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Sep 25, 2020 10 tweets 9 min read Read on X
Ich habe mir die Verordnung des Magistrats der @Stadt_Wien zum #ContactTracing angesehen. Gleich vorweg: #Gästeliste|n werden darin nicht verordnet, sondern eine Auskunftspflicht für die Gastronomie. gemeinderecht.wien.at/recht/gemeinde… 1/10
@Stadt_Wien Demnach hat die Gastronomie Auskunft über Vor-, Nachname, Tel-Nr, E-Mail, Tischnummer von KundInnen zu erteilen. Gestützt ist diese #ContactTracing Verordnung auf § 5 Abs 3 Epidemiegesetz, der zur Auskunft verpflichtet, wenn man einen Beitrag leisten kann. 2/10 #Gästeliste|n
@Stadt_Wien Weder das EpidemieG noch d #ContactTracing Verordnung der @StadtWien beinhalten ein Rechtsgrundlage oder Verpflichtung für Wirte die von der Stadt gewünschten Daten in Form von #Gästeliste|n oder sonstwie zu erheben. Wenn, dann tun Wirte das offenbar auf freiwilliger Basis. 3/10
@Stadt_Wien @StadtWien Da Wirte selbst über keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung zum Zwecke der öffentlichen Gesundheit haben, bleibt lediglich die freiwillige Teilnahme der Gäste an der Datenerhebung mit #Gästelisten und deren #datenschutz|rechtle Einwilligung als Rechtsgrundlage übrig. 4/10
@Stadt_Wien @StadtWien Gemäß #DSGVO sind Einwilligungen nur gültig, wenn sie freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise abgegeben werden. Wirte müssten somit zuvor vollständig über sämtliche Umstände der #Gästeliste|n Datenverarbeitung informieren. 5/10
@Stadt_Wien @StadtWien Freiwilligkeit bedeutet, dass d Einwilligung ohne Zwang abgegeben wird und keine Leistung davon abhängig gemacht wird (Kopplungsverbot). Verweigerten Wirte bei Nichteintragung in die #Gästeliste|n die Bewirtung, würden die Einwilligungen somit ungültig. 6/10
@Stadt_Wien @StadtWien Führt ein Gastronom seine #Gästeliste|n zum #ContactTracing ohne gültige Einwilligung und damit ohne Rechtsgrundlage, so liegt ein Verstoß gegen die #DSGVO vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio Euro bedroht ist. 7/10
@Stadt_Wien @StadtWien Zusammenfassend: Die @Stadt_Wien hat lediglich eine Auskunftspflicht für Wirte verordnet, der diese nur nachkommen müssen, wenn sie über entsprechende Daten verfügen. Eine Verpflichtung zur Führung von #Gästeliste|n ist nicht enthalten. Auch keine Rechtsgrundlage dafür. 8/10
@Stadt_Wien @StadtWien Die Aufforderung von Politikern Gästen bei Nichteinwilligung in #Gästeliste|n die Bewirtung zu verweigern, sollte kritisch hinterfragt werden, da daraus die Unwirksamkeit allfällig eigeholter Einwilligungen folgt und hohe #Datenschutz-Bußgelder drohen. 9/10
@Stadt_Wien @StadtWien Abschließend wäre anzumerken, dass die Politik gut beraten wäre, auf die Übereinstimmung ihrer öffentlichen Ankündigungen mit ihren tatsächlichen Rechtsakten zu achten. Nur so kann mE die erforderliche Glaubwürdigkeit des Krisenmanagements erhalten werden. 10/10 #Gästeliste|n

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Jul 9, 2020
In Oberösterreich wird aktuell für die Gastronomie eine freiwillige #Gästeregistrierung empfohlen: ooe.orf.at/stories/305705… Dabei ist aus Sicht des #Datenschutz|es einiges zu beachten: 1/8
Eine #datenschutz|konforme #Gästeregistrierung muss so erfolgen, dass Gäste nicht gegenseitig ihre Daten einsehen können (z.B. Einwurf von Einzelblättern in eine Box statt Eintragen in eine offen einsehbare Liste). 2/8
Zur Erteilung einer #datenschutz|konformen Einwilligung (= Freiwilligkeit) muss vorher über die Umstände der #Gästeregistrierung informiert werden (Zweck, Dauer, Empfänger, ... sh. Art 13 #DSGVO datenschutzhandbuch.com/DSH/Recht:Arti…) 3/8
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