de.m.wikipedia.org/wiki/Wesensgeh…
1) Wenn eine Maßnahme von vornherein gar nicht geeignet ist, ihr Ziel (Leben zu retten) zu erreichen. Beispiel, die massenhafte Überwachung von Mobilfunk-Ortsdaten: die Daten sind dafür zu ungenau.
1) Dass viele Grundrechte derzeit stark eingeschränkt werden, heißt nicht, dass sie „aufgehoben“ oder ausgesetzt sind. Sie werden von einem anderen Grundrecht verdrängt (praktische Konkordanz).
Es gibt diverse Regelungen im Grundgesetz und auch in anderen Gesetzen für Fälle des "Notstands", z.B. für Kriege (sog. "Notstandsverfassung")
de.wikipedia.org/wiki/Notstands…
Nach meinem Kenntnisstand wurde bislang KEINE dieser Vorschriften genutzt.