Mayer: „Insgesamt stellt die Neufassung in rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Hinsicht einen erheblichen Fortschritt zur geltenden Fassung dar.“
„In dieser Form nehmen die vorgesehenen Regelungen in gebotener und hinreichender Weise auf grundrechtliche Erfordernisse,
(selbstverständlich) auch ergriffen werden können.“
verfassungsrechtlich unbedenklich. Sie stellt zudem klar, dass die in den letzten Tagen genannten Maßnahmen, insbesondere ein Verbot von Veranstaltungsbesuchen für
„Die Neuregelung ist ausreichend bestimmt, das heißt sie bindet die Handlungsmöglichkeiten des Bundesministers in verfassungskonformer Weise.“