Der Privacy Shield soll einen Nachfolger bekommen. Ich werde nicht überrascht sein, wenn der Kompromiss diesmal auch legislativen Niederschlag - nämlich in einer Änderung der #DSGVO - findet, um ihn rechtssicher zu gestalten.
Die Verhandlungsposition der EU dürfte ziemlich darunter leiden, dass sie sich Doppelmoral vorwerfen lassen muss- auch EU-Geheimdienste haben Zugriff auf Daten von US-Bürgern, ohne dass ihnen Rechtsbehelfe zur Seite stünden. Das gilt ja sogar für Inländer:
1/x Da ich jetzt mal so eine Abmahnung des Kollegen Killian Lenard vorliegen hatte, meine Einschätzung zu #GoogleFonts-Abmahnungen und der richtigen Reaktion darauf - vielleicht nützt sie ja dem ein oder anderen.
1. Zur richtigen Reaktion
Man sollte die Abmahnung ignorieren.
2/x Wenn man pedantisch ist, kann man sie zuvor wg. Nichtvorlage einer Originalvollmacht nach § 174 BGB zurückweisen, um etwaigen späteren Forderungen nach Anwaltsgebühren vorzubeugen, die grundsätzlich denkbar sind. Aber eigentlich ist auch das "drüber". Das wird klar, wenn...
3/x ...man die Perspektive des Abmahners einnimmt. Die denkbaren Gegenargumente sind zahlreich (IP kein personenbezogenes Datum, Bagatelleinwand, Rechtsmissbrauch...) und viele auf der Hand liegend. Es genügte ein für ihn negatives Urteil und er müsste mit Ansprüchen auf...
Die LDI NRW macht ein Sommerfest und stellt im Innenhof Dixi-Klos auf. Das Landesrecht stellt auch die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten unter das strenge...
Der erste Pinkler bewegt sich auf die Kabine zu. Was wird er hinterlassen?
Personenbezogene Daten, kodiert in DNA. Für eine staatliche Stelle ist der Personenbezug jedenfalls im Fall von Straftaten herstellbar (s. BGH Breyer). Das langt.
Die #Datenschutzkonferenz hat entschieden, dass künftig auch Log-Dateien grundsätzlich vom Recht auf Datenkopien umfasst sein sollen. Das - und ein befreundeter #Entwickler, der das auf den ersten Blick ganz knorke findet - gibt Anlass einmal zu beleuchten, (1/14)
welchem gallopierendem Wahnsinn wir gerade zuschauen - und die Logdateien sind nur ein kleiner Ausschnitt. Lieber @arvidep: Du bist ja als IoT-Entwickler mit #Linux vertraut und setzt es sicher bei vielen Gelegenheiten ein. Ich habe ein Beispiel gewählt, (2/14)
@arvidep das sich an das anlehnt, was die Schöpfer der DSGVO geraucht haben müssen: cracklib. Es sieht nämlich so aus: Hoffen wir, dass Jean Pierre LeJacq Dir wohlgesonnen ist. Er ist einer von rund 14.0000 Entwicklern, die zum Linux-Kernel beigetragen haben. Namentlich ist er u. (3/14)
Liebes @km_bw - mir ist aufgefallen, dass Sie vielleicht gar nicht um die Hintergründe wissen, die Ihre Entscheidung pro #Microsoft365 so gefährlich machen. Ich möchte Ihnen daher kurz ein paar (amtliche) Fakten vor Augen führen. (1/18)
Ihrer Entscheidung liegt, soweit man das Ihren öffentlichen Äußerungen entnehmen kann, der Gedanke zu Grunde, dass #Microsoft365 ein gutes, ausgereiftes Produkt ist. Die Kritik, (2/18)
damit die Nutzer (und ihre Kommunikationspartner außerhalb der Schulen) dem Zugriff durch ein US-Unternehmen und damit US-Geheimdiensten auszusetzen, haben Sie pauschal als ungerechtfertigt zurück gewiesen.
1/x Mit einigem Erstaunen stelle ich fest, dass es auch in #Datenschutz-Fachkreisen immer noch #Microsoft365-Apologeten gibt. Die kritisieren die Feststellungen der #DSK u.a. damit, diese habe veraltete Vertragsbedingungen mit Stand 03/20 untersucht. @RAinDiercks
hält die...
@RAinDiercks 2/x ...Ergebnisse sogar für irrelevant, weil es sich um "Rechtshistorie" handele.
Dabei wird übersehen, dass Microsoft keineswegs einseitig Vertragsbedingungen von Bestandskunden ändern kann. Damit steht vielmehr fest, dass gerade wegen der Veränderungen eine rechtskonforme...
3/x ...Nutzung verhindern: Microsoft verarbeitet die Daten ja gerade nicht mehr auf einer vertraglichen Grundlage.
Ebenso differenziert muss man den Vorwurf an die DSK werten, deren Betrachtung sei undifferenziert:
Das ist kein Wunder. Die Datenschutzbestimmungen von...