hier können Sie den ex-Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, heute Rechtsanwalt für "öffentliches Äußerungsrecht", dabei beobachten, wie er einen verfassungsrechtlichen Anfängerfehler macht:
Er übersieht, dass Grundrechte nur den Staat binden.
In seinem Tweet unterstellt Herr Maaßen Herrn Habeck, dieser wolle Meinungsfreiheit "gewähren". Die Meinungsfreiheit stehe in einem sog. "RECHTSstaat" aber jedermann zu, auch "Andersdenkenden". Deshalb maße Herr Habeck sich ein Recht an, das ihm nicht zustehe.
Er behauptet, Herr Habeck wolle über die Meinungsfreiheit der Bürger disponieren. Dass Herr Habeck angeblich ein Recht auf Widerspruch "gewährt", deutet Maaßen als Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Sie "gewähren" sie nicht, und sie greifen auch nicht darin ein.
de.wikipedia.org/wiki/Grundrech…
Zwischen Privatpersonen gelten keine Grundrechte.
(Ausnahme: Sog. "mittelbare Drittwirkung", juraforum.de/lexikon/grundr…).
(c) xkcd.com/1357/
Dass man so nicht argumentieren kann, lernt jeder Jurastudent im Grundstudium.
Manche verlernen es später wieder.
Was Herr Habeck zu gewähren bittet, ist nicht Meinungsfreiheit, sondern Toleranz. Also zwischenmenschlichen Respekt, auch für Andersdenkende.
Ich halte das für ein schönes und gutes Ziel. Auch wenn es manchmal anstrengend ist.