Wieso ist das Zurückhalten von 60.000 Impfdosen eigentlich nicht nur moralisch, sondern sogar RECHTLICH „problematisch“? Erstaunlich, je nach Fakten kann möglicherweise ein Strafdelikt mit 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe vorliegen. (THREAD)
Was wissen wir soweit: Sicher gilt, dass ca 60.000 Impfdosen am 27.12. in Österreich waren. Die Verteilung sollte über die Bundesbeschaffungsgesellschaft bbg.gv.at passieren. Aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen waren aber bis dato nur Kleinstmengen abrufbar.
Motivation dahinter ist fraglich. Auer war im Ö1-Mittagsjournal und sprach davon, dass bewusst eine kritische Größe abgewartet werden solle und alle Einrichtungen gleichzeitig Impfstoff bekommen sollen. Reich war in der #ZIB2 und hat sinngemäß gesagt alles laufe nach Plan.
Kurz darauf ist der Bundeskanzler an die Presse gegangen und hat sinngemäß verkündet, es solle jetzt doch alles schneller gehen. Das widerspricht dann natürlich den Stimmen, die sagen, dass alles logistisch nicht schneller möglich war. Was folgt daraus?
Auch Gesundheitsgefahren fallen unter das Delikt der „Gemeingefährdung“ vorsätzlich (§176 StGB) oder fahrlässig (§177 StGB). Bei vielen Betroffenen verdrängt das das engere Delikt der Gefährdung von (einzelnen) Menschen mit übertragbaren Krankheiten (§§178, 179 StGB).
Notwendige Elemente: 1) Gefährdung, dazu reicht nach der Judikatur eine Vertiefung einer bestehenden Gemeingefahr (zB der Covid-Krise) durch eine konkrete Handlung, man muss keine gänzlich neue Gefahr schaffen. Außerdem reicht unter bestimmten Umständen auch die Unterlassung.
2) Es ist eine größere Menschenmenge betroffen. Das sind nach der Judikatur in etwa ab 10 Personen. Das wäre bei 60.000 verhinderten Impfungen und derzeit ca 300 Toten die Woche wohl wahrscheinlich.
3) die Gefährdung muss sich auch an eine konkret abgrenzbare und für den Täter erkennbare Personengruppe richten. Das ist etwas kniffliger, aber könnte auch gegeben sein, weil ja die grundsätzliche zu impfende Gruppe klar war.
4a) Vorsatz? Es reicht offenbar sogenannter „bedingter Vorsatz“ in allen Ebenen aus. Das bedeutet der Täter hat insb die Gefährdung "nur" ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden und weitergemacht.
4b) Fahrlässig handelt dagegen der, der eine Sorgfalt, die man von ihm unter den konkreten Umständen erwarten kann, außer Acht lässt.
Es hängt natürlich nun viel von den Fakten ab, die ja leider sehr unter Verschluss sind. Hält man das Interview von Auer im Mittags- @oe1journale für wahr, dann spricht sehr viel tatsächlich für Vorsatz, weil man ohne echten Grund an einem späten Impftermin am 12.1. festhielt.
Hält man das Interview von Reisch bei @arminwolf für stimmiger, dann sieht es eher nach Fahrlässigkeit aus, wobei nicht ganz klar ist, ob allgemeines Versagen in der Logistik dann schon so eine Tiefe hat, dass es strafrechtlich relevant ist.
Ob also wirklich strafrechtswidriges Handeln vorliegt, kann man nicht sagen. Die Folgen wären aber enorm. Maximale Strafdrohung wäre beim Tod einer größeren Anzahl von Menschen durch die Vertiefung der Gefahr eine Freiheitsstrafe von 10-20 Jahren (§176 Abs2 iVm §169 Abs3 StGB).
Wer kann potentiell verantwortlich sein? Auch das von außen schwer sichtbar. Der Gesundheitsminister ist sicher fachverantwortlich für die Impfungen. Die BBG ist aber wieder dem Finanzminister Blümel zugeordnet. Und außerdem mischt auch der Kanzler bekannterweise oft mit.
Lange Rede kurzer Sinn: Es wäre gut, wenn die Verantwortlichen aufhören die derzeitige Situation als Spiel oder Marketing-Gelegenheit zu sehen! Es hängen nicht nur Menschenleben, sondern möglicherweise auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen an allen Handlungen. #Rechtsstaat
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Viel ist noch nicht im Detail bekannt vom neuen TERRORISMUSPAKET (orf.at/stories/318938…). Die wenigen Details lassen einem aber alle rechtsstaatlichen Haare zu Berge stehen. Kogler sagt zB "trifft eh auch Nazis" als ob es das besser machen würde. Hier ein etwas längerer THREAD:
Ausgangspunkt: Es gibt schon viele vorhandene Regeln und schon jetzt mit Missbrauchspotential. Man erinnere sich nur an den Tierschützerprozess (de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Ne…). "Trifft eh auch Tierschützer".
Was will die Regierung also insgesamt:
1) Unterbringung von terroristischen Straftätern in potentiell lebenslanger Präventivhaft bis zur "Entradikalisierung": Verfassungsrechtlich nicht möglich wegen Art 2 des Gesetzes über die persönliche Freiheit ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…
Zuerst Vorstoß zur Entschlüsselung privater Kommunikation, neues Überwachungspaket gegen alle Bürger*innen, präventive Haft ohne Straftat und nun soll es ein Delikt "politischen" Islam geben? Also wir zerstören unseren Rechtsstaat, damit es Terroristen nicht mehr tun können???
Wegen "politischem Islam": Finde den Ausdruck in diesem Verständnis vollkommen ungeeignet. Interessante Diplomarbeit dazu: othes.univie.ac.at/3449/ Muss der Kabinettschef des Kanzlers dann auch bald wegen politischem Katholizismus in Untersuchungshaft?
Na schau der Koalitionspartner ist voll auf Linie. Demokratie und Freiheit vereidigen, dadurch dass man sie zerstört. Soviel verbrannte Erde wird unsere ethische CO2-Bilanz wohl nicht sehr positiv beeinflussen. 🤢
Kurz-THREAD: Erste neue Maßnahmen sind heute da. ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl… Sie enthalten vorwiegend die Herabsetzung der Sperrstunde auf 19 Uhr und Überarbeitung des Spitals- und Plfegebereichs
Vermutlich ist die Vorverlegung auf 19 Uhr als Anpassung an die Sperrstunde um 20 Uhr gedacht. Der Sinn erschließt sich aber nicht ganz, weil dadurch ja weniger Zeit zum Einkauf zur Verfügung steht und sich das Gedränge eher erhöht als verringert.
Ich traue es mich ja schon nicht mehr sagen, aber verfassungsrechtlich hält das aufgrund des Gleichheitssatzes wohl nicht. Es wird nämlich differenziert zu diversen Geschäften und insbesondere auch Tankstellen, die offen lassen dürfen. Gibt es wenig Grund für den Unterschied.
Gerade zum ersten Mal gesendet mein heutiges Interview zur neuen Lockdown-Verordnung. Musste etwas lachen, dass ich als "renommierter Jurist" eingeleitet wurde 😆 So alt bin ich wieder auch nicht
RECHTSSTAAT und LOCKDOWN (Thread): Eines vorausgeschickt, es ist eine extrem unangenehme Gratwanderung für mich. Grundsätzlich wären verhältnismäßige Maßnahmen notwendig, aber eine eklatante Missachtung des Rechtsstaats bleibt einfach inakzeptabel.
Erstes Problem ist die Bestimmung zur AUSGANGSSPERRE: Da ist bereits der Gesetzestext im CovidMG wegen der weiten und unklaren Ausnahmen problematisch. Ich bezweifle, dass das mangels „Bestimmtheit“ hält und zwar sowohl Gesetz als auch VO („alles ausgenommen“).
Außerdem verlangt §5 CovidMG, dass die Maßnahme 1. unerlässlich ist, und 2. kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht. Diese Hürde ist nach den derzeit bekannten Informationen nicht übersprungen. Viel einfacher wären zB Abendparties einfach zu verbieten. Das wäre gesetzeskonform
UPDATE zum 10.04.2020: #Rechtslage zu #COVID19at zu Einschränkungen des täglichen Lebens. Teilweise klarer als bisher. Neuerungen: #Maskenpflicht gibt es nun wirklich. Aufgrund des Umfangs geteilt, THREAD Nr 1: PRIVAT (1)
Disclaimer: Auch ohne Verbote bei Epidemien vernünftig verhalten, dh 1. Nicht krank in die Arbeit, 2. Niemanden anhusten, 3. Abstand halten, 4. Hände waschen, 5. Risikogruppen keiner Gefahr aussetzen (2)