Kurz-THREAD: Erste neue Maßnahmen sind heute da. ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl… Sie enthalten vorwiegend die Herabsetzung der Sperrstunde auf 19 Uhr und Überarbeitung des Spitals- und Plfegebereichs
Vermutlich ist die Vorverlegung auf 19 Uhr als Anpassung an die Sperrstunde um 20 Uhr gedacht. Der Sinn erschließt sich aber nicht ganz, weil dadurch ja weniger Zeit zum Einkauf zur Verfügung steht und sich das Gedränge eher erhöht als verringert.
Ich traue es mich ja schon nicht mehr sagen, aber verfassungsrechtlich hält das aufgrund des Gleichheitssatzes wohl nicht. Es wird nämlich differenziert zu diversen Geschäften und insbesondere auch Tankstellen, die offen lassen dürfen. Gibt es wenig Grund für den Unterschied.
Positiv ist, dass Mitarbeiter im Schichtbetrieb nun wieder in der Kantine essen dürfen (Anpassung §7 Abs 6). Etwas bedenklich stimmt diese Konzentration auf die Arbeitsverrichtung aber schon. Irgendwer muss die Arbeitsleistungen aus der Bevölkerung ja auch in Anspruch nehmen.
Bei Krankenhäusern und Pflegeheimen wird die Sicherheit erhöht. Das ist gut. Eher kontrovers diskutiert wird sicherlich die Änderung bei der Arbeitsmöglichkeit von nicht infektiösen Positiv-Getesteten. Klingt nicht intuitiv ist aber sinnvoll. Betonung auf "nicht ansteckend".
Problem: Wenig Vertrauen schafft aber, dass seit der letzten Fassung nun Notwendigkeit eines ärztlichen Gutachtens gestrichen wurde. Laut VO scheint man nun jedenfalls von Unbedenklichkeit ausgehen zu können wenn CT-Wert über 30.
PS: Noch eine ganz interessante Gleichheitswidrigkeit für die juristischen Feinspitze ist mir aufgefallen: Sperrstunde ist ja 19.00 Uhr, Beginnzeit wird festgelegt mit der bisher geltenden Zeit und mit Änderungsverbot! Erinnert stark an die Größenänderungsverbote von April.
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Viel ist noch nicht im Detail bekannt vom neuen TERRORISMUSPAKET (orf.at/stories/318938…). Die wenigen Details lassen einem aber alle rechtsstaatlichen Haare zu Berge stehen. Kogler sagt zB "trifft eh auch Nazis" als ob es das besser machen würde. Hier ein etwas längerer THREAD:
Ausgangspunkt: Es gibt schon viele vorhandene Regeln und schon jetzt mit Missbrauchspotential. Man erinnere sich nur an den Tierschützerprozess (de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Ne…). "Trifft eh auch Tierschützer".
Was will die Regierung also insgesamt:
1) Unterbringung von terroristischen Straftätern in potentiell lebenslanger Präventivhaft bis zur "Entradikalisierung": Verfassungsrechtlich nicht möglich wegen Art 2 des Gesetzes über die persönliche Freiheit ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…
Zuerst Vorstoß zur Entschlüsselung privater Kommunikation, neues Überwachungspaket gegen alle Bürger*innen, präventive Haft ohne Straftat und nun soll es ein Delikt "politischen" Islam geben? Also wir zerstören unseren Rechtsstaat, damit es Terroristen nicht mehr tun können???
Wegen "politischem Islam": Finde den Ausdruck in diesem Verständnis vollkommen ungeeignet. Interessante Diplomarbeit dazu: othes.univie.ac.at/3449/ Muss der Kabinettschef des Kanzlers dann auch bald wegen politischem Katholizismus in Untersuchungshaft?
Na schau der Koalitionspartner ist voll auf Linie. Demokratie und Freiheit vereidigen, dadurch dass man sie zerstört. Soviel verbrannte Erde wird unsere ethische CO2-Bilanz wohl nicht sehr positiv beeinflussen. 🤢
Gerade zum ersten Mal gesendet mein heutiges Interview zur neuen Lockdown-Verordnung. Musste etwas lachen, dass ich als "renommierter Jurist" eingeleitet wurde 😆 So alt bin ich wieder auch nicht
RECHTSSTAAT und LOCKDOWN (Thread): Eines vorausgeschickt, es ist eine extrem unangenehme Gratwanderung für mich. Grundsätzlich wären verhältnismäßige Maßnahmen notwendig, aber eine eklatante Missachtung des Rechtsstaats bleibt einfach inakzeptabel.
Erstes Problem ist die Bestimmung zur AUSGANGSSPERRE: Da ist bereits der Gesetzestext im CovidMG wegen der weiten und unklaren Ausnahmen problematisch. Ich bezweifle, dass das mangels „Bestimmtheit“ hält und zwar sowohl Gesetz als auch VO („alles ausgenommen“).
Außerdem verlangt §5 CovidMG, dass die Maßnahme 1. unerlässlich ist, und 2. kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht. Diese Hürde ist nach den derzeit bekannten Informationen nicht übersprungen. Viel einfacher wären zB Abendparties einfach zu verbieten. Das wäre gesetzeskonform
UPDATE zum 10.04.2020: #Rechtslage zu #COVID19at zu Einschränkungen des täglichen Lebens. Teilweise klarer als bisher. Neuerungen: #Maskenpflicht gibt es nun wirklich. Aufgrund des Umfangs geteilt, THREAD Nr 1: PRIVAT (1)
Disclaimer: Auch ohne Verbote bei Epidemien vernünftig verhalten, dh 1. Nicht krank in die Arbeit, 2. Niemanden anhusten, 3. Abstand halten, 4. Hände waschen, 5. Risikogruppen keiner Gefahr aussetzen (2)
UPDATE zum 05.04.2020: #Rechtslage zu #COVID19at zu Einschränkungen des täglichen Lebens. Es ist für morgen auch ein „Gesamterlass“ angekündigt, der offenbar Regeln kodifizieren und zusammenfassen soll. Es bleibt abzuwarten, ob damit weitere Änderungen verbunden sind (1)
Wieder vorangestellt sei, dass sich jeder auch ohne Verbote bei Epidemien vernünftig verhalten sollte: 1. Nicht krank in die Arbeit, 2. Niemanden anhusten, 3. Abstand halten, 4. Hände waschen, 5. Risikogruppen keiner Gefahr aussetzen (2)