Österreich muss Geflüchtete aufnehmen! #AktionswocheFlucht
Rattenbisse, Müllberge und kaum Sanitäranlagen:
Trotz “Hilfe vor Ort” und EU-Geldern in Millionenhöhe sind die Umstände in den griechischen Zeltlagern katastrophal. #WirHabenPlatz
Anstatt nachhaltige Unterstützung für Schutzsuchende zu finanzieren, wollen Entscheidungsträger_innen jetzt weitere Lager errichten. Das ist völlig untragbar! #KaraTepe#Moria#Lesbos
Österreich muss helfen, aber @sebastiankurz weigert sich seit Monaten, zu handeln. Schon über 40.000 Menschen haben sich deshalb unserem Appell an Bundeskanzler Kurz angeschlossen und fordern die Aufnahme von Geflüchteten aus #Lesbos.
[Thread:] Wir haben uns die #BVT-Reform nochmal mit Blick auf den "Razzia-" oder #Vertuschungsparagraf (§112a) angesehen und eins ist fix: Über 8.000 Stellungnahmen haben hier eine große Gefahr für den Rechtsstaat abgewendet. Ein wichtiger Erfolg der Zivilgesellschaft! Warum?
Mit dem vom BMI eingebrachten Getzesentwurf sollten Hausdurchsuchungen bei Behörden und Politiker_innen wie #Blümel massiv eingeschränkt werden. Vereinfacht gesagt hätten die Korruptionsermittler_innen (#WKStA) um Amtshilfe bei den entsprechenden Behörden ansuchen müssen
Das kommt einer "Vorwarnung" vor Hausdurchsuchungen gleich. V.a. vor dem Hintergrund der aktuellen Korruptionsermittlungen hatte dieser Gesetzesentwurf also einen üblen Beigeschmack und ist jedenfalls als Angriff auf den Rechtsstaat zu bewerten.
Triggerwarnung: #Abschiebung, Gewalt #AktionswocheFlucht
“Bestehendes Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen und kriminellen Übergriffen einschließlich Entführungen, Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle im ganzen Land”
– so beschreibt das #Außenministerium die Lage in #Afghanistan – und warnt Österreicher_innen eindringlich vor Reisen dorthin. Dennoch schieben unsere Behörden regelmäßig afghanische Geflüchtete in das Kriegsgebiet ab.
Und das ist noch nicht alles: Das zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (#BFA) hat eine Fehlerquote von 40%. Das bedeutet, dass in 40% der Fälle negative Asylbescheide wieder aufgehoben werden mussten.