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Oct 3 4 tweets 1 min read
Eine solche Aussage ist natürlich enorm provokant u. führt, wenn sie wie hier ohne Belege/Quellen in Ultrakurzform geäußert wird, auch zu harschen Reaktionen u. Gegenpositionen. Einige davon extrem unqualifiziert. Der Verfasser liefert die Belege zu Forschungsquellen in 1/X
weiteren Beiträgen nach. Dennoch lassen sich diese nicht 1:1 auf die Situation der #Polizei in Deutschland übertragen. Ich würde aber die These mittragen, dass Migrationshintergrund allein kein Garant für nichtrassistisches Verhalten im Dienst ist. Dazu gehören vermutlich 2/X
mehr Faktoren. Diese zu erforschen würde sich lohnen. Und genau das ist, so vermute ich, der Grund für den provokanten Ausgangstweet. Wir brauchen mehr valide Daten über unsere Polizeiarbeit. Welche Faktoren, Regeln u. Instrumente führen zu vorurteilsfreier Polizeiarbeit? 3/X
Welche Kultur braucht es in einer Organisation? Was sind Belastungsfaktoren, die Vorurteile u. Rassismus befördern? Gute Forschung stellt unangenehme Fragen, hilft aber dabei besser zu werden. Deshalb ist es wichtig auch solche Debatten offen zu führen. (ab)

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Oct 5
Ich wüsste kein Bundesland wo sich die #CDU wenn sie das Innenministerium besetzte, sich in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hervorgetan hätte. Zumeist wird mit der Angst der Menschen vor Kriminalität im öffentlichen Raum ("Wir brauchen mehr Polizei u. mehr 1/X
Videoüberwachung") gespielt o. man propagiert mehr Härte gegen kriminelle Jugendliche (auch wenn die Zahlen seit Jahren zurückgehen u. Strafe meist nicht das Mittel der Wahl ist). Und hier toppt man das noch und setzt #Clans direkt neben #OK. Dabei ist Clan keine Straftat. 2/X
#Clankriminalität kann #Bandenkriminalität o. #OK sein. Sie ist aber eben nur ein Phänomen dieser schweren Kriminalität. Daneben gibt es italienische #OK , #Rockerkriminalität u. besonders unscheinbare Formen, die aber sehr viel mehr Korrosionswirkung auf unsere Gesellschaft 3/X
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Oct 5
#Thread: Urteil im Berufungsverfahren: Vier Monate Haft auf Bewährung für Polizistinnen, die Kollegen im Stich ließen spiegel.de/panorama/justi… - Das Strafmaß wurde im Vergleich zum ersten Prozess deutlich abgesenkt. Damit haben die Beamtinnen zumindest eine Chance im 1/X
Polizeidienst zu verbleiben. Das erste Urteil mit einem Jahr Freiheitsstrafe hätte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend zur Folge gehabt. Dass den beiden Polizistinnen die Rückkehr nicht leicht fallen wird, lässt sich aus den Kommentaren zum Urteil erahnen. 2/X
Dabei lässt sich trefflich darüber streiten ob das Strafrecht das richtige Werkzeug in diesem Fall ist. Dass die beiden Polizistinnen die Erwartung des Dienstherrn nicht erfüllt haben, dürfte auf der Hand liegen. Das Dienst- und Treueverhältnis verlangt von Polizeibeamt*innen 3/X
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Jul 9
Liebe @badischezeitung, wenn man den umstrittensten Gewerkschafter in seiner Zeitung einfach so losplaudern lässt, dann darf man sich nicht wundern, dass so ein Unsinn rauskommt. Dass er dazu noch dem MP von BW mangelndes Demokratieverständnis unterstellt, ist unverschämt. 1/X
Sie sollten berücksichtigen, dass die größere der beiden Gewerkschaften, die #GdP durch ihren stellv. Bundesvorsitzenden im Beirat der #MEGAVO Studie vertreten ist.

Sie sollten auch berücksichtigen, dass nicht #Wendt im Hauptpersonalrat sitzt, sondern der Landesvorsitzende 2/X
BW der #DPolG, Ralf Kusterer.
Dann sollten sie auch mal hinterfragen ob der Hauptpersonalrat überhaupt durch das Landespersonalvertretungsrecht eine Form der Mitbestimmung hat, um die Studie wirksam abzulehnen.
Wenn Sie solche Fragestellungen im Vorfeld berücksichtigt hätten, 3/X
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Jul 7
In eigener Sache:

Zum wiederholten Male wird einem Vorstandsmitglied von uns seitens seiner Dienststelle die Vereinsarbeit erschwert, indem die Teilnahme an einer politischen Veranstaltung als dienstrechtlich kritisch bewertet wird.
Dies geschieht, obwohl das Auftreten in 1/X
der Öffentlichkeit ohne Bezug zur Dienststelle/dem Amt, sondern nur als Privatperson stattfindet. Aus unserer Sicht werden hier Grundrechte von Beamten ungerechtfertigt eingeschränkt. Die freie Meinungsäußerung gilt auch für Beamte. Die beamtenrechtliche Mäßigungspflicht 2/X
greift nach höchstrichterlichen Urteilen erst bei Äußerungen, die sich in Grenzbereichen der Demokratie o. Strafbarkeit bewegen, aber nicht im Kontext der Arbeit von Parteien, die bekanntlich an der politischen Willensbildung mitwirken. Die Verärgerung der Veranstalter*innen 3/X
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Jul 3
Aufgrund der breiten Reaktion noch ein #Servicetweet:

Selbstverständlich kann die #Polizei im Umfeld von #Veranstaltungen polizeiliche Maßnahmen treffen.
Gegebenenfalls kann dies sogar geboten sein. Aber Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe u. Transparenz gebieten, dass man die 1/X
Gefahren/Probleme, welche die Maßnahmen erforderlich machen, benennen u. belegen kann. Dazu kommt, dass bei Vorliegen von Gefahren auf u. im Umfeld von #Veranstaltungen immer auch der Veranstalter selbst mit in die Verantwortung genommen wird. Dies bedarf selbstverständlich 2/X
der Kooperation zwischen #Polizei u. #Veranstalter. Es gibt keine Gegnerschaft, sondern ein Miteinander im Sinne des gemeinsamen Ziels: Eine rechtskonforme, gefahrenarme Veranstaltung zu erreichen. Deshalb ist es auch wichtig alle Probleme u. Gefahren im Vorfeld öffentlich 3/X
Read 9 tweets
Mar 25
Wir von @PolizeiGruen haben uns mit @hubert_wimber von @leapdeutschland zum Thema #cannabislegalisierung ausgetauscht. Ein kurzer #Thread dazu:

In der Diskussion wird einem schnell klar wie stark die #Polizei in Bezug auf #Btm sozialisiert ist:

#Rauschgiftkriminalität 1/X
Allein schon der Begriff, der bei den #BKA Lagebildern verwendet wird, gibt die Richtung vor. Das Framing ist damit klar.

Wenn man aber die Nutzung von psychoaktiven Substanzen auf das zurückführt, was es eigentlich ist, dann bleibt von #Kriminalität, also sozialschädlichem 2/X
Verhalten, wenig übrig. Zumindest was den Konsum betrifft. Man darf sich in Deutschland straflos selbst gefährden, ja selbst töten, ohne dass dies strafrechtlich relevant wäre. Wenn man es genau betrachtet, dann stellt sich die Frage warum jemand, der zwei Flaschen Schnaps 3/X
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