Nach dem #Lobbyregister gestern jetzt der Durchbruch bei den #Transparenzregeln. Es sind gute Stunden für die Demokratie - sozialdemokratische Stunden! Worauf wir uns mit der #CDUCSU genau geeinigt haben? Ein Thread 👇
1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Jahr 3.000 Euro übersteigen.
2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein.
5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.
6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten.
8. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
9. Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
10. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
11. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
12. Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.
.@DirkWieseSPD zur #Transparenz bei Nebeneinkünften: "Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion hat sich ausgezahlt!"👇
Rolf #Mützenich: „Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr #Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann.“
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Laut DIW ist die Ungleichheit privater #Vermögen noch größer als bisher angenommen: Das reichste 1% der Bevölkerung hat 35% des Gesamtvermögens, die ärmere Hälfte gerade einmal 5%.
„Solche Vermögensverhältnisse haben nichts mit Leistungsgerechtigkeit zu tun", sagt @danielakolbe.
"Diese schier unvorstellbare Dimension der Ungleichheit gefährdet unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir müssen dringend gegen diese Entwicklung steuern“, fordert @danielakolbe.
"Die Superreichen sind noch reicher als ohnehin angenommen und das Vermögen liegt hauptsächlich in den Händen weniger alter weißer Männer in Westdeutschland. Die enorme Ungleichheit ist die große Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt", findet @CanselK.