In Bayern droht die Abschiebung zweier linker kurdisch-alevitischer AkademikerInnen, obwohl sie in der Türkei erst kürzlich aus politischen Gründen zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt wurden.

Ihr Fall braucht (mediale) Aufmerksamkeit. Er ist skandalös.
Es geht um Anıl K. und Sinem M. Die beiden sind verlobt und AkademikerInnen. Das Verwaltungsgericht Augsburg will sie in die Türkei abschieben.
Es ist mal wieder eine dieser skandalösen bayerischen Behördenentscheidungen.

Um was geht es genau?
Hier ihre Geschichte in Kurzform (Dokumente etc. liegen vor):

Die beiden Anfang 30-Jährigen waren in ihrer Schul- und Studienzeit in einem legalen(!) linken Verein namens Demokratik Haklar Federasyonu (DHF; deutsch: Föderation demokratischer Rechte) in der Türkei aktiv.
2012 werden sie wegen "Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation" kurzfristig festgenommen und dann wieder freigelassen. Sie konnten nicht länger eingesperrt werden, weil der Verein legal und nicht verboten ist.
Trotzdem werden sie im März 2019, also ganze sieben Jahre später, von einem türkischen Gericht wegen "Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation" verurteilt und zwar zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Das Gericht hat einen Zusammenhang zwischen dem legalen Verein und einer verbotenen Partei konstruiert, der Maoistisch Kommunistischen Partei (MKP).
Kurz vor Urteilsverkündigung sind die beiden nach Deutschland geflohen und haben in Bayern Asyl beantragt. FreundInnen von ihnen, die im gleichen Prozess in der Türkei angeklagt und verurteilt wurden, sind auch nach Deutschland geflohen, haben aber in NRW Asyl beantragt.
Im Mai 2021 wurde der Asylantrag der beiden vom Verwaltungsgericht Augsburg mit hanebüchenen Begründungen abgelehnt. Mit Aussagen wie: Die Türkei hat sie aus berechtigten Gründen vor Gericht gestellt; Sie könnten Mitglied einer illegalen Vereinigung sein;
Es kann nicht bezeugt werden, dass es in türkischen Gefängnissen Misshandlungen und Folter gibt; Es gibt kein Todesurteil in der Türkei, also gibt es auch keine Gründe nicht ausgehändigt zu werden usw usf.
Ihre FreundInnen, die in NRW Zuflucht gefunden hatten, haben längst Aufenthaltsgenehmigungen bekommen.

K. und M. gehen weiter gerichtlich gegen ihre Ablehnung und drohende Abschiebung in die Türkei vor. Mitte Juli kam ein weiterer ablehnender Bescheid, der besagt, dass sie
bis zum 22. August Deutschland verlassen sollen.

(Und das obwohl einer der beiden mittlerweile auch einen Ausbildungsvertrag etc. hat.)
Meine Bitte an interessierte JournalistInnen: die beiden schildern ihre Geschichte und Erlebnisse in einem längeren Dokument, das ich zur Verfügung stellen kann. Zusätzlich gibt es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, Auszüge aus ihrer Befragung und BAMF-Unterlagen.
Vielleicht gibt es ja jemanden, der/die ihre Geschichte hören will. Sie muss bekannt werden. Es kann nicht sein, dass Menschen wie sie allen Ernstes darum bangen müssen in eine Diktatur abgeschoben zu werden, in der sie zu einer jahrelangen Haftstrafe verurteilt wurden.
Zeigt euch solidarisch - sorgt für Aufmerksamkeit - helft, dass die beiden bleiben können.

Danke.

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