Ich verstehe den Sinn von Überschriften wie der von @heiseonline.
Sie verdecken aber tendenziell die Reichweite dieser Ankündigung von Apple, verharmlosen sie gar, weil sie das Narrativ des „guten Zwecks“ übernehmen .
Apple plant den Rollout einer Technologie, die von einem zentralen Server unter Apples Kontrolle Bilder-Hash-Werte abfragt, lokal auf iOS-Geräten abgleicht und Treffer meldet.
Diese Hashwerte können alles Mögliche repräsentieren: Fotos sexualisierter Gewalt genauso wie Fotos von DemonstrantInnen, politisch verfolgten Personen oder auch geleakter Fotos des neuen iPhones.
Der Technologie ist völlig egal, wonach gesucht wird.
Apple verspricht lediglich, in seine Datenbank nur Werte aufzunehmen, nach denen man legitimer Weise suchen sollte.
Was legitim ist, kann Apple aber jederzeit neu bewerten und muss es auf staatliche Anordnung auch.
Im Grunde baut sich Apple damit einen jederzeit nutzbaren Generalschlüssel für unsere Wohnung (= Fotogalerie), verspricht aber bei den täglichen Besuchen nur nach Dingen zu schauen, die wir nicht haben dürfen (CSAM)
Was wir haben dürfen, ist aber dem Generalschlüssel unbekannt. Er wird auch funktionieren, wenn Apple seine Definition von illegitimen Inhalten erweitert und auf staatlichen Druck hin erweitern muss.
Davon zu reden, dass diese Technologie „datenschutzfreundlich“ sei, ist eine typische Verkürzung, die das Risiko einer Technologie nur unter dem Blickwinkel legitimer Zwecke betrachtet.
Für eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO wäre das unzureichend.
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Ich schätze @anncathrin87 sehr und gratuliere ihr zu der Ehre, ihre Gedanken zu liberaler Netzpolitik auf @zeitonline so prominent schildern zu dürfen.
Doch leider bedient sie das liberale Narrativ, es gehe bei #Datenschutz & #DSGVO um "informationelle Selbstbestimmung". #Thread
In ihrem Artikel schreibt sie:
"Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, garantiert unter anderem durch die Datenschutzgrundverordnung, ist auch in Zeiten einer Pandemie wichtig."
Ein scheinbar harmloser Satz, der aber immens digitalpolitisch und juristisch aufgeladen ist. Denn er ist - wenn es das unter JuristInnen überhaupt gibt - nicht nur "falsch", sondern er ist Resultat deutscher und liberaler Ignoranz ggb. den Herausforderungen der Digitalisierung.
Ich habe die Stellungnahme der Datenschutzaufsicht BaWü zur @_LucaApp jetzt in Ruhe lesen können und bleibe immer wieder bei der Frage der Rechtsgrundlage (RGL) der Datenverarbeitung durch die Veranstaltungsbetreibenden hängen. baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/upl… #Thread
Ich bin nicht sicher, ob ich eine Auftragsverarbeitung (so die Behörde, S. 4) oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit überzeugender finde, aber teile das Endergebnis: Veranstaltende müssen für die Erhebung der Daten ihrer Besuchenden via Luca eine RGL aufweisen.
Ich stimme mit der Behörde auch darin überein, dass dabei weder auf die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO) oder eine Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO) gesetzt werden kann.
Damit ist (spätestens) jetzt auch das letzte bisschen Nachsicht mit der tapsigen StartUp-Attitüde der Luca-Macher völlig fehl am Platz, denn ...
... jetzt wird Luca staatlich sanktionierte Bedingung für Teilhabe. Höchste Maßstäbe bzgl rechtlicher und technischer Unbedenklichkeit müssen jetzt Selbstverständlichkeit sein.
Die Stellungnahme wurde - nach allem, was im Vorfeld bekannt wurde - von einer Taskforce bestehend aus Berlin, HH, MV, RLP und BaWü erstellt und dann - wenn alles wie üblich lief - von der gesamten DSK angenommen und freigegeben.
Die Stellungnahme steigt direkt steil ein und wagt sich an ganz komplexe Themen 😏
Die erste bemerkenswerte Erkenntnis ist nämlich, dass "ausdrücklich" darauf hingewiesen wird, dass die Daten "datenschutzkonform" verarbeitet werden müssen.
Ich höre immer wieder, dass die @_lucaApp „die Zettel überflüssig macht“. Das ist mEn falsch, denn Luca (und die sie einsetzenden Venues) verarbeitet die Daten auf Basis einer Einwilligung und die ist dringend darauf angewiesen, dass es parallel weiter Zettel gibt. #Thread
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in der Luca App (bei App-Anbieter, Venues und Gesundheitsamt) ist eine Einwilligung. Die steht ohnehin auf wackeligen Füßen (siehe ErwGr 43 S 1 DSGVO), funktioniert aber nur, wenn parallel die Alternative „Zettel“ angeboten bleibt.
Dass die Datenverarbeitung indes allein durch die LandesVOen gerechtfertigt wird, halte ich für eine wackelige Position. Die zentrale Speicherung und automatisierte Übermittlung mittels Luca hat eine Eingriffstiefe, die durch die weite Formulierung der VOen nicht abgedeckt wird.
Abseits aller offener technischer und rechtlichen Fragen zur @_lucaapp und der (für mich nicht zu hinterfragenden) Motivation und Mühe ihrer Macher sind weder die Technik noch die Menschen dahinter "das Problem". #Thread
Das "Problem" ist, dass die App (und jede andere gleicher Bauart) von Voraussetzungen lebt, die nicht vorhanden sind: Allgegenwärtige und allfähige Gesundheitsämter.
Sie sollen aus dem Meer an Daten (dank Luca) ein Mehr als faktischer Nachverfolgung machen. Realistisch scheint aber, dass nur mehr Verfolgungsansätze ungenutzt bei den Ämtern digital vergammeln.