Thorsten Müller Profile picture
Gründer und Vorsitzender des Stiftungsvorstandes der Stiftung Umweltenergierecht. Begleitet die Rechtsentwicklung der Energiewende seit über 15 Jahren.
Mar 1, 2023 13 tweets 4 min read
Weil aktuell die Frage des Heizungsaustausches (zugespitzt als #Heizungsverschrottung) leidenschaftlich diskutiert wird, hier ein Blick auf die derzeitige Rechtslage, um die Diskussion besser einordnen zu können. Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) gibt es das Verbot, bestimmte alte Heizkessel weiterzubetreiben. Das betraf nur Heizungen aus der Zeit vor der ersten Heizungsanlagen-Verordnung. Zulässige Betriebsdauer: min. 28 Jahre und 3 Monate Image
Jan 30, 2023 41 tweets 26 min read
Am Mittwoch treten das neue #Windenergieflächenbedarfsgesetz (#WindBG) und die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur #Flächenausweisung für die #Windenergie in Kraft. Ein wichtiger Schritt für mehr Windenergie, aber mit Defiziten beim Tempo – eine Einordnung mit Ausblick 1/n Das WindBG ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur #Klimaneutralität. Erstmalig gibt es einen Fahrplan, um die voraussichtlich erforderlichen 2 % der Landesflächen für die Windenergie planerisch auszuweisen inkl. einer Aufteilung der Mengen auf die Bundesländer. 2/n
Jan 24, 2023 15 tweets 10 min read
Der #Denkmalschutz ist ein Problemfeld für den Ausbau der #Erneuerbaren und die Erreichung der #Klimaneutralität. Aber dieser Fall ist für eine Skandalisierung eher ungeeignet, sondern vielmehr ein Beispiel dafür, wie #Energiewende gelingen kann. Ein🧵als Einordnung 👇 1/14 Das #OVG #Lüneburg hatte im April 2022 im einstweiligen Rechtsschutz aufgrund des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) die aufschiebende Wirkung eines gegen eine #Windenergieanlagengenehmigung eingelegten Widerspruchs angeordnet (Az.: 12 MS 188/21). 2/14
Jan 30, 2022 8 tweets 2 min read
Bei fast allen Privatkunden führt die Senkung der EEG-Umlage zu keiner direkten Entlastung. Diese haben mit ihren Lieferanten einen bestimmten Betrag je kWh vereinbart, der zu zahlen ist. Eine Senkung der EEG-Umlage ändert diesen Vertragsinhalt zunächst nicht. Eine Einordnung 👇 Das spricht nicht gegen die Senkung, erfordert aber zusätzliche Vorkehrungen des Gesetzgebers, wenn gewährleistet werden soll, dass die Senkung der EEG-Umlage auf null im laufenden Jahr tatsächlich für alle eine entlastende Wirkung haben soll. 2/7
Nov 10, 2021 10 tweets 3 min read
Der Projektionsbericht im KSG ist ein gutes Beispiel dafür, wie man die #Klimaschutzgovernance nicht ausgestalten sollte. Eine Thread zur Einordung des Status quo und möglicher Reformoptionen. 1/9 Der Projektionsbericht ist ab 2021 all zwei Jahre nach Maßgabe des Art. 18 Governance-VO zu erstellen, § 10 II 1 KSG. Diese Pflicht besteht aber ohnehin, aufgrund des Art. 18 Governance-VO. Die Regelung im KSG ist daher lediglich deklaratorisch und ohne eigenen Mehrwert. 2/9
Oct 28, 2021 13 tweets 9 min read
In den letzten Tagen mehren sich skeptische Einschätzungen zu den Möglichkeiten des Gesetzgebers, den #Windenergieausbau zu beschleunigen. Nicht alle Ideen sind umsetzbar, aber wir sehen durchaus viele Stellschrauben. 👇Ein🧵zur Einordnung aus rechtswissenschaftlicher Sicht. 1/12 Für eine kurzfristige Beschleunigung ist der Rechtsrahmen zur Anlagengenehmigung entscheidend. Parallel muss auch direkt das Planungsrecht geändert werden, um die #Flächenverfügbarkeit zu verbessern und einen zielpfadkonformen Ausbau zu ermöglichen. Beides geht Hand in Hand. 2/12
Oct 13, 2021 14 tweets 4 min read
#Klimaschutzgovernance: Aktuell werden die #Sektorenziele im Bundes-Klimaschutzgesetz kritisieren („zu eng“, „zu unflexibel“) und Änderungen am KSG gefordert. Die Kritik setzt aber am falschen Punkt an. Eine Thread zur Einordnung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. 1/ Trotz sektorspezifischer Jahresemissionsmengen ist das KSG gar nicht so unflexibel wie behauptet: Erstens können die #Sektorenziele von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages i.R.d. Gesamtemissionsbudgets angepasst werden, § 4 Abs. 5 S. 1. 2/
May 2, 2021 18 tweets 4 min read
Der Beschluss des @BVerfG zum #Klimaschutzgesetz ist auch ein Paradebeispiel für gelungene #Gewaltenteilung und ein Meisterwerk richterlicher Selbstbeschränkung. Wie es weitergeht, hängt jetzt von der Reaktion des Gesetzgebers ab: Versuch einer rechtspolitischen Einordnung👇. Das BVerfG hatte weitreichende Anträge zur verfassungsrechtlichen Bewertung des deutschen Klimaschutzrechts vorliegen. Solche Verfahren bieten ein großes Konfliktpotenzial, weil die Judikative Gefahr läuft, zu weit in den Bereich der Legislative vorzudringen.
Apr 29, 2021 10 tweets 3 min read
Die Entscheidung kann auch auf den zweiten Blick nicht unterschätzt werden und zwar in mehreren Dimensionen. Dies gilt für den Klimaschutz, aber noch mehr für das Umweltstaatprinzip aus Art. 20a GG allgemein und die Rechte zukünftiger Generationen auf eine lebenswerte Umwelt. Bisher war die Rolle des Art. 20a GG in der Rechtsprechung des BVerfG nicht in dieser Art konkretisiert worden. Dies Lücke schließt das BVerfG heute und wertet das Umweltstaatsprinzip deutlich auf. Verstöße gegen Art. 20a GG können Grundrechtsverletzungen darstellen.
Jan 29, 2020 12 tweets 3 min read
Heute Morgen war ich neugierig, was hinter dieser Meldung zu den geplanten 1.000-Meter-Abständen für Windenergieanlagen steckt. Habe dann von verschiedenen Seiten das Dokument erhalten und durchgesehen. Hier eine erste rechtliche Einordnung. 1/1 Die Wirkung ist wie beim Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetz vom 11.11.2019: Innerhalb eines Abstandes von 1.000 Meter zu bestimmten Gebieten können keine Windenergieanlagen genehmigt werden ("Ein öffentlicher Belang … steht entgegen"). 2/2
Oct 20, 2019 22 tweets 10 min read
Der Entwurf zum nationalen Emissionshandel für den Wärme- und Verkehrsektor (nEHS) ist da. Das neue Gesetz soll Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) heißen und soll 23 Paragrafen umfassen (inkl. eines Platzhalters für § 10). 1/22 Seit September wird die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des von der Bundesregierung zunächst in den Eckpunkten und diese Woche im Kabinett beschlossenen Vorgehen diskutiert. Hier eine Zusammenfassung der Entwicklungen und eine verfassungsrechtliche Einordnung. 2/22