Unterstützung bei #Heizkosten-/Gasnachzahlungen für Wohnungseigentümer
Auch Wohnungseigentümer, die normalerweise nicht im Bezug von Sozialleistungen sind, können durch die Nachzahlung einmalig hilfebedürftig werden.
Dann können auch sie eine anteilige Übernahme beantragen.
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Für sie ist nur die Bestimmung des Bedarfs etwas komplizierter, da die Kosten der Unterkunft aufwändiger zu berechnen sind.
Zur Bestimmung der "normalen" Kosten der Unterkunft für Eigentumswohnungsbesitzer siehe hier:
Nicht nur Mieter können Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch Leute die in ihrem Wohneigentum leben.
Bei diesen ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft allerdings wesentlich komplizierter.
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Viele Wohnungs-/Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie keinerlei Anspruch beim Jobcenter haben, da sie zu viel Vermögen (ihr Wohneigentum) besitzen.
Dieses wird aber in recht hohem Umfang nach §12 Abs3 Nr4 SGB II noch nicht mal als Vermögen angerechnet.
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Aktuell gibt es bezüglich Größe usw. keinerlei Einschränkungen, da nur schnell verwertbares Vermögen angerechnet wird.
Fürs Bürgergeld sind bei Häusern bis 140qm und Wohnungen bis 130qm keine Anrechnungen geplant. Ab der 5.Person werden weitere 20qm zugelassen.
Nicht nur #IchbinArmutsbetroffen|e Mieter können Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch Leute die in ihrem Wohneigentum leben.
Bei diesen ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft allerdings wesentlich komplizierter.
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Viele Wohnungs-/Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie keinerlei Anspruch beim Jobcenter haben, da sie zu viel Vermögen (ihr Wohneigentum) besitzen.
Dieses wird aber in recht hohem Umfang nach §12 Abs3 Nr4 SGB II noch nicht mal als Vermögen angerechnet.
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Aktuell gibt es bezüglich Größe usw. keinerlei Einschränkungen, da nur schnell verwertbares Vermögen angerechnet wird.
Fürs Bürgergeld sind bei Häusern bis 140qm und Wohnungen bis 130qm keine Anrechnungen geplant. Ab der 5.Person werden weitere 20qm zugelassen.
Es ist soweit, die Energiepreispauschale wird ausbezahlt. Auch an viele #IchBinArmutsbetroffen|e die arbeiten und aufstockende Sozialleistungen beziehen.
Für sie stellt sich die Frage der Anrechnung.
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Sie erhalten, wie alle anderen Erwerbstätigen 300€ Energiepreispauschale, die bei den meisten mit dem Bruttolohn für September ausgezahlt wird. Sie wird versteuert, wird aber bei den Sozialversicherungsabgaben nicht mitgerechnet.
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Nun stellt sich durch den ergänzenden Bezug von Alg2/ Grundsicherung und dem Einkommen #Energiepreispauschale die Frage der Anrechnung.
Und es gibt gute Nachrichten für #IchBinArmutsbetroffen|e:
Die Energiepreispauschale wird in Höhe des Nettobetrags nicht angerechnet.
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Die #Bundesregierung versäumt, ein echtes Entlastungspaket für Bedürftige zu schaffen, die die Nachzahlung nicht zahlen können, hier eine Anleitung, um es sich selbst zu organisieren.
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Wenn du nicht weißt, wie du die #Heizkostennachzahlung bezahlen sollst, dann hast du höchstwahrscheinlich einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Diese wird vom Jobcenter ausgezahlt, dort hast du vermutlich einen Anspruch, selbst wenn du voll arbeitest.
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Um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss du in dem Monat in dem die Rechnung gezahlt sein muss, folgenden Antrag beim Jobcenter stellen.
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Wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt, hat der andere Elternteil üblicherweise ein Umgangsrecht.
Der Umgangsberechtigte muss die Kosten für diesen tragen und kann diese beim Amt geltend machen.
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Beim Mehrbedarf für Umgangskosten geht es ausschließlich um Fahrtkosten, ggf. auch um Übernachtungskosten am Wohnort des Kindes.
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Folgende Kosten können in diesem Rahmen übernommen werden: 1. Fahrtkosten des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil 2. Fahrtkosten des Kindes vom Wohnort des Elternteils zur Schule 3. Fahrtkosten des umgangsberechtigten Elternteils für Bring- und Abholfahrten