Der VGH Kassel hat seine Entscheidung vom 19.03.2020 (Az. 8 B 309/21.N) zur Ablehnung von Präsenzunterricht ab Klasse 7 veröffentlich (rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/…).
Diesem Urteil zufolge kommt der Staat seiner Pflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit nach, indem die unkontrollierte Weiterverbreitung des Corona-Virus und die Überlastung des Gesundheitssystems vermieden wird. #LebenRetten #BildungAberSicher 2/7
Eine der dadurch erforderlichen Maßnahmen, zur Vermeidung von Sozialkontakten, ist das Schließen von Schulen.
Laut Urteil wird durch den Distanzunterricht NICHT das Recht auf Bildung verletzt, denn Schüler:innen haben kein unbegrenztes Recht auf Bildung sondern nur so viel, wie der Staat allgemein gewährleistet. #LebenRetten #BildungAberSicher 4/7
Zudem könne das Recht auf Bildung auch durch den gebotenen und angebotenen Distanzunterricht wahrgenommen werden.
Ebenso wird in dem Urteil auf die Gefahren von B117, auch für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Bei der erneuten Öffnung von Schulen -so das Gericht- sei zudem der größere Beitrag von Schulen am Infektionsgeschehen zu berücksichtigen.
In dem Urteil wird zudem die von der Antragstellerin beklagte Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, mit dem Verweis auf das Recht auf Gesundheit anderer Schüler:innen und der Allgemeinheit, zurückgewiesen.
FidK betonen darin, dass nicht sie selbst, sondern Corona-Verharmloser innerhalb ihrer Initiative "maskenkritische Inhalte" verbreiten würden.
FidK-Webseite: "gravierende gesundheitliche Folgen" des Tragens von MNS
Fr. Siegloch, FidK-Mitgründerin, nutzt ihre “Aktivitäten gegen die MNB-Pflicht an Grundschulen” außerdem, um Wahlkampf für sich als CDU-Stadtratskandidatin/Wiesbaden zu betreiben.
Hier zu lesen auf Webseite einer Kinder-brauchen-Kinder-Petition gegen Maskenpflicht an Grundschulen
2/ "Wenn sich wieder vermehrt ältere
Menschen anstecken, werden wieder mehr schwere Fälle und Todesfälle auftreten. Wir können weiterhin schwere Erkrankungen und Todesfälle vor allem vermeiden, indem wir die Ausbreitung von SARS-CoV-2 verringern" (Situationsbericht des RKI 10.10)
3/ Selbst gesunde jüngere Menschen sollten sich nicht infizieren, denn das Risiko für einen schweren Verlauf kann trotzdem "substanziell" sein. Die Forschung weist daher ständig darauf hin, dass sich auch Jüngere schützen sollen. aerztezeitung.de/Nachrichten/Ne… jamanetwork.com/journals/jamai…
Ist Euch klar, wie es nach den Sommerferien weitergeht?
Schulen und Kitas werden im Regelbetrieb starten und den bundeseinheitlichen Plänen der KMK folgen, d.h. Stundentafel und Regelbetrieb.
Dies geht nur, indem die KM auf InfektionsSCHUTZ für alle am Schulleben Beteiligten
nahezu verzichten, denn: Die KM schaffen den Spagat zwischen Bildungspflicht und Infektionsschutz nicht! Hierzu beruft man sich auf Studien, die in die nun vorherrschenden Bedingungen nicht übertragbar sind.
Klartext: Einige Bundesländer starten schon nächste Woche ein großes Experiment:
Kita
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Gruppen kehren in normaler Größe zurück.
Offener Gruppenbetrieb
KEINE Abstandsregeln
Keine Masken für Kinder
Kinder mit Schnupfen u Husten dürfen unter best.
Lehrer, Erzieher, Kinder und ihre Familien haben ein Recht auf #Infektionsschutz in Bildungseinrichtungen.
#BildungAberSicher fordert kleine Klassen, Abstand, Masken, Tests, mehr Personal und kleine feste Kitagruppen um kontinuierliche, risikoarme #Schulöffungen zu ermöglichen.
INFEKTIONSSCHUTZ an Schulen:
👉 Präsenzunterricht in Kleingruppen von max. 10-15 Schülern
👉 Verbindliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude, einschließlich der Unterrichtsräume, sowie in von den Schülern genutzten öffentlichen Verkehrsmitteln
👉 #Bildungspflicht statt Präsenzpflicht für ALLE Schüler mit hochwertig aufbereiteten digitalen Unterrichtsangeboten und wöchentlichen Konsultationen/Telefonaten
👉 Klare medizinische Kriterien zur Beurteilung über Zugehörigkeiten zu den #Risikogruppen.