1/18 Im Juli 2021 steht eine Reform der #Pflegeversicherung an. Ein Eckpunktepapier des @BMG_Bund führt die aktuellen Änderungspläne auf. entlastungsbudget.de/wp-content/upl…
Zumindest ein Punkt zeigt, dass Kinder und Jugendliche dabei mal wieder vergessen wurden.
2/18 Setzt sich dieser Entwurf durch, führt das zu einer enormen Verschlechterung der Pflegesituation von pflegebedürftigen Kindern und den pflegenden Angehörigen. Warum? Lest weiter (langer Thread)!
Es geht um zwei Budgets, mit denen unterschiedliche Pflegeleistungen finanziert
3/18 werden können: #Kurzzeitpflege und #Verhinderungspflege, die beide abhängig vom #Pflegegrad gleich hoch dotiert sind. Mehr dazu später. Positiv ist, dass zunächst geplant war, den ohnehin völlig unübersichtlichen Dschungel an Leistungen dadurch ein wenig zu lichten,
4/18 indem diese beiden Töpfe ab Juli 2022 zu einem erhöhten #Entlastungsbudget zusammengefasst werden sollten. Die ursprüngliche Idee war, dass die Gelder flexibel eingesetzt werden durften. Schon jetzt gibt es eine gewisse #Flexibilität, indem bis zu 50% der Leistungen
5/18 aus dem Topf der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden können. Soweit so gut! Aber das war dem Ministerium und den Kassen wohl doch zu generös. Die Flexibilität soll nun entfallen, also faktisch in zwei starre, unterschiedlich zu verwendende Budgets
6/18 aufgetrennt werden. Der Anteil für stundenweise Pflegeeinsätze, was in etwa der Verhinderungspflege entspricht, soll bei maximal 40% des Gesamtbudgets gedeckelt werden. Somit blieben 60% des Entlastungsbudgets für Leistungen, die bei einer längeren Verhinderung
7/18 der Pflegeperson genutzt werden sollen, was der heutigen Kurzzeitpflege entspräche. Damit würde die Flexibilität faktisch entfallen. Außerdem würde sich der verfügbare Anteil, der bislang der Verhinderungspflege entspricht, von bisher 50% bis 75% auf 40% reduzieren.
8/18 Ich selber habe eine 8-jährige Tochter, die an #BPAN, einer extrem seltenen neurodegenerativen Erkrankung leidet. Da sie den Pflegegrad 5 hat bedeutet dies für uns: Derzeit stehen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege jährlich jeweils 1612€ zur Verfügung.
9/18 Die nominelle Erhöhung auf 3300€ für das neue kombinierte Entlastungsbudget führt dann auf einen Verfügungsrahmen von lediglich 1320€ für die stundenweise Pflege (40%), wobei die derzeitige Verhinderungspflege 1612€ bzw. 2418€ (inkl. 50% Umwandlung der Kurzzeitpflege)
10/18 bietet. Das käme somit einer Kürzung um bis zu 45% gleich. Wir nehmen hauptsächlich die Verhinderungspflege in Anspruch, die es uns Eltern von erkrankten Kindern und Jugendlichen ermöglicht, für einige Stunden am Tag von der Betreuung entbunden zu werden.
11/18 Das schafft einen Freiraum, um sowohl notwendige bürokratische Vorgänge im Zusammenhang mit der Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen abzuarbeiten, als auch für eine kurze Dauer am Tag zur Ruhe zu kommen. Weiterhin finanzieren meine Frau und ich damit Ferienprogramme
12/18 für unsere Tochter, die wöchentlich etwa 500€ kosten. Für Kinder und Jugendliche gibt es dagegen faktisch kaum bis keine Angebote, die wir im Rahmen der Kurzzeitpflege abdecken können. Darunter fallen normalerweise Pflegeeinsätze über mehrere Tage, was von Pflegenden
13/18 meist dazu verwendet wird, während des Urlaubs ihre Angehörigen in zertifizierten Pflegeeinrichtungen unterzubringen. Das gilt aber üblicherweise nur für ältere Pflegepersonen. Eltern nehmen natürlich gewöhnlich ihre Kinder mit in den Urlaub.
14/18 Gerade dort profitieren sie von stundenweisen Betreuungsmöglichkeiten vor Ort, also auch wieder finanziert von der Verhinderungspflege oder anderen Budgets. Zudem gibt es nur sehr wenige zertifizierte Einrichtungen für die Kurzzeitpflege von Kindern, und damit meistens
15/18 nicht am üblichen Wohnort. Ich vermute, dass bei der geplanten Neuordnung der Sachleistungen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nur eine recht untergeordnete Rolle gespielt haben und im Wesentlichen die Versorgung der Senioren im Fokus stand.
16/18 Das bedeutet also, dass nach aktuellem Kenntnisstand das neue Entlastungsbudget entgegen der ursprünglichen Planung nicht nur unflexibler als die aktuelle Regelung ist. Es schränkt unsere Möglichkeiten zur Finanzierung von real nutzbaren Unterstützungen erheblich ein,
17/18 indem es Pflegeeinsätze nach dem Modell der Kurzzeitpflege deutlich zulasten der derzeitigen Verhinderungspflege stärkt. Wir appellieren an den #Bundestag und die Bundesregierung, diese unfaire Idee abzuwenden.
1/ Zu #Covid19 gibt es ja immer wieder Behauptungen, die Maßnahmen helfen nicht oder sie führen zu gesundheitlichen Gefahren. Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang mal interessant zu sehen, wie sich andere saisonale #Infektionskrankheiten im letzten Jahr entwickelt haben.
3/ Hier sehen wir einen gewöhnlichen Ausbruch der #Influenza Anfang 2020, der mit Beginn von Covid19 und den Maßnahmen zur Eindämmung schneller als üblich abfällt. Von einer sonst beginnenden neuen Welle ist nichts zu erkennen.
Wenn das so kommt, ist das eine Verarsche und ein Schlag ins Gesicht der häuslichen Pflege. Die Verhinderungspflege ist elementar wichtig! Was soll das? @jensspahn@BMG_Bund@TK_Presse@LebenshilfeBV@ACHSEeV
Gerade für Eltern, die Kinder zuhause Pflegen, ist die Verhinderungspflege (max. 8 Stunden am Tag) enorm wichtig, um z. B. Ferienprogramme und eine Betreuung tagsüber zu finanzieren. Kurzzeitpflege (über mehrere Tage hinweg) macht für uns kaum Sinn. #Kinderpflege
Warum muss in der #Pflegeversicherung immer alles kompliziert gestaltet werden? Überlassen Sie es doch den Angehörigen, wofür die Leistungen verwendet werden. Jede Entlastung ist extrem wertvoll! Aber vielleicht hat das ja Methode, und man will die Leistungen erschweren.