2/ Hintergrund der Prüfung ist die Überschreitung der Sektorziele im #Gebäude- und #Verkehrssektor in 2021. Daher sind nach § 8 Abs. 1 #Klimaschutzgesetz (KSG) Sofortprogramme notwendig. Diese wurden am 13.7. von den Ministerien @BMWK/@BMWSB_Bund und @bmdv vorgelegt
3/ Die Prüfung des Sofortprogramms durch den Expertenrat erfolgt in 3 Schritten: 1) Prüfung der Vereinbarkeit der ausgewiesenen Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads 2) Prüfung der Methodik 3) Prüfung der Realisierungswahrscheinlichkeit
4/ Das #Gebäude-Programm umfasst 15 Maßnahmen mit einer Minderung von 137 Mt zw. 2022-2030. Etwa 90% davon ist auf #GEG#BEG & Optimierung bestehender #Heizsysteme zurückzuführen. Zusätzlich: Minderung durch aktualisierte Referenzpfade wg. gestiegener Brennstoffpreise (19-25 Mt)
5/ Ergebnis Prüfschritt 1 für #Gebäude:
Der #ERK stellt fest, dass das vorgelegte Sofortprogramm die Bedingung an ein Sofortprogramm gemäß §8(1) KSG erfüllen würde, allerdings in einer weiten Auslegung des angelegten Prüfschemas. Der Zielpfad wird erst 2030 wieder erreicht
6/ Ergebnis Prüfschritt 2+3 #Gebäude:
Das SP kann einen substanziellen Beitrag leisten. Allerdings ist die Erreichung der Minderung mit den beschriebenen Maßnahmen nur teilweise wahrscheinlich. Somit ist auch die zukünftige Einhaltung des KSG-Zielpfads nicht sichergestellt.
7/ Das Sofortprogramm #Verkehr umfasst sechs Maßnahmen mit einer kumulierten Minderung von 14 Mt zw. 2022-2030. Die größte kumulierte Minderung wird mit 4 Mt der “Ausbauoffensive #Rad- & #Fußverkehr” zugeschrieben.
8/ Ergebnis Prüfschritt 1 #Verkehr:
Der #ERK stellt fest, dass das vorgelegte Sofortprogramm *nicht* die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß §8(1) KSG erfüllt. Es bleibt eine kumulierte Erfüllungslücke von 261 Mt bis 2030 bestehen, der Zielpfad wird nicht wieder erreicht.
9/ Ergebnis Prüfschritt 2+3 #Verkehr:
Laut @bmdv besteht nicht der Anspruch, wieder auf den KSG-Zielpfad zu kommen, das solle erst mit dem größeren Klimaschutz-Sofortprogramm KSSP eingelöst werden. An dieser Stelle sieht der #ERK daher davon ab, die Prüfschritte 2+3 vorzunehmen
10/ Wenn die Regierung ein solches Programm nach § 9 KSG vorlegt, in das auch die vom BMDV vorgelegten Maßnahmen mit eingehen, so wird der @ERK_Klima entsprechend §12 (3) KSG eine Stellungnahme erstellen und in diesem Kontext auch die Maßnahmen des Verkehrssektors prüfen.
11/ Wie in vorherigen Berichten bereits festgestellt, zeigen sich in der Anwendung des KSG offene Punkte, deren Klärung durch die Bundesregierung aus Sicht des @ERK_Klima von Bedeutung sind: der Zeitpunkt der Einbindung des ERK in die Prüfung und der genaue Gegenstand der Prüfung
#Sondergutachten - Ergebnis der Prüfung der Projektionsdaten durch den #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima
➡️Einhaltung des Klimaziels für 2021-2030 kann nicht bestätigt werden
➡️Ziel von -65% bis 2030 wird nicht erreicht
➡️ESR Ziel wird verfehlt
2/ Das Sondergutachten wurde von der Bundesregierung im Rahmen der Novelle des #Klimaschutzgesetzes (KSG) beauftragt, da es nun bei der Nachsteuerung vor allem auf die Einhaltung des Gesamtbudgets im Zeitraum 2021-2030 ankommt (anstatt auf sektorale jährliche Ziele wie vorher).
3/ Die #Projektionsdaten zeigen zwar eine knappe Einhaltung des Gesamtbudgets (mit 47 Mt ist das < 1% des Gesamtbudgets). Nach unserer Prüfung können wir allerdings die Zielerreichung für 2021-2030 nicht bestätigen, sondern gehen im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.
Der neue Bericht des #Expertenrats für #Klimafragen @ERK_Klimaist veröffentlicht, darin:
➡️Prüfung der Emissionsdaten 2023
➡️Einordnung, was in den Sektoren passiert ist
➡️update zur Umsetzung des #Klimaschutzprogramms
2/ Es gab 2023 einen starken Rückgang der Emissionen um rund 10% ggü 2022, von 750 auf 674 Mt CO2-Äq. Dies ist der höchste prozentuale Rückgang binnen eines Jahres seit 1990. Mit rund 52 Mt CO2-Äq. hat die #Energiewirtschaft den stärksten Beitrag geleistet
3/ Der Emissionsrückgang in der #Industrie um 13 Mt CO2-Äq. ist wie bereits im Vorjahr ebenfalls maßgeblich auf weitere starke Produktionsrückgänge in der energieintensiven Industrie zurückzuführen, was auch zu einem Rückgang der Emissionen im Straßen-Güterverkehr beigetragen hat
Ich möchte hier noch mal ein paar Punkte aus unserer Stellungnahme vom Expertenrat @ERK_Klima aufgreifen, die für die Novelle des #Klimaschutzgesetzes relevant sind:
➡️gesonderte Betrachtung ESR
➡️Monitoring
➡️geeigneter Instrumentenrahmen
1/🧵
2/ Im neuen #Klimaschutzgesetz soll nur noch das Gesamtbudget von 2021-2030 betrachtet werden. Allerdings gibt es noch 🇩🇪Ziele im Rahmen der EU🇪🇺 Lastenteilung #ESR. Diese ESR Ziele werden bis 2030 nicht eingehalten, werden aber bisher im Rahmen der Novelle nicht betrachtet.
3/ Wir weisen in unserer Stellungnahme auf diese Lücke und die damit verbundenen möglichen Strafzahlungen hin und empfehlen daher zu erwägen, die ESR Sektoren im Rahmen des geänderten Monitorings gesondert zu betrachten
Stellungnahme des #Expertenrats für Klimafragen @ERK_Klima zum #Klimaschutzprogramm2023: Emissionslücke wird verringert, aber Handlungsbedarf bei
➡️Schließen der verbleibenden Lücke
➡️Verbesserung der Datengrundlage
➡️Entwicklung eines Gesamtkonzepts
2/ Mit dem #Klimaschutzprogramm (KSP2023) hat die Regierung ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen. Sie geht davon aus, dass bei konsequenter Umsetzung des Programms die Klimaschutz-Lücke kumuliert bis 2030 auf rund 200 Mt reduziert werden kann
3/ Die Maßnahmen im KSP2023 weisen das Potenzial auf, signifikante Emissionsminderungen zu ermöglichen. Wegen der Zielerreichungslücke folgt trotzdem, dass das KSP2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß #Klimaschutzgesetz entspricht
Der #Koalitionsausschuss hat im März Eckpunkte für eine Novelle des #Klimaschutzgesetz|es beschlossen. Als #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima haben wir nun eine differenzierte Einordnung vorgenommen. Zur Ausgestaltung gibt es einige offene Fragen, die wir ausleuchten.
🧵1/n
2/ Eckpunkte der Regierung: 1) Beschluss eines Klimaschutzprogramms am Beginn einer Legislatur 2) Ergänzung des jährlichen sektoralen Monitorings mit einer Prognose 3) Veränderung des Steuerungsmechanismus 4) Festlegung von Zielen für Negativemissionen spd.de/fileadmin/Doku…
3/ Das KSG legt über §4 implizit eine maximale Emissionsmenge fest, welche kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetgedanke ist aus Sicht des @ERK_Klima ein zentraler Grundgedanke des KSG in seiner heutigen Fassung und sollte erhalten bleiben
2/ Die Emissionen lagen lagen 2022 um rund 49 Mt CO2-Äq (6,1 %) unter dem letzten Vorkrisenjahr 2019. Würde sich diese Minderungsrate bis 2030 fortsetzen, würde das Ziel im Jahr 2030 um rund 190 Mt (also um mehr als 40%!) und das kumulierte KSG-Ziel um rund 740 Mt verfehlt
3/ Die Emissionen sind in den Krisenjahren 2020 und 2022 im Vergleich zum Vorjahr jeweils gesunken, im Jahr 2021 allerdings zwischenzeitlich wieder gestiegen.