Eine #datenschutz|konforme #Gästeregistrierung muss so erfolgen, dass Gäste nicht gegenseitig ihre Daten einsehen können (z.B. Einwurf von Einzelblättern in eine Box statt Eintragen in eine offen einsehbare Liste). 2/8
Die #Gästeregistrierung darf nicht Voraussetzung für den Besuch des Lokals sein, da ansonsten keine Freiwilligkeit mehr gegeben ist und die erteilte #Datenschutz Einwilligung ungültig ist. Damit fehlt dann auch die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. 4/8
Die Daten der #Gästeregistrierung dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Also nur Weitergabe an Gesundheitsbehörden im Anlassfall. Keine Weitergabe an die Polizei für sonstige (Ermittlungs-)Zwecke oder Verwendung für Werbung, etc. 5/8
Die Rechte der Betroffenen müssen bei der #Gästeregistrierung gewahrt werden. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf der Einwilligung. Es muss also auch möglich sein, Gästedaten zu löschen, wenn dies verlangt wird. 6/8
Schließlich ist die #Gästeregistrierung auch noch in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten einzutragen und geeignete #Datenschutz und Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs) festzulegen und einzuhalten. 7/8
All das ist wichtig, weil es um das Vertrauen der Gäste geht. Wenn der #Datenschutz nicht gewährleistet ist, wird eine #Gästeregistrierung nicht funktionieren. Und damit wäre auch das #ContactTracing der Gesundheitsbehörden in dieser Form nicht möglich. 8/8
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@Stadt_Wien Demnach hat die Gastronomie Auskunft über Vor-, Nachname, Tel-Nr, E-Mail, Tischnummer von KundInnen zu erteilen. Gestützt ist diese #ContactTracing Verordnung auf § 5 Abs 3 Epidemiegesetz, der zur Auskunft verpflichtet, wenn man einen Beitrag leisten kann. 2/10 #Gästeliste|n
@Stadt_Wien Weder das EpidemieG noch d #ContactTracing Verordnung der @StadtWien beinhalten ein Rechtsgrundlage oder Verpflichtung für Wirte die von der Stadt gewünschten Daten in Form von #Gästeliste|n oder sonstwie zu erheben. Wenn, dann tun Wirte das offenbar auf freiwilliger Basis. 3/10
Eine #datenschutz|konforme #Gästeregistrierung muss so erfolgen, dass Gäste nicht gegenseitig ihre Daten einsehen können (z.B. Einwurf von Einzelblättern in eine Box statt Eintragen in eine offen einsehbare Liste). 2/8
Nach Jahrzehnten Mangelverwaltung steht endlich im #Regierungsprogramm:
"Die #Datenschutz|behörde wird mit den erforderlichen ... Mitteln ausgestattet, um ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen zu können."
Schön! Dafür habe ich mich die letzten 10 Jahre eingesetzt. #TürkisGrün
Unglaublich: Trainer filmt Frauen heimlich beim duschen. Verfahren wird eingestellt. noe.orf.at/news/stories/2…
Nach #Datenschutz|recht (DSGVO und DSG) ist das aus meiner Sicht klar sanktionierbar. Illegale Videoüberwachung und Verletzung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre.
§ 12 Abs 4 DSG: Unzulässig ist 1. eine Bildaufnahme ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person in deren höchstpersönlichen Lebensbereich. Strafdrohung: 50.000 EUR datenschutzhandbuch.com/index.php?titl…#Datenschutz