Die zweite irreführende PM des VGH BaWü zu diesem Verfahren. Es gibt keine "geänderte Erkenntnislage". Das RKI stützt sich lediglich auf Studien, die bereits in der 1. Instanz vom Kläger vorgelegt worden waren. Die Verwaltungsgerichte haben einfach ihren Job nicht gemacht und 1/
ihren Entscheidungen die (zum damaligen Zeitpunkt überaus knappe, jede nähere Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand vermissen lassende) Bewertung des RKI übernommen. Im Übrigen waren die Urteile selbst bei Zugrundelegen dieser Bewertung m.E. unverhältnismäßig 2/
... was (man darf hoffen) auch das BVerfG so gesehen hätte. Dem kommt der VGH nun zuvor, indem er 1 "Vergleichsangebot" unterbreitet, das auf einen vollständigen Sieg der Kläger hinausläuft - was wiederum nur möglich ist, weil er sich mit der Anhörungsrüge ewig Zeit gelassen hat.
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Habe mir eben das neueste @rezomusik Video angeschaut. Und, puh, ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Ein voraussichtlich etwas längerer Thread 1/
@rezomusik Es geht los beim Titel: "Die Zerstörung der Presse". Ja, klar, "Zerstörung" ist ein jugendsprachlicher Begriff und nicht im Wortsinn gemeint, Rezo betont die Bedeutung einer kritischen & seriösen Presse vielfach, weiß ich alles. Trotzdem: 2/
@rezomusik Warum einen Titel wählen, der sich den Lügenpresse-Rufern anbidert, die das Video zwar (auch) kritisiert, die es - in Teilen - aber dennoch absehbar feiern und als vermeintlichen Beleg mangelnder medialer Vertrauenswürdigkeit zitieren werden? 3/
Das Urteil des BVerfG ist in erster Linie eine Klatsche für den EuGH - sehr viel weniger für die EZB. Und das Anleihenkaufprogramm wird womöglich trotzdem weitergehen können, auch mit deutscher Beteiligung. Ein kleiner Thread 1/
Das BVerfG kritisiert, dass die EZB stur ein währungspolitisches Ziel (Inflationsrate um 2%) verfolgt, ohne sich mit den wirtschaftspolitischen Konsequenzen zu befassen. Sie hätte abwägen müssen, ob und wie lang die Folgeeffekte ihrer Strategie gerechtfertigt sind. 2/
Das BVerfG nimmt diese Abwägung nun aber nich etwa selber vor (was ihm sicherlich als Anmaßung von Kompetenz und Sachverstand bei hochkomplexen ökonomischen Fragen angekreidet worden wäre), sondern überlässt es der EZB, sie binnen drei Monaten nachzuholen. 3/
Das BVerfG-Urteil geht weiter, als wohl selbst viele Befürworter der Sterbehilfe gedacht hätten. Ein paar Punkte:
1. Das Recht, sein Leben - ggf. mit Hilfe Dritter - zu beenden, folgt unmittelbar aus der Menschenwürde. Es ist zwar zulässig, die Entscheidung auf ihre Ernsthaftigkeit hin zu überprüfen, aber nicht auf ihre Motive hin.
2. Das heißt, dass die Entscheidung nicht nur bei schwern unheilbaren Krankheiten geschützt ist. "Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren."
Immer wieder erstaunlich, wie groß hier das Bedürfnis ist, eine Motivation bei noch völlig unklarer Sachlage zu benennen. Ich habe das Manifest des Täters, weitere Dokumente und sein Video jetzt durchgearbeitet. Meine Gedanken dazu: 1/
Der Mann hatte ausländerfeindliche Ansichten, aber soweit ersichtlich kein geschlossenes rechtsextremes Weltbild im klassischen Sinn. Bislang habe ich keine Bezüge zu Parteien, rechten Ideengebern o.ä. finden können. Ausländer sollten seiner Ansicht nach auch deshalb sterben 2/
Weil sie dem Ziel einer Zeitreise zwecks nachträglicher Auslöschung der Menschheit vor ihrer Entstehung und somit der rückwirkenden Auslöschung allen menschlichen Leidens hinderlich wären. Womit auch relativ offensichtlich ist: Der Mann war psychisch krank 3/
Nachdem ich seit dem #Hackerangriff fast durchgängig recherchiert und mit Leuten aus der "Szene" gesprochen habe, kenne ich zwar auch nicht die ganze Wahrheit. Aber ich glaube, ich habe einen ganz guten Eindruck von der Motivation & Mindset, die hier eine Rolle spielen (Thread)
Wenn der Hacker tatsächlich derselbe ist, der seit Jahren immer wieder einmal bekannte Youtube-Accounts gekapert hat, dann ist er von dem Ausmaß an Aufmerksamkeit jetzt vermutlich selbst überrascht - denn bisher hat das außerhalb einer bestimmten Internet-Blase niemanden gejuckt.
Dafür spricht auch, dass er den Hack bereits im Dezember über den @_0rbit Account verbreitet und offenbar auch vor zwei Wochen als Kommentar unter mindestens ein Youtube-Video gepostet hat, ohne, dass dies irgendwelche Wellen geschlagen hätte imgur.com/XQY0evk