#Pressemitteilung
+++Klimakleber gehen in Berufung: „Freispruch steht uns moralisch zu“+++
Nachdem sie am 25.01.2023 vor dem Amtsgericht #Nürnberg verurteilt wurden, gehen alle vier Aktivist*innen, die sich vergangenen Februar an die Ausfahrt #Jansenbrücke …
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des Frankenschnellwegs geklebt hatten, in Berufung. Die Aktivist*innen fordern den Freispruch, der ihnen moralisch und rechtlich zusteht. Der große Andrang von Unterstützer*innen am Gerichtstermin zeigte, dass die vier Angeklagten nicht alleine dastehen.
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Da das Urteil nicht mit der heutigen Realität der #Klimakatastrophe vereinbar ist, sind alle vier Aktivist*innen in Berufung gegangen. Sie können es nicht stehen lassen, dass ihr Verhalten als „verwerflich“ beurteilt wurde, denn verwerflich handelt unsere Regierung, …
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die nicht nur weiter fossile Energieprojekte vorantreibt, sondern auch immer öfter Protest gegen die Zerstörung unserer #Lebensgrundlagen brutal niederschlägt, wie erst vor gut zwei Wochen in #Lützerath.
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Die Aktivist*innen legten fristgerecht bis Mittwochabend, 01.02., über ihre Anwälte Berufung ein. Bereits kurz nach dem Urteilsspruch verkündete die Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse, das ihrer Meinung nach zu milde Urteil selbst anzufechten und in Berufung zu gehen.
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Somit steht auch eine #Gefängnisstrafe wieder im Raum.
Die Aktivist*innen sehen ihre Aktion und zivilen Ungehorsam generell als legitimes Mittel im demokratischen Prozess an, besonders vor dem Hintergrund der Klimakatastrophe.
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„Die Gerichte ziehen sich aus der #Verantwortung, wenn sie uns zwar milde verurteilen, aber dennoch verurteilen, und deswegen müssen wir in die nächste Instanz“, so die Aktivistin Maja Winkelmann.
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Sarah Kuhn fügte hinzu, dass es „nicht nur wir vier hier sind, die angeklagt sind, sondern wir alle, die eine Zukunft, eine lebenswerte #Zukunft haben wollen“.
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Bereits im März 2021 betonten die Richter*innen des #Bundesverfassungsgerichts (@BVerfG), dass »Art. 20 a GG [..] eine justiziable Rechtsnorm [ist]. Das gilt auch für das darin enthaltene Klimaschutzgebot«.
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Damals äußerte sich Stephan Breidenbach, Rechtswissenschaftler und Leiter der Gesetzesentwicklung bei der Klimaschutzorganisation @_GermanZero, dass wir »[d]ie Wucht dieser spektakulären Entscheidung […] in den kommenden Jahren erleben [werden]. …
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… Dieses Gerichtsurteil bindet alle staatlichen Organe. Dies nicht nur auf Ebene des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen und der gesamten Verwaltung. Unser Treibhausgas-Restbudget schrumpft jede Minute. …
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… Und je näher der Zeitpunkt rückt, an dem es aufgebraucht sein wird, desto bedeutsamer wird #Klimaschutz in Abwägung mit anderen verfassungsrechtlich verankerten Gütern werden. Es wird dazu kommen, dass Klimaschutz andere Rechte überschreibt.«
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(Moulin, Margarete/David von Westphalen (@vomvomzumzum) (2022: S. 103): Schreiben über die Klimakrise: Netzwerk Weitblick (@nw_weitblick); Kostenloser Download: netzwerk-weitblick.org/schreiben-uebe…)
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Wann es zum Berufungsprozess kommt und wie es mit den acht weiteren Aktivist*innen aussieht, gegen die noch ermittelt wird, werden wir voraussichtlich bald erfahren. Fest steht bereits jetzt, dass mehrere der vier Anwälte auch in der nächsten Instanz bereit sind, …
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die Aktivist*innen zu verteidigen, zum Teil auch pro bono, denn, wie es Rechtsanwalt Jonas Haardt so schön formulierte: „Wir sollten die Aktivist*innen nicht verurteilen, sondern ihnen stattdessen danken für ihr Handeln.“
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