Causa #Drosten - § 132a StGB - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Neben Herrn #Drosten werfe ich auch Herrn Hon.-Prof. Dr. Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts die fortgesetzte Begehung einer Straftat nach § 132a StGB vor.
Herr Hon.-Prof. Dr. Harbarth war bis zum 31.12.2020 nicht befugt, die Bezeichnung "Professor" zu führen. Obwohl er nur zum Führen der Bezeichnung "Honorarprofessor" bzw. "Hon.-Prof." befugt war, hat er mit der Verwendung des "Prof." den Titel "Professor" in Anspruch genommen.
„Das „Führen“ eines Titels setzt nach seinem allgemeinen Wortsinn eine aktive Inanspruchnahme des Grades voraus. […] Eine solche liegt vor, wenn der Betroffene durch sein Verhalten (1.) gegenüber seiner Umgebung oder der Allgemeinheit (2.) den Anschein erweckt, ...
... er sei aktuell berechtigt (3.), den Titel zu tragen. Eine aktive Inanspruchnahme setzt nicht zwingend ein (aktuelles) aktives Tun des Betroffenen voraus, sondern kann – nach den Umständen des Einzelfalles – grundsätzlich auch dann vorliegen, ...
... wenn der Betroffene eine Handlung unterlässt, (…) oder gegen das Handeln Dritter nicht einschreitet.“, VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2018 – 15 L 3899/17 – juris
Herr Hon.-Prof. Dr. Stephan Harbarth dürfte damit vorsätzlich eine Straftat begangen haben. Auf jeden Fall hat er die Abgeordneten des Bundestages bei seiner Wahl zum Verfassungsrichter getäuscht. bundestag.de/dokumente/text…
Erst durch eine kürzlich erfolgte Änderung des § 55 des Landeshochschulgesetzes wurde der Präsident des Bundesverfassungsgerichts vom Landtag von Baden-Württemberg zum Führen der Bezeichnung "Professor" ermächtigt.
"Im neuen Satz 4 wird das Wort „Honorarprofessorin“ durch das Wort „Professorin“ und das Wort „Honorarprofessor“ durch das Wort „Professor“ ersetzt.", Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 4. HRÄG vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1204, 1230)
Die Beweislage ist erschlagend. Anstelle des "Hon.-Prof." hat der Honorarprofessor seit 2018 nur die Bezeichnung "Prof." geführt.
Nur der Vollständigkeit halber veröffentliche ich hier meine E-Mail vom 21.05.2019 an den Tatverdächtigten. Herr Hon.-Prof. Dr. H. hat nie geantwortet.
Bezeichnenderweise wurde ich bisher – wie im Fall #Drosten – aber auch nicht abgemahnt.
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In dem Rechtsstreit
Kühbacher, M. ./. Weber, S.
- Az 11 O 561/20 -
wegen Tatsachenbehauptungen bezüglich der Lagerung der drei Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Christian Drosten im Archiv des Frankfurter Dekanats ...
... wurde vom Gericht Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin bestimmt auf:
Auf Anfrage teilte dpa mir mit, dass Herr Dirk Wittenberg (@WittenbergDirk) an diesem Beitrag mitgewirkt hat.
Herr Dirk Wittenberg ist ausweislich der Internetseite dpa.com/de/unternehmen… Redakteur bei der dpa-infocom, der Online- und IT-Tochter der Deutschen Presse-Agentur.
Zu den Aufgabenfeldern von @WittenbergDirk zählen laut dpa unter anderem die Auswertung von statistischen Daten, Social-Media-Monitoring und Geolocation. Herr Wittenberg soll nach Angaben der dpa Kulturanthropologie, Politikwissenschaften und Geschichte studiert haben.
Causa #Drosten - "Feldstudie zum Thema Promotionsrecht an der Goethe‐Universität Frankfurt a. M."
Die von mir betriebene explorative Feldstudie an der @goetheuni weist einen erheblichen Mangel auf: es liegt noch keine Genehmigung durch die zuständige Ethikkommission vor.
Sehr geehrter Herr Professor Drosten, sehr geehrter Herr Professor Streeck,
wie ich leider erfahren musste, herrscht zwischen Ihnen Funkstille.
...
Als Wissenschaftler habe ich bereits zahlreiche Ihrer wissenschaftlichen Arbeiten gelesen. Gerne würde ich mit Ihnen gemeinsam über Ihre Erfahrungen mit verschiedenen Methoden der Virusdiagnostik diskutieren.
...
Was halten Sie von einer gemeinsamen Videokonferenz:
Ich stelle Fragen, Sie antworten. Sie können sich auch gegenseitig befragen.
Vielleicht reden Sie dann ja auch wieder miteinander statt übereinander.
2. Herr Till Eckert, warum haben Sie noch keinen Faktencheck zu dem behaupteten Wasserschaden veröffentlicht?
3. Herr Till Eckert, warum haben Sie noch keinen Faktencheck zu der behaupteten Veröffentlichung der Dissertation von Herrn D. in drei Teilaufsätzen veröffentlicht?
Causa #Drosten - Die vier eingereichten Exemplare der Dissertation sind verschollen
Die vermeintlich am 14.02.2002 (Posteingangsstempel) mit dem „Gesuch um Zulassung zur medizinischen Doktorprüfung“ eingereichten vier Exemplare der Dissertation sollen nicht mehr auffindbar sein.
Tatsache ist, dass das erst seit Sommer 2020 im Universitätsarchiv der @goetheuni archivierte Pflichtexemplar der Dissertation von Herrn #Drosten erst nach Abschluss seiner mündlichen Prüfung (Disputation) mit einem hochauflösenden XEROX-Farbdrucker ausgedruckt worden ist.
Die Ergebnisse meiner forensischen Untersuchungen zur Altersbestimmung des Dokuments und der Unterschrift von Herrn #Drosten unter seiner ehrenwörtlichen Erklärung werde ich zu gegebener Zeit veröffentlichen.