Mal was anderes: Es geht um #Nehammer, #Afghanistan, #Medien und 1 wichtige Entscheidung des #Verfassungsgerichtshof|s.
Spätestens ab 20. Juli 2021 hätte Behörden und Gerichten klar sein müssen, dass Abschiebungen nach 🇦🇫 rechtswidrig sind.
Warum ist das relevant? Ein 🧵 1/10
Eine der großen Geschichten im Sommer: 🇦🇹und 🇩🇪 wollen am 4. August 2021 Menschen nach Afghanistan abschieben, obwohl schon viele mediale Berichte, dass Taliban auf Vormarsch sind, viele Menschen fliehen.
#Dessi wendet sich an #EGMR: Dieser stoppt #Abschiebung. #BMI zetert. 2/10
#Nehammer verkündet daraufhin nahezu täglich: "Innenministerium hält an Abschiebungen fest". Medien apportieren, ohne kritische Einordnung. Sogar am 13.08.21 wird es noch als Meldung gebracht - am Tag der Einnahme Herats.
Kurier hier nur exemplarisch (Auge @JChristandl) 3/10
Nun zur Entscheidung des #VfGH vom 30.09.2021:
Bundesverwaltungsgericht hat 1 Afghanen noch am 29. Juli keinen Schutzstatus zuerkannt, der Betroffene wandte sich an den VfGH.
VfGH hält fest: Spätestens ab 20. Juli drohte Gefahr unmenschlicher Behandlung bzw Folter in 🇦🇫 4/10
"Aber das hat ja Gericht damals nicht wissen können..."
--> Doch: #VfGH geht von den vom BVwG selbst zitierten Länderberichten aus.
Gerichte UND Behörden hätten ab 20. Juli erkennen MÜSSEN, dass Schutz zuzuerkennen ist UND keine Abschiebungen durchgeführt werden dürfen. 5/10
"Wurde diese Person nun abgeschoben?"
Nein, diese Person wurde nicht abgeschoben. Aber diese Entscheidung zeigt auf, dass sämtliche Abschiebungsbemühungen #Nehammer #BMI ab 20. Juli rechtswidrig gewesen sind.
Sämtliche Medienberichte darüber unkritisch. 6/10
Vollzugsbehörden dürfen sich nicht nur auf gerichtliche Entscheidungen verlassen, sondern müssen Änderung der Sicherheitslage berücksichtigen:
"Artikel 2, 3 und 8 der EMRK sind in jedem Stadium einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung besonders zu beachten." (§ 13 FPG) 7/10
Was ist das Besondere an der Entscheidung:
1. Es ist die erste Entscheidung des #VfGH, bei der er sich im asylrechtlichen Kontext auf eine Verletzung des Folterverbots stützt. Bisher stützte er sich hauptsächlich auf Anwendung von Willkür. 8/10
2. Die Behörden verfügten seit 20.07. über die erforderlichen Informationen: Dennoch wurde noch eine Abschiebung für 04.08. geplant. #Nehammer behauptet noch 24 Tage später, er wolle an #Abschiebungen nach #Afghanistan festhalten.
Das ist Bankrotterklärung für das #BMI. 9/10
3. #Dessi, #asylkoordination und Anwält*innen haben sich für Durchsetzung geltenden Rechts stark gemacht und wurden dafür geprügelt. Nun haben wir Recht bekommen.
Der Einsatz hat sich gelohnt. Danke für die Erwirkung dieser großartigen Entscheidung an RA Nadja #Lindenthal! 10/10
Nachtrag: Die GZ lautet E 3445/2021, 30.09.2021.
Besonderheit ist, dass Heber wegen Art 3 EMRK erfolgte.
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