Der #BezirkOberbayern gibt sich in der Öffentlichkeit gerne als gönnerhaft und behindertenlieb. Tatsächlich ist aber das Gegenteil der Fall.
Die Zahlen der Eingliederungshilfe sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen.
Der Bezirk hat eine Informations- und Beratungspflicht. Der kommt er nicht nach. Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen werden systematisch schikaniert und zermürbt, damit sie auf ihre Rechtsansprüche verzichten.
Das Persönliche Budget für Schwerbehinderte wird vom Bezirk Obb. mit allen Mitteln boykottiert. In unserer Selbsthilfegruppe (weit über 3000 Mitglieder) wurde auch berichtet, daß man einem Schwerbehinderten behördenseitig riet, auf das PB zu verzichten, da es soviel Arbeit mache!
Die Bezirksmitarbeiter müßten nur auf die Schikane mit dem ausufernden Abrechnungsirrsinn verzichten, der ihnen per Gerichtsurteilen vom BSG und SG München sowieso schon als rechtswidrig erklärt und somit verboten wurde.
Der Bezirk schaltet aber – trotz Kenntnis der Rechtslage, denn schließlich hat er den Prozess beim SG München ja selbst verloren – auf stur und erstellt weiterhin munter sogenannte “Zielvereinbarungen”, in denen der rechtswidrige Abrechnungsirrsinn enthalten ist.
Diese Zielvereinbarungen sollten eigentlich nach den Budgetkonferenzen und der Bedarfsermittlung zustande kommen und einvernehmlich erstellt werden. Sonst würden sie ja auch einseitig diktatorisch erstellte Zwangsvorgaben heißen müssen. Genau das sind sie aber.
Der Bezirk verfasst die “Zielvereinbarungen” gezielt so, daß sie niemand unterschreiben kann.
Um das Ganze noch zu toppen, werden diese vom Bezirk Obb. diktatorisch erstellten “Zielvereinbarungen” gerne auch in ICH-Form verfasst, so daß die Leser annehmen müssen, daß die Betroffenen das selbst so verfasst hätten.
Man ist also gehalten, diese “Zielvereinbarungen” zu unterschreiben, da sie verpflichtend vorgegeben sind. Mit den rechtswidrigen Vorgaben braucht der Bezirk nur darauf warten, bis den Behördenabhängigen ein klitzekleiner Fehler unterläuft, um ihnen dann den Rechtsanspruch auf
... diese Hilfe wieder zu entziehen.
Der Bezirk wurde in dem Fall zum Foto aufgefordert, die Zielvereinbarung zu ändern, da sie – wie schon gesagt – rechtswidrig war. Darauf ging er nicht ein und schickte stattdessen einen ablehnenden Bescheid.
Er bot auch keinerlei andere Leistungen an. Das Opfer blieb also – trotz klaren Rechtsanspruchs – unversorgt!!
Bei einem angestrengten Eilverfahren entschied die Richterin in Kenntnis der benannten Gerichtsurteile, es sei dem Opfer zuzumuten, die rechtswidrige Zielvereinbarung zu unterschreiben, denn es könne ja anschließend dagegen Klage einreichen.
Sie selbst würde wohl kaum Verträge unterschreiben, gegen die sie direkt im Anschluss einen Prozess führen müßte!
Hier sieht man, wie es läuft, wenn die CSU an der Macht ist.
Ich hoffe sehr, daß wir endlich eine Regierung bekommen, die soziale Politik wieder ermöglicht und dafür sorgt, daß solche hirnrissigen Gesetze abgeschafft werden und endlich die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt
In der Auflistung vom StMAS sieht man die zurückgehenden Zahlen der Eingliederungshilfen in Bayern: