Beweisaufnahme geschlossen – das Problem Rassismus bleibt

Ein Thread zum siebten Verhandlungstag:
Am 4.1.22 fand der siebte Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen #CDU-Politiker Hans-Josef #Bähner im Landgericht Köln statt. Bähner ist angeklagt am 30.12.2019 in Porz auf Jugendliche geschossen zu haben.
Wiedermal wurde deutlich, dass es seitens der Großen Strafkammer kein Interesse gibt sich mit dem rassistischen Motiv des Täters und den Hintergründen seiner Gewalttat zu befassen.
Der Vorsitzende erklärte die Beweisaufnahme vielmehr für beendet & lehnte alle Anträge der Nebenklagevertreterin ab - darunter einen Antrag einen Sachverständigen als Zeugen zu hören, der den Zusammenhang zwischen Bähners rassistischen Facebook Posts & der Gewalttat analysiert.
Auch die Mörder von Halle und Hanau hatten ihren Hass zuvor im Internet ausgelebt, bevor sie zur Tat schritten.
Außerdem wertete die Kammer die Erklärung eines Sachverständigen, nach der wesentliche Teile von Bähners rassistischen Posts nach der Veröffentlichung im WDR professionell gelöscht wurden als unbewiesen und lehnte einen entsprechenden Beweisantrag der Nebenklagevertreterin ab.
So ist zu befürchten, dass das Gericht die Gewalttat von Porz verharmlost und Rassismus als Motiv für das Urteil unbedeutend ist.
Das Gericht war bisher nicht in der Lage anerkennend & respektvoll mit den Folgen der Tat für die Betroffenen umzugehen. Obwohl sie bis heute unter den Folgen leiden, ließ der Richter die diskriminierenden Befragungen und Attacken durch die Verteidiger des CDU-Politikers zu.
Die Auseinandersetzung mit den traumatischen Folgen für die Opfer und den gesellschaftlichen Hintergründen rassistischer Gewalt seitens des Gerichts fehlte – stattdessen wurde nach Hinweisen auf eine fiktive körperliche Auseinandersetzung gesucht, die den Täter entlasten könnte.
Dabei wäre es zentral, dass sich das Gericht damit befasst, wie & warum ein Kommunalpolitiker, Trainer am Schießstand, Besitzer von große Mengen Waffen & Munition & Follower von AFD-Politiker*innen zur Waffe greifen & auf einen Jugendlichen schießen kann, nur weil der ihn stört.
Um Eindruck vor Gericht zu machen, gab Bähners Verteidiger Günal kurz vor Schluss noch einmal die Sicht des Täters auf die Geschehnisse zu Protokoll.
Demnach ist das rassistische Motiv des CDU-Politikers nichts als eine Mär, die von einem im WDR-Fernsehen gesendeten Beitrag über die rechten Facebook Posts in die Welt gesetzt worden sein soll;
die Aussagen der Betroffenen seien ausgedacht und nicht zuletzt habe die, bei der Staatsanwaltschaft Köln ansässige Schwerpunktabteilung Hasskriminalität Rassismus nur deshalb als Tatmotiv zur Anklage gebracht,
weil ein Staatsdiener mit nicht-deutschem Namen sich wegen eines Schreibfehlers von Bähners Verteidiger beleidigt gefühlt habe.
Geladen war unter Anderem, die Beamtin der Leitstelle, welche das Telefonat nach der Tat mit Bähner und seiner Frau geführt hat. Die Beamtin sagte aus, dass sowohl Bähner, als auch seine Frau auf ausdrückliche Nachfrage hin angaben, nicht verletzt zu sein.
In seiner Einlassung hingegen, hatte Bähner behauptet, angegriffen worden zu sein, wodurch er einen Bruch des rechten Mittelfingers erlitten habe. Die Aussage der Beamtin entkräftet, wie auch schon die Aussagen der Betroffenen, Bähners Notwehr-Geschichte.
Außerdem war der Arzt geladen, der Krys als erstes behandelt hat. Dieser sagte aus, dass er per se kein Urteil darüber fällen würde, ob ein*e Patient*in Vernehmunsgsfähig sei oder nicht.
Vernehmungsunfähig seien für ihn nur Patient*innen, die aufgrund eines Beatmungsgerätes nicht in der Lage seien zu sprechen und er würde es der Polizei überlassen, einzuschätzen ob eine Vernehmung möglich und das dort gesagte, aussagekräftig sei.
Krys stand während der ersten Vernehmung noch unter Schock und unter dem Einfluss von Tilidin welches vielfältige Nebenwirkungen hat. Ein Arzt sollte Verantwortung für seine*n Patient*innen übernehmen und sie schützen.
Eine Vernehmung in diesem Zustand ist inakzeptabel, zumal der Inhalt nun gegen Kyrs verwendet wird.
Die Beweisaufnahme ist beendet, das Problem Rassismus bleibt. Rassismus muss beim Namen genannt werden, es braucht einen würdigen Umgang mit den Betroffenen rassistischer Gewalt und keinen Raum für rechte Mythen.

Solidarität mit den Opfern rassistischer Gewalt!
Wir werden auch am 10. Januar zum achten Prozesstag im Gerichtssaal anwesend sein und den Strafprozess weiterhin kritisch beobachten.

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