Was ist da beim #Rechtstaatsprinzip genau passiert beim #EUGipfel ? #Merkel verwies bei der SchlussPK auf die "Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten": 2018/0136 (COD) #Thread
Diese Verordnung dümpelt seit der Vorstellung des Oettinger-Mehrjahresbudgets im Europäischen Rat. Nichts ist geschehen, wie mit dem MFF ja auch nicht. Nun soll sie, und zwar, wie es in den Schlussfolgerungen des aktuellen Gipfels heißt, "rasch" ihren Dornröschenschlaf beenden.
Der VO-Entwurf ist nicht schlecht: Die Kommission kann Mittelkürzungen vorschlagen. Und: "Der Beschluss gilt als vom Rat angenommen, es sei denn, dieser beschließt binnen eines Monats nach Annahme des Vorschlags durch die Kommission mit qualifizierter Mehrheit, ihn abzuweisen."
Aber Und jetzt kommt´s: Dieser für #Orban & Co. unangenehme Mehrheitsklausel wird in den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels der Biss genommen. Denn der legt nun fest, dass die Mehrheit, anders als im Entwurf, die für #Orban günstigere, qualifizierte positive Mehrheit sein soll.
Wenn das Europaparlament also die Rechtstaatsklausel retten will, dann muss es durchsetzen, dass die bisherige Mehrheitsanforderung in der Verordnung bleibt. Die Parlamentarier könnten zB sagen, dass sie dem MFF nur zustimmen, wenn die Verordnung gleichzeitig beschlossen wird.
Falls ich was falsch verstanden haben sollte - bin für Hinweise dankbar! #RuleOfLaw @derspiegel #EUCO
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