1/x Mit einigem Erstaunen stelle ich fest, dass es auch in #Datenschutz-Fachkreisen immer noch #Microsoft365-Apologeten gibt. Die kritisieren die Feststellungen der #DSK u.a. damit, diese habe veraltete Vertragsbedingungen mit Stand 03/20 untersucht. @RAinDiercks
hält die...
@RAinDiercks 2/x ...Ergebnisse sogar für irrelevant, weil es sich um "Rechtshistorie" handele.
Dabei wird übersehen, dass Microsoft keineswegs einseitig Vertragsbedingungen von Bestandskunden ändern kann. Damit steht vielmehr fest, dass gerade wegen der Veränderungen eine rechtskonforme...
3/x ...Nutzung verhindern: Microsoft verarbeitet die Daten ja gerade nicht mehr auf einer vertraglichen Grundlage.
Ebenso differenziert muss man den Vorwurf an die DSK werten, deren Betrachtung sei undifferenziert:
Das ist kein Wunder. Die Datenschutzbestimmungen von...
4/x ...Microsoft sehen bei Nutzung von Onlineservices und insbesondere des E-Mail-Angebots ausdrücklich vor, dass Microsoft die Daten der Nutzer für eigene Zwecke verarbeiten darf. Damit ist der Ofen aus. Kein Unternehmen kann seinen Angestellten aufoktroyieren, ...
5/x ...dass ihre E-Mails von Microsoft, wie beabsichtigt, zu Rechtsverfolgungszwecken auch nur eingesehen, geschweige denn verwendet und weitergegeben werden dürfen. Kurz: Die Vertragsbedingungen sind an zentraler Stelle unvereinbar mit geltendem Recht. Absolut. Ohne jeden...
6/x ...Zweifel, und ohne jede Möglichkeit zur Differenzierung.
Das muss nicht so sein - selbstverständlich lassen sich Cloud-Angebote rechtskonform betreiben. Bald auch wieder durch US-Anbieter.
Aber Microsoft weigert sich. Die Marktmacht und die unbestreitbare...
7/7 ..Produktqualität sprechen für das Angebot.
Die evidente Rechtswidrigkeit spricht dagegen. Und kein Verantwortlicher wird sich vor einem Arbeitsgericht durchsetzen, wenn ein Mitarbeiter sich weigert, ein Microsoft-Konto anzulegen. Schon das macht die Nutzung unvertretbar.
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@alvar_f @elonmusk Gut, dann erläutere ich, wo das Problem (ja, m.E.) liegt:
Es ist klar, dass das Entfernen von Inhalten eine hochgradig sensible Sache ist. Denn jede Entfernung stellt einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit dar.
Jetzt hat die (natürlich)...
@alvar_f @elonmusk ...Schranken, u.a. die von Dir aufgezählten Gesetze. Ob Äußerungen unter diese Schranken fallen, ist juristisch in den allermeisten Fällen nur sehr schwer zu beurteilen. Das ist jedenfalls etwas, was nicht durch Laien geschehen kann, weil der Kontext so bunt ist wie das Leben.
@alvar_f @elonmusk Gleichzeitig gibt es aber nach Auffassung mancher ein öffentliches Bedürfnis nach Filterung durch die Anbieter. Die müssen nach Kenntnisnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben und danach eine eigene Prüfung vornehmen.
Das ist aber wiederum (s.o.) so aufwändig, dass es...
1/x Da ich jetzt mal so eine Abmahnung des Kollegen Killian Lenard vorliegen hatte, meine Einschätzung zu #GoogleFonts-Abmahnungen und der richtigen Reaktion darauf - vielleicht nützt sie ja dem ein oder anderen.
1. Zur richtigen Reaktion
Man sollte die Abmahnung ignorieren.
2/x Wenn man pedantisch ist, kann man sie zuvor wg. Nichtvorlage einer Originalvollmacht nach § 174 BGB zurückweisen, um etwaigen späteren Forderungen nach Anwaltsgebühren vorzubeugen, die grundsätzlich denkbar sind. Aber eigentlich ist auch das "drüber". Das wird klar, wenn...
3/x ...man die Perspektive des Abmahners einnimmt. Die denkbaren Gegenargumente sind zahlreich (IP kein personenbezogenes Datum, Bagatelleinwand, Rechtsmissbrauch...) und viele auf der Hand liegend. Es genügte ein für ihn negatives Urteil und er müsste mit Ansprüchen auf...
Die LDI NRW macht ein Sommerfest und stellt im Innenhof Dixi-Klos auf. Das Landesrecht stellt auch die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten unter das strenge...
Der erste Pinkler bewegt sich auf die Kabine zu. Was wird er hinterlassen?
Personenbezogene Daten, kodiert in DNA. Für eine staatliche Stelle ist der Personenbezug jedenfalls im Fall von Straftaten herstellbar (s. BGH Breyer). Das langt.
Die #Datenschutzkonferenz hat entschieden, dass künftig auch Log-Dateien grundsätzlich vom Recht auf Datenkopien umfasst sein sollen. Das - und ein befreundeter #Entwickler, der das auf den ersten Blick ganz knorke findet - gibt Anlass einmal zu beleuchten, (1/14)
welchem gallopierendem Wahnsinn wir gerade zuschauen - und die Logdateien sind nur ein kleiner Ausschnitt. Lieber @arvidep: Du bist ja als IoT-Entwickler mit #Linux vertraut und setzt es sicher bei vielen Gelegenheiten ein. Ich habe ein Beispiel gewählt, (2/14)
@arvidep das sich an das anlehnt, was die Schöpfer der DSGVO geraucht haben müssen: cracklib. Es sieht nämlich so aus: Hoffen wir, dass Jean Pierre LeJacq Dir wohlgesonnen ist. Er ist einer von rund 14.0000 Entwicklern, die zum Linux-Kernel beigetragen haben. Namentlich ist er u. (3/14)
Liebes @km_bw - mir ist aufgefallen, dass Sie vielleicht gar nicht um die Hintergründe wissen, die Ihre Entscheidung pro #Microsoft365 so gefährlich machen. Ich möchte Ihnen daher kurz ein paar (amtliche) Fakten vor Augen führen. (1/18)
Ihrer Entscheidung liegt, soweit man das Ihren öffentlichen Äußerungen entnehmen kann, der Gedanke zu Grunde, dass #Microsoft365 ein gutes, ausgereiftes Produkt ist. Die Kritik, (2/18)
damit die Nutzer (und ihre Kommunikationspartner außerhalb der Schulen) dem Zugriff durch ein US-Unternehmen und damit US-Geheimdiensten auszusetzen, haben Sie pauschal als ungerechtfertigt zurück gewiesen.