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Morgen beginnt die mündliche Verhandlung zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" durch den BND vor dem BVerfG. Ich wünsche den Beschwerdeführern viel Erfolg und möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal einen Kernpunkt klar zu stellen:
Was der BND hier tut, findet nicht "im Ausland" statt. Es geht auch im Kern nicht darum, was der BND "Im Ausland darf". Und die Ausland-Ausland-Überwachung betrifft auch nicht nur Ausländer im Ausland.
Faktisch erhebt der BND die Daten aus inländischen Netzen und Netzknotenpunkten. Er wertet die Daten innerhalb Deutschlands aus. Die Datenverkehre, die er erhebt, sind Mischverkehre, d.h. dort sind Telekommunikationsverkehre von Deutschen genauso enthalten wie von Ausländern.
Enthalten sind dort auch: Daten von Kindern, von Berufsgeheimnisträgern, Daten von Journalisten und ihren Quellen, Daten zu höchst intimen Sachverhalten.

Alles auch von Inländern.
Die Trennung zwischen (1.) "Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung" (betrifft angeblich nur Ausländer im Ausland), (2.) Überwachung grenzüberschreitender Kommunikation (nach dem G10, kann auch Inländer betreffen) und (3.) der Überwachung
reiner Inlandskommunikation, die der BND (wohl?) nur in Ausnahmefällen durchführt, vollzieht sich erst in Datenfiltersystemen, die letztlich nur der BND selbst genau kennt, wenn überhaupt.
Was und wie der BND filtert, ist nicht nur intransparent, sondern hat über die Jahre auch mit erschreckender Regelmäßigkeit zu Skandalen geführt, weil das Filtersystem einfach nicht funktioniert. (Bzw. dessen Administrierbarkeit und Kontrollierbarkeit)
Kurz gesagt:

- Ort der Erhebung der Daten: Inländisch
- Ort der Auswertung der Daten: Inländisch
- Betroffene der Datenerhebung: Inländer+Ausländer
- Betroffene der der Datenauswertung: Ausländer (bei Auswertung nach BNDG) + Inländer (bei false positives und Auswertung nach G10)
Es geht also nicht wirklich um eine "Auslands"-Aufklärung, und ich hoffe, dass dies im Rahmen der mündlichen Verhandlung deutlich wird.

In jedem Fall: Viel Erfolg den Beschwerdeführern.
cc @UlrichKelber @BackerMatthias @ARD_Recht @KonstantinNotz @ReporterOG @freiheitsrechte
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