Erst 2017 schloss das #Entgelttransparenzgesetz diese Lücke – warf aber auch viele Fragen auf. Das oberste deutsche #Arbeitsgericht sorgt nun dafür, dass es effektiv nutzbar ist. Das erleichtert Frauen – und Männern – die auf #EqualPay klagen wollen, das Verfahren in Zukunft. 3/
Erstens: Auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigte haben ein Recht auf Auskunft über männliche Vergleichsgehälter nach dem #EntgTranspG! Denn dem Europarecht ist es egal ob jemand als frei, fest-frei oder arbeitnehmerähnlich beschäftigt wird – oder was auch immer im Vertrag steht. 4/
Es kommt nur darauf an, dass „eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine #Vergütung erhält“ (Rn. 72). Dieser weite Arbeitnehmerbegriff gilt auch für den Auskunftsanspruch im #EntgTranspG. 5/
Und dabei noch ein Seitenhieb: Dass das #EntgTranspG Arbeitgebern erlaubt, unterschiedliche Bezahlung mit dem Rechtsverhältnis der Mitarbeiter*innen zu rechtfertigen (z.B. Verbeamtung) verstößt dem BAG zufolge gegen europäische Vorgaben. 6/
Zweitens: Der Median, den Mitarbeiter*innen erfragen dürfen, umfasst nicht nur das Bruttogehalt – sondern alle Vergütungen, die in bar oder als Sachleistung gewährt werden, auch den Dienstwagen oder Betriebskitaplatz. Weil es bei #EqualPay eben um alles geht. 7/
Drittens: Laut Gesetz können Betroffene zusätzlich nur zwei Gehaltsbestandteile erfragen. Aber, so das BAG: Sie können vergleichbare Bestandteile in Gruppen zusammenfassen, z.B. alle #tariflichen und #außertariflichen Zulagen mit Bezug zur Tätigkeit (Rn. 110 ff.). 8/
Viertens: Ob Beschäftigte ihre Anfrage an den Arbeitgeber oder den Betriebs- bzw. Personalrat richten, das ist egal (Rn. 83 ff). Unübersichtlichkeit darf nicht dazu führen, dass eine Frau leer ausgeht. #EqualPay 9/
Das BAG verurteilt daher das #ZDF, Auskunft über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung zu erteilen; zur Gehaltsauskunft braucht es noch eine Entscheidung des LAG, das aber den Vortrag zu den erforderlichen sechs männlichen Vergleichskollegen längst hat. 10/
Auch wenn das #BAG heute klargestellt hat, dass auch fest-freie Mitarbeiter*innen Anspruch auf Auskünfte nach #EntgTranspG haben: Der Weg ist noch weit & das @ZDF quittiert d. jahrelangen Rechtsstreit mit der Frontal21-Redakteurin mit Zwangsversetzung. Was bisher geschah: 1/15
Eine ZDF-Reporterin verklagte 2015 das @ZDF, nachdem sie herausfand, dass nahezu alle ihrer männlichen Kollegen in der @Frontal21-Redaktion besser bezahlt wurden als sie. 2/
Darunter auch alle Männer, die wie die Klägerin als fest-freie Mitarbeiter beschäftigt waren. Faktoren wie Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit oder Ausbildung konnten diese Unterschiede nicht erklären. 3/