Das #BAMF liest seit 2017 #Handydaten von #Geflüchteten aus, die im Asylverfahren keinen Pass vorlegen können. Damit will es rausfinden, ob d Angaben zu Identität &Staatsangehörigkeit stimmen. Für einen zweifelhaften Erkenntnisgewinn greift es beispiellos in #Grundrechte ein./2
Ohne, dass die jeweilige Person Anlass für Verdacht gegeben hat dringt das #BAMF also tief in die #Privatsphäre ein und untersucht mit einem speziellen Computer Handys auf verwendete Ländervorwahlen, Login-Daten, GPS-Daten und verwendete Sprache. /3
Viele sinnvolle Erkenntnisse können dabei kaum herauskommen - denn verwendete Vorwahlen, Sprachen, Login-Namen können einfach nur schwache Hinweise auf Identität oder Staatsangehörigkeit geben. /5
Und tatsächlich kommt wenig dabei raus. Die meisten Handyauswertungen sind unbrauchbar. Und die brauchbaren Ergebnisse deuten fast alle darauf hin, dass die Asylbewerber*innen richtige Angaben gemacht haben. /6
Fazit: Massive Rechtseingriffe für minimalen Erkenntnisgewinn. Das ist mit Grundrechten nicht vereinbar! Gemeinsam mit drei Betroffenen & u.a. @lehnert klagen wir seit Mai 2020. Unser Ziel dort: Das #BVerfG, denn nur dieses kann ein Gesetz verwerfen. /7
Was ist nun also neu? Heute Morgen haben wir zusätzlich Beschwerde beim #Bundesdatenschutzbeauftragten@UlrichKelber eingereicht, weil wir die Handydatenauswertungen nicht nur für verfassungswidrig halten, sondern auch Verstöße gegen das #Datenschutzrecht sehen. /8
Der #Bundesdatenschutzbeauftragte ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für das #BAMF, nimmt Beschwerden im Einzelfall entgegen - und kann sie auch zum Anlass für umfassendere Untersuchungen nehmen. Wenn er einen Rechtsverstoß feststellt, beanstandet er diesen. /9
Viel zu selten werden datenschutzrechtliche Beschwerden von Geflüchteten genutzt: Sie kennen ihre Rechte nicht, haben drängendere Probleme im Alltag, ... Unsere Beschwerde ist vielleicht die erste, die sich mit den Handydatenauswertungen befasst! /10
Heute ist #IntersexAwarenessDay, Grund genug für einen kleinen Stand zum dringend überfälligen expliziten Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Inter*kindern. Ein Thread /1
Wichtigste Botschaft: Inter*menschen gehören zum natürlichen menschlichen Spektrum und kein Körper sollte verändert werden, nur weil er von gesellschaftlichen Normen vom Geschlecht abweicht. Das ist leider nicht der Fall. /2
Immer noch werden ohne Grund unnötige medizinische Maßnahmen ergriffen, um Kinder an gesellschaftliche Normvorstellungen anzupassen. Hierzu Operationen an Kindern👉 tagesspiegel.de/gesellschaft/q… /3