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Wenn eine ausländische Investition in Infrastruktur ansteht, kann die Bundesregierung prüfen, ob diese ihren Sicherheitsinteressen widerspricht - und in diesem Fall die Investition untersagen. Für eine Untersagung braucht es eine einen Beschluss des Kabinetts.
An dieser Haltung hat auch die heutige Sondersitzung nichts geändert. Die verheerenden Auswirkungen unserer Abhängigkeit von autoritären Staaten erleben wir seit dem 24. Februar. Die Fehler, die wir mit #Putin gemacht haben, sollten wir nicht wiederholen.