Einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung (hier: des VfGH) nicht nachzukommen, weil man "aus rechtsstaatlichen Erwägungen" die Einleitung eines Exekutionsverfahrens abwarten will, ist eine etwas eigenartige Argumentation für einen Bundesminister derstandard.at/story/20001313…
Ok, jetzt ist die Anfragebeantwortung online - inkl der Liste der Gutachten parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII…
ein Gutachten von Binder Grösswang "Rechtliche Prüfung der Vorgehensweise des BMF bei der internen Informationserhebung zur Entsprechung der Beweisanforderungen des Ibiza-Untersuchungsausschusses" ist auf der BMF-Seite online bmf.gv.at/dam/jcr:8788be… ob das das 93.600 € GA ist?
auch eine "Datenschutzrechtliche Beurteilung zur Vorlage von E-Mail-Postfächern und E-Mails vom Finanzministerium an den Untersuchungsausschuss" von Knyrim.Trieb Rechtsanwälte ist mit Google auf der Website des BMF zu finden
bmf.gv.at/dam/jcr:869607…
und hier eine "Stellungnahme zur Vorlagepflicht des Bundesministers für Finanzen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss aus datenschutzrechtlicher Sicht" von Gra & Pitkowitz Rechtsanwälte, auch auf der BMF-Website bmf.gv.at/dam/jcr:896016…
"interessantes" Ergebnis der Graf & Pitkowitz Stellungnahme: die Datenschutzbehörde hätte dem BMF "und dem Bundespräsidenten" die Vorlage der Daten "gerade wegen des Erkenntnisses des VfGH" mittels Mandatsbescheid untersagen können (ich lasse da sicherheitshalber alle Emojis weg)
es wundert mich ja ein wenig, dass die Dokumente von Binder Grösswang, Knyrim.Trieb und Graf & Pitkowitz so offen auf der BMF-Seite bereitgehalten werden (war das wirklich Absicht?), die Gutachten von Janko und Kalss habe ich leider noch nicht gefunden (anyone out there?)

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22 Nov
Der Gesundheitsminister ist nun also auch für eine Impfpflicht und will das jetzt einmal "auf einer breiten Basis diskutieren", und ich frage mich: jetzt erst? Hat man das nicht längst gemacht, gibt es wirklich noch keinen begutachtungsreifen Entwurf? tvthek.orf.at/profile/ZIB-2-… /2
Kann es wirklich sein, dass im Gesundheitsministerium im zweiten Jahr der Pandemie kein Text für ein Impfgesetz in der Schublade liegt, den man innerhalb eines Tages, wenn es sich der Herr Minister doch noch überlegt hat, aus der Lade ziehen und in Begutachtung schicken kann? /3
gibt es keine legistische Szenarioplanung mehr? Kein vorausschauendes Abwägen der Möglichkeiten u. Konsequenzen, Durchrechnen der Kosten, Planen der Personalanforderungen? Oder ist es wirklich so, dass man wartet, ob/bis es dem Herrn Minister einfällt, seine Meinung zu ändern? /4
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20 Oct
Was ist an "Edtstadler will private Chats schützen" irreführend? diepresse.com/6049584/edtsta… Sie will eine "dem 'Briefgeheimnis' vergleichbare Regelung für private Handykommunikation" - die gibt es: das Fernmeldegeheimnis (Art. 10a StGG) ist dem Briefgeheimnis exakt "nachgestrickt"/2
Das Briefgeheimnis schützt übrigens ungeöffnete Briefe, und es steht der Sicherstellung von Briefen bei einer Hausdurchsuchung nicht im Weg, ebenso wie das Fernmeldegeheimnis der Sicherstellung von Handys (und der darauf gespeicherten Kommunikation) nicht im Weg steht /3
Davon strikt zu unterscheiden ist die Frage, ob der Inhalt sichergestellter Kommunikation (also von Briefen oder am Handy gespeicherten Chats) "in der Öffentlichkeit nichts verloren" haben und ob/wie man dazu die Gesetzeslage "anpassen" soll, wie Edtstadler meint /4
Read 13 tweets
2 Sep 20
Weil mich der @moser_at getriggert hat, dass der Entwurf für das Kommunikationsplattform-Gesetz schon online ist (hier: ec.europa.eu/growth/tools-d…) ad hoc ein paar erste kurze Anmerkungen dazu, ich kann aber jetzt schon aus Zeitgründen nicht sehr ins Detail gehen
1. auf der Meta-Ebene: das KoPl-G ist ein Signal/Symbol, testet einmal die Leidensfähigkeit der Kommission - die hat das dt. NetzDG durchgelassen und die französische loi avia - jetzt schaut AT einmal, ob die Komm. auch kleineren Staaten gegenüber so großzügig ist
2. damit zusammenhängend: der Entwurf soll auch Druck auf Komm. machen, den Digital Services Act (oder ähnliches in diese Richtung) rasch auf Schiene zu bringen, denn je mehr Mitgliedstaaten Regelungsbedarf sehen, desto dringlicher wird eine Harmonisierung auf Unionsebene
Read 13 tweets
19 Jan 20
Triggerwarnung: Sozialversicherung-Legistik-Thread. Der Bundespräsident sagte im @KURIERat-Interview, er habe mit dem Nationalratspräsidenten verhandelt und ein Gesetz erst unterschrieben, nachdem der Nationalrat einen Satz in § 717b ASVG gestrichen hat. Wie ging das?
Vorweg: am 22.12.2018 wurden gleich drei Gesetze kundgemacht, die jeweils Änderungen (ua) am ASVG vornahmen; BGBl I Nr 98, 99 und 100/2018; für uns wichtig sind BGBl I Nr 99 (Pensionsanpassungsgesetz 2019 - PAG 2019) und 100/2018 ((Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG)
Das PAG wurde am 14.11.2018 im NR-Plenum beschlossen, es enthielt den (im Plenum hinzugekommenen) neuen § 717b ASVG mit verfassungsrechtlich völlig abwegigem Inhalt (Recht zu "Vorbereitungshandlungen" zur Umsetzung möglicherweise zukünftig zu beschließender Gesetzesänderungen)
Read 8 tweets
11 Jan 20
Abg Gerstl "zitierte" gestern im Nationalrat (beim Abänderungsantrag zum Bundesministeriengesetz) Shakespeare mit folgendem Satz: „Unser Schicksal hängt nicht von den Sternen ab, sondern von unserem Handeln.“ parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII…
ich hätte es schöner gefunden, hätte er nicht diese verballhornte, "inspirational quotes"-taugliche Version genommen, sondern korrekt zitiert (Schlegel-Übersetzung): "Nicht durch die Schuld der Sterne, lieber Brutus, Durch eigne Schuld nur sind wir Schwächlinge." cc @krieghofer
[und von @thomasdrozda hätte ich mir eigentlich eine tatsächliche Berichtigung erwartet ("Shakespeare schrieb nicht, sondern tatsächlich vielmehr ..."), denn laut @MichaelaGrubesa kennt er ja angeblich "jedes große Shakespeare-Zitat in fünf verschiedenen Sprachen auswendig"]
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3 Oct 19
Ein Thread zum Glawischnig-Piesczek/Facebook-Urteil des EuGH: 1. es geht um Verpflichtung von Facebook als Host-Provider iSd Art 14 E-Commerce-RL (nicht um Haftung von Usern, nicht um Haftung für allfällig über Hosting hinausgehende "redaktiuonelle" Tätigkeit von Facebook)
2. EuGH weist (Rn 29) auf "besonders großes Ermessen" der Mitgliedstaaten beim Verfahren zur Abstellung von Rechtsverletzungen hin (dh: nationale Gesetze können hier deutlich voneinander abweichen, was Ö vorsieht, muss zB DE nicht kopieren und umgekehrt)
3. nach Art. 18 EC-RL abzustellen ist "jede" mutmaßliche Rechtsverletzung, abzuwehren ist "jeder weitere Schaden", auch wenn in der deutschen Sprachfassung (anders als in frz oder englischer Fassung) der EC-RL das Wort "jede/r" jeweils fehlt
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