2. Herr Till Eckert, warum haben Sie noch keinen Faktencheck zu dem behaupteten Wasserschaden veröffentlicht?
3. Herr Till Eckert, warum haben Sie noch keinen Faktencheck zu der behaupteten Veröffentlichung der Dissertation von Herrn D. in drei Teilaufsätzen veröffentlicht?
4. Herr Till Eckert, warum haben Sie gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen und haben mir keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt?
5. Herr Till Eckert, werden Sie meine Gegendarstellung veröffentlichen?
Über eine zeitnahe Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen Herr Till Eckert.
Mit freundliche Grüßen
Ihr Dr. Markus Kühbacher, "der sich in seinem Twitter-Profils [sic] selbst als Wissenschaftler bezeichnet, aber nicht näher erklärt, in welchem Fachgebiet."
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Sehr geehrter Herr Professor Drosten, sehr geehrter Herr Professor Streeck,
wie ich leider erfahren musste, herrscht zwischen Ihnen Funkstille.
...
Als Wissenschaftler habe ich bereits zahlreiche Ihrer wissenschaftlichen Arbeiten gelesen. Gerne würde ich mit Ihnen gemeinsam über Ihre Erfahrungen mit verschiedenen Methoden der Virusdiagnostik diskutieren.
...
Was halten Sie von einer gemeinsamen Videokonferenz:
Ich stelle Fragen, Sie antworten. Sie können sich auch gegenseitig befragen.
Vielleicht reden Sie dann ja auch wieder miteinander statt übereinander.
Causa #Drosten - Die vier eingereichten Exemplare der Dissertation sind verschollen
Die vermeintlich am 14.02.2002 (Posteingangsstempel) mit dem „Gesuch um Zulassung zur medizinischen Doktorprüfung“ eingereichten vier Exemplare der Dissertation sollen nicht mehr auffindbar sein.
Tatsache ist, dass das erst seit Sommer 2020 im Universitätsarchiv der @goetheuni archivierte Pflichtexemplar der Dissertation von Herrn #Drosten erst nach Abschluss seiner mündlichen Prüfung (Disputation) mit einem hochauflösenden XEROX-Farbdrucker ausgedruckt worden ist.
Die Ergebnisse meiner forensischen Untersuchungen zur Altersbestimmung des Dokuments und der Unterschrift von Herrn #Drosten unter seiner ehrenwörtlichen Erklärung werde ich zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Die @goetheuni behauptet, dass Herr #Drosten die Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen aus den Jahren 2000 und 2001 veröffentlicht hätte und daher seiner Veröffentlichungspflicht nachgekommen sei.
Das ist in mehrfacher Hinsicht unwahr.
Das wichtigste Ergebnis der Dissertation "Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV-1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären." wurde z. B. erst nach der Einreichung der Dissertation veröffentlicht.
"So wurden zwischen 1997 und 2002 in einer Studie insgesamt 3,6 Mio Blutspendeproben in Mitteleuropa auf HCV und HIV-1 (Roth, WK et al. Transfusion 2002; 42:862-868.) und HBV (Roth, WK et al. Transfusion 2002; 42:869-875.) mittels NAT getestet. [...]
Der Pressesprecher der @goetheuni hat entweder die Unwahrheit über den von Herrn #Drosten vorgelegten „Revisionsschein“ geäußert oder aber der „Revisionsschein“ wurde inzwischen vernichtet, weil die @goetheuni nicht riskieren wollte, dass das Dokument als Fälschung enttarnt wird.
Es drängt sich nun aber auch die Frage auf, warum Herr #Drosten dieses Narrativ mit dem Revisionsschein nicht selbst richtiggestellt hat?
Tatsache ist jedenfalls, dass Mitarbeiter der @goetheuni mit allen Mitteln versuchen, den Umstand zu verschleiern, dass Herr #Drosten die Frist zur Veröffentlichung seiner Dissertation schuldhaft versäumt hat.
Der Pressesprecher der @goetheuni hat inzwischen eingeräumt, dass er mir gegenüber falsche Tatsachenbehauptungen in Bezug auf die Dissertation von Herrn #Drosten kommuniziert hat: Es soll in Wahrheit gar kein Revisionsschein existieren, ...
... mit dem Herr #Drosten vermeintlich die Veröffentlichung der Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen nachgewiesen haben soll.
Warum wurde das Ergebnis, welches in der Zusammenfassung auf Seite 103 der Dissertation aufgeführt wird:
„Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV-1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären.“, ...
An alle 80 Millionen Hobby-Virologen: In welcher Promotionsordnung ist der im folgenden Tweet zitierte Absatz enthalten?
"Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen."
Wo befinden sich die Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Prof. Dr. med. Hendrik Streeck?