Ein kleines Schmankerl in der Causa Sigi #Wolf. Steuerafficionados (und alle Steuerzahler), here weg go.

Es geht um einen internen Erlass im #BMF, der offenbar keiner war. Um eine entscheidende Fußnote. Und ja, es geht um 630.000 Steuergeld. Thread
Wir sind schon mitten drinnen in der Steuercausa Wolf, die 2012 ihren Ausgang nahm. Da kam ein Finanzbeamter des BMF ja drauf, dass Sigi Wolf rund elf Millionen Euro nachbezahlen muss. Man einigte sich auf sieben (ja warum eigentlich?) 1/
Bleiben wir bei den sieben Millionen Euro, davon waren rund 680.000 Euro Anspruchszinsen, also Strafzinsen. Auch diese wollte Wolf offenbar nicht bezahlen. 2/
Aber, und jetzt kommt es: Die Beamten im zuständigen Finanzamt in Wiener Neustadt wissen, dass sie – trotz des politischen Drucks - rechtlich gesehen, diese Strafzinsen nicht erlassen können. Warum wissen sie das? Weil es ihnen die Fachaufsicht im BMF mehrfach gesagt hat 3/
Was tun sie? Sie stellen nicht die Strafzinsen fällig, sondern sie berechnen anders: Nicht mehr die Strafzinsen soll Wolf bezahlen, sondern 25 Prozent der gesamten ausständigen Steuerschuld (da wird es kompliziert, weil sie nicht die gesamte Schuld bemessen, bei Interesse DM) 4/
Es ist dies ein fragwürdiger Winkelzug, so als wüßte ich, dass es mir nicht erlaubt ist, vom Apfel zu essen, aber ich beiße trotzdem hinein. Und dann gebe ich zu meiner Rechtfertigung an, ich hätte gedacht, dass es um eine Birne handle. 5/
Aber gut. Der neu berechnete Steuernachlass ergibt jedenfalls ausgerechnet eine Summe von rund 630.000 Euro. 6/
Wolf wollte offenbar 680.000 Euro, er bekam 630.000, das reicht ihm nicht (alle weiterführenden Links am Ende). Aber wie kam es zu dieser Summe? Jetzt wird es interessant: Ende Dezember 2017, so die WKStA, trat ein Genehmigungserlass im BMF in Kraft. Und der hat es in sich. 7/
In diesem wird eine Fußnote im „Organisationshandbuch intern“ gestrichen, dieses regelt die Vorgänge im BMF. Es wird ausgerechnet jene Fußnote gestrichen, wonach, Finanzämter Steuernachsichten in Höhe von > 50.000 Euro vom Finanzministerium genehmigen lassen müssen müssen. 8/
Es ist ein großer Spielraum für ein jedes Finanzamt. Und er ermöglicht es dem Finanzamt Wiener Neustadt, den von Wolf geforderten Steuernachlass gegen die Rechtsmeinung der übergeordneten Behörde – des BMF – auszustellen. Nur - oha - weiß die Fachaufsicht nichts von dem Erlass 9/
Die Fachaufsicht reagiert auch und zeigt die Sachbearbeiter in Wiener Neustadt im Juni 2019 wegen Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an. Die Ermittlungen werden aber u.a. mit Verweis auf den neuen Erlass und der gestrichenen Fußnote eingestellt. 10/
Nur: Der @falter.at hat beim BMF wegen der Fußnote nachgefragt. Antwort: .... 11/
Antwort: „Der für sämtliche Mitarbeiter eines Finanzamts verbindliche Erlass ‚Internes Organisationshandbuch (OHB)‘ hat in sämtlichen Fassungen eindeutig die Aussage enthalten,...
... dass eine Befassung der zuständigen Fachabteilung im BMF ab einem Betrag von 50.000 Euro zwingend erforderlich ist.“ 12/13
Aha. Wir bleiben dran. Die bisherigen Recherchen und eine sehr gute Zusammenfassung von @fabian_schmid und den Kollegen des @derStandardat findet Ihr hier: derstandard.at/story/20001321… falter.at/zeitung/202112… falter.at/zeitung/202112…

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