@Stadt_Wien Demnach hat die Gastronomie Auskunft über Vor-, Nachname, Tel-Nr, E-Mail, Tischnummer von KundInnen zu erteilen. Gestützt ist diese #ContactTracing Verordnung auf § 5 Abs 3 Epidemiegesetz, der zur Auskunft verpflichtet, wenn man einen Beitrag leisten kann. 2/10 #Gästeliste|n
@Stadt_Wien Weder das EpidemieG noch d #ContactTracing Verordnung der @StadtWien beinhalten ein Rechtsgrundlage oder Verpflichtung für Wirte die von der Stadt gewünschten Daten in Form von #Gästeliste|n oder sonstwie zu erheben. Wenn, dann tun Wirte das offenbar auf freiwilliger Basis. 3/10
@Stadt_Wien@StadtWien Da Wirte selbst über keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung zum Zwecke der öffentlichen Gesundheit haben, bleibt lediglich die freiwillige Teilnahme der Gäste an der Datenerhebung mit #Gästelisten und deren #datenschutz|rechtle Einwilligung als Rechtsgrundlage übrig. 4/10
@Stadt_Wien@StadtWien Gemäß #DSGVO sind Einwilligungen nur gültig, wenn sie freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise abgegeben werden. Wirte müssten somit zuvor vollständig über sämtliche Umstände der #Gästeliste|n Datenverarbeitung informieren. 5/10
@Stadt_Wien@StadtWien Freiwilligkeit bedeutet, dass d Einwilligung ohne Zwang abgegeben wird und keine Leistung davon abhängig gemacht wird (Kopplungsverbot). Verweigerten Wirte bei Nichteintragung in die #Gästeliste|n die Bewirtung, würden die Einwilligungen somit ungültig. 6/10
@Stadt_Wien@StadtWien Führt ein Gastronom seine #Gästeliste|n zum #ContactTracing ohne gültige Einwilligung und damit ohne Rechtsgrundlage, so liegt ein Verstoß gegen die #DSGVO vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio Euro bedroht ist. 7/10
@Stadt_Wien@StadtWien Zusammenfassend: Die @Stadt_Wien hat lediglich eine Auskunftspflicht für Wirte verordnet, der diese nur nachkommen müssen, wenn sie über entsprechende Daten verfügen. Eine Verpflichtung zur Führung von #Gästeliste|n ist nicht enthalten. Auch keine Rechtsgrundlage dafür. 8/10
@Stadt_Wien@StadtWien Die Aufforderung von Politikern Gästen bei Nichteinwilligung in #Gästeliste|n die Bewirtung zu verweigern, sollte kritisch hinterfragt werden, da daraus die Unwirksamkeit allfällig eigeholter Einwilligungen folgt und hohe #Datenschutz-Bußgelder drohen. 9/10
@Stadt_Wien@StadtWien Abschließend wäre anzumerken, dass die Politik gut beraten wäre, auf die Übereinstimmung ihrer öffentlichen Ankündigungen mit ihren tatsächlichen Rechtsakten zu achten. Nur so kann mE die erforderliche Glaubwürdigkeit des Krisenmanagements erhalten werden. 10/10 #Gästeliste|n
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
Eine #datenschutz|konforme #Gästeregistrierung muss so erfolgen, dass Gäste nicht gegenseitig ihre Daten einsehen können (z.B. Einwurf von Einzelblättern in eine Box statt Eintragen in eine offen einsehbare Liste). 2/8
Eine #datenschutz|konforme #Gästeregistrierung muss so erfolgen, dass Gäste nicht gegenseitig ihre Daten einsehen können (z.B. Einwurf von Einzelblättern in eine Box statt Eintragen in eine offen einsehbare Liste). 2/8
Nach Jahrzehnten Mangelverwaltung steht endlich im #Regierungsprogramm:
"Die #Datenschutz|behörde wird mit den erforderlichen ... Mitteln ausgestattet, um ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen zu können."
Schön! Dafür habe ich mich die letzten 10 Jahre eingesetzt. #TürkisGrün
Unglaublich: Trainer filmt Frauen heimlich beim duschen. Verfahren wird eingestellt. noe.orf.at/news/stories/2…
Nach #Datenschutz|recht (DSGVO und DSG) ist das aus meiner Sicht klar sanktionierbar. Illegale Videoüberwachung und Verletzung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre.
§ 12 Abs 4 DSG: Unzulässig ist 1. eine Bildaufnahme ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person in deren höchstpersönlichen Lebensbereich. Strafdrohung: 50.000 EUR datenschutzhandbuch.com/index.php?titl…#Datenschutz