@NatalieGrams Ich kann zumindest ein paar Erklärungsansätze liefern. Für definitive Aussagen fehlen mir (wie den meisten Kommentatoren) natürlich Infos zur Einsatzplanung der Polizei.
Ich melde mich gleich nochmal dazu. Solange verweise ich schon mal hierhin:
@NatalieGrams So, ich habe mal ein bisschen was zusammen geschrieben. Ich schicke voraus, dass das vermutlich in weiten Teilen unbefriedigend bleiben wird (auch für mich). Hoffentlich kann ich in den nächsten Tagen noch ein paar Details nachliefern.
Bereit? Los geht's:
@NatalieGrams 1/n
Vorab: 1. Ich habe wenig Erfahrung mit und Wissen über bereitschaftspolizeiliche Einsätze. 2. Ich kenne keine Details zur konkreten Planung des #ks2003-Einsatzes jenseits der Berichterstattung. 3. Mir fehlen viele Informationen zur Bewertung konkreter Szenen.
@NatalieGrams 2/n
Laut @tonline unterstützten Kräfte aus NRW, Thüringen, RLP und von der @bpol_bepo die @Polizei_NH.
Trotzdem wurde nicht verhindert, dass 1. weit mehr Teilnehmer anreisten als genehmigt und 2. entgegen der Auflagen diverse mobile Aufzüge starteten.
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH 3/n
Das wirft die berechtigte Frage auf, inwieweit die Einsatzplanung den Erfahrungen aus früheren #Querdenken-Demos gerecht wurde. Außerdem werden die Einsatzleitlinien (Ab wann und wie wird eingeschritten?) hoffentlich gründlich nachbereitet.
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH 4/n
Das hilft aber nicht mehr in der konkreten Situation, in der viel zu wenig Polizeikräfte plötzlich mehrere große Aufzüge begleiten und nach Möglichkeit steuern sowie eskalierende Begegnungen mit Gegendemonstranten vermeiden oder beenden müssen. Siehe @InsightPolizei-Thread
Je schlechter das Verhältnis Polizei - Demoteilnehmer, umso massiver müsste dazu eingeschritten werden.
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH@InsightPolizei 6/n
Um derart weitreichend in Grundrechte so vieler Personen einzugreifen (Schlagstock, Pfefferspray, körperliche Gewalt, Wasserwerfer usw.), müssen
a) hinreichend gewichtige Rechtsgüter
b) konkret gefährdet sein.
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH@InsightPolizei 8/n
Option 3. war dann gegeben, als die Auseinandersetzungen sowohl mit Gegendemonstranten als auch der Polizei los gingen. Dann rollten auch die Wasserwerfer um die Ecke und kurz darauf gab es Bilder wie diese:
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH@InsightPolizei 9/n
Aber auch dann entstand der Eindruck, dass die Polizei den schieren Menschenmassen, die zudem auch noch an mehreren Orten gleichzeitig unterwegs waren, nicht gewachsen war.
Kurz darauf wurde offenbar Zurückhaltung angeordnet:
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH@InsightPolizei 10/n
Das ist allerdings ein Stück weit nachvollziehbar: Wenn der andauernde Versuch, gewaltbereite Menschenmassen zu stoppen, ein erhebliches Risiko für die Einsatzkräfte bedeutet und zugleich kaum Erfolg verspricht, kann die Einsatzleitung fast nicht anders entscheiden.
@NatalieGrams@tonline@bpol_bepo@Polizei_NH@InsightPolizei 11/11
Was ich nicht beantworten kann und auch wissen möchte: Hätte der Start der Aufzüge verhindert werden können? Das war der entscheidende Punkt des Kontrollverlustes, der - insbesondere im Lichte der letzten eskalierten #Querdenken-Demos - nur noch schwer zu erklären ist.
Seit den jüngsten Äußerungen von #Hildmann insb. in Richtung @Volker_Beck fragen viele Twitterer, warum er noch auf freiem Fuß sein. Die #Polizei solle doch weitere Drohungen unterbinden.
Ein Thread dazu, warum das nicht so ohne Weiteres möglich ist: (1/x)
Freiheitentziehungen stehen grds. unter Richtervorbehalt (Art. 104 GG). Sofern keine "Gefahr im Verzug" besteht (separates Thema), muss ein Richter eine Gewahrsamnahme / Verhaftung anordnen.
Beides würde #AttilaHildmann von weiteren öffentlichen Auftritten abhalten.
Außerdem braucht es natürlich ein förmliche Gesetz, eine "Befugnisnorm". Nur im Rahmen dieser Befugnis darf die #Polizei ausnahmsweise die Freiheit der Person einschränken und jemanden bspw. in einer Gewahrsamszelle, Dienststelle oder einem Fahrzeug in Gewahrsam nehmen.