Ich habe Ihnen ja versprochen, nichts Politisches mehr über diese Hochwasserkatastrophe und die direkte Verantwortlichkeit von Laschet zu schreiben. Dabei will ich es auch belassen. Nach mehr als 50.000 "Likes" und unzähligen Reaktionen in den letzten 12 Stunden muss ich da aber
wohl noch ein paar Dinge klarstellen, die permanent hinterfragt werden. Tenor der meisten kritischen Fragen ist, was Laschet wohl mit der ganzen Sache zu tun hätte. Es gäbe schließlich den Katastrophenschutz. Er sei ja "nur" Ministerpräsident".

Kommen wir also zur Gesetzeskunde.
Werfen wir doch mal einen kurzen Blick in das "Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes":
§ 2 Auftragsverwaltung

(1) (...) Wenn nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Zuständigkeit der Behörden und das Verwaltungsverfahren nach den für den Katastrophenschutz geltenden Vorschriften der Länder.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, (...) wer für die Leitung zuständig ist. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
Das ist in NRW auch geschehen und findet sich im "Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)":
§ 2 Aufgabenträger
(1) Aufgabenträger sind (...)

4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.

(2) Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Nach Weisung. Durch die Landesregierung. Betrachten wir also kurz deren verfassungsgemäße Rolle. Die steht in der "Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen":
Artikel 51
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Und welche Rolle kommt dem Ministerpräsidenten zu?
Artikel 54
(1) Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung. Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.
Artikel 55
(1) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Wenn wir jetzt also davon ausgehen, dass folgende inzwischen breit berichteten Fakten der Wahrheit entsprechen:
Die Regierung von NRW
- wusste bereits 7 Tage vor der Flutkatastrophe, was da auf sie zurollt
- hat es nicht für nötig befunden, in irgend einer angemessenen Weise zu reagieren
Der Ministerpräsident ist wider besseren Wissens zu Wahlkampfauftritten nach BaWü und Bayern gereist,
...dann stellt sich die Frage, ob Ministerpräsident und Innenminister ihrem Amtseid gerecht wurden. Wenigstens im Ansatz:
,,Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten...
...gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." (Art. 53 Landesverfassung)
Das rechtsgültig zu beurteilen obliegt nicht mir. Ich beschäftige mich von Berufs wegen mit Großschadensereignissen, nicht mit Rechtswissenschaften. Nach meinem persönlichen Dafürhalten ist Armin Laschet aber vor allem eines:
Armin Laschet ist ein Eidbrecher. So wahr mir Gott helfe.

Und er ist führend mitverantwortlich für den Tod zahlreicher Menschen und Sachschäden in Milliardenhöhe.
Deswegen halte ich eine Option für sofort und dringend geraten, die in der Landesverfassung ebenfalls explizit vorgesehen ist:
Artikel 62
(1) Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten.
Wie gesagt, meine Meinung. Bilden Sie sich gerne Ihre eigene.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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18 Jul
Wirklich lustig ist, dass sich in der deutschen Presse recht wenig über folgende kleine, aber im aktuellen Kontext nicht ganz unbemerkenswerte Randnotiz findet:
Das europäische Hochwasserwarnsystem "Efas" hat die Behörden in NRW bereits SIEBEN TAGE vor der Flutkatastrophe erstmals vor einer wahrscheinlichen Flut gewarnt. Und die Warnungen TÄGLICH präzisiert.

24 Stunden vor der Katastrophe mit einer Trefferquote von ca. 90 Prozent.
Statt IRGENDWELCHE Maßnahmen zu ergreifen, ist der Ministerpräsident von NRW nach Baden-Württemberg gereist. Wahlkampftermine.
Read 8 tweets
17 Jul
Gut* am föderalen deutschen Systemist ja, dass im Katastrophenfall die Bewältigung nicht in den Händen einer voll ausgestatteten Bundesbehörde*, sondern eines kompetenten* und verantwortungsvollen*, sich mitten im Wahlkampf befindlichen Ministerpräsideppen* befindet.

* (lustig)
Gut ist auch, dass die seit 30 Jahren systematisch kaputtgesparten und vernichteten Strukturen im Landes- und Bundes-Katastrophenschutz gar nicht mehr in der Lage wären, ein solches Schadensereignis auch nur annähernd optimal zu bewältigen.
Ein Beispiel? Ok.

Bundesreserve an Handdesinfektionsmitteln vor Corona: 300 Liter für 82 Mio. Menschen.

Bundesreserve an Handdesinfektionsmitteln nach eineinhalb Jahren Corona: 300 Liter für 82 Mio. Menschen.

Müssen Sie mir nicht glauben. Die Zahlen finden Sie beim bbk.bund
Read 4 tweets
11 Dec 20
Ich unke seit Jahren (von Berufs wegen) auf dem existenziell katastrophalen Zustand und programmierten Totalversagen des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr in Deutschland herum.

Dass unsere politische Klasse das jetzt ausnahmslos, vollständig und dauerhaft auf jeder nur
denkbaren Ebene verkackt und damit die Früchte eines seit Jahrzehnten bestehenden Missstandes folgerichtig nicht nur erntet, sondern vorher auch noch kultiviert und damit die Zahl der Infizierten, Toten und der langfristig ausgebrannten Rettungs- und Pflegekräfte unnötig
vervielfacht, halte ich seit März für unabwendbar.

Konsequenzen werden daraus keine folgen. Weder für die mittel- und langfristige Gefahrenabwehr, noch für die Ausbildung der Bevölkerung oder die Arbeitssituation in Rettung und Pflege. Und ganz sicher nicht für die "Politik".
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