Expertenrat für Klimafragen Profile picture
Offizieller Account des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (ERK). Er ist eingerichtet und beauftragt durch §11 und §12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).

Apr 17, 2023, 23 tweets

Der #Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht den Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2022 und legt den Bericht gemäß § 12 Abs. 1 KSG der #Bundesregierung und dem Deutschen #Bundestag vor.
Der Bericht ist hier verfügbar: expertenrat-klima.de
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2/ Inhalt des Berichts:
- Prüfung der Emissionsdaten 2022
- Entwicklungen in den Sektoren
- Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die #Emissionen
- Einordnung der Eckpunkte vom #Koalitionsausschuss zum #KSG

3/ Im Jahr 2022 sind die Emissionen ggü. 2021 von 760 auf 746 Mt CO2-Äq. um 1,9 % gesunken. Wie schon im Jahr zuvor lagen die berichteten Emissionswerte für den Verkehrs- und den Gebäudesektor auch im Jahr 2022 oberhalb der jahresscharf im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte

4/ Im Gebäudesektor wurde das Ziel bereits im dritten Jahr in Folge verfehlt, im Verkehrssektor im zweiten Jahr in Folge. Laut § 8 Abs. 1 KSG müssen die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.

5/ Die Zielverfehlung im Gebäudesektor wäre ohne verschiedene für die Emissionsentwicklung günstige Effekte – wie die milde Witterung und Einsparungen durch geändertes Heizverhalten – noch deutlich größer ausgefallen.

6/ Im Verkehrssektor ist die notwendige Trendwende weiterhin nicht zu beobachten, die Emissionsentwicklung blieb auf gleichbleibend hohem Niveau.

7/ Ohne das in Folge des Krieges in der Ukraine geringer als erwartet ausgefallene Wachstum der Wirtschaftsleistung hätten nach einer Überschlagsrechnung die Treibhausgasemissionen ..

8/ um rund 9 Mt CO2-Äq. höher gelegen. „Das Emissionsgeschehen im Jahr 2022 war stark von der Energiepreiskrise geprägt. Insbesondere ist die deutliche Zielunterschreitung im Industriesektor im Wesentlichen auf energiepreisbedingte Produktionsrückgänge in der energieintensiven ..

9/ Industrie zurückzuführen und könnte daher von temporärer Natur sein“, ordnet Ratsmitglied B. Schlomann die Entwicklung ein. Mit dem Wissen von heute und den aktualisierten Daten aus dem Inventarbericht „wäre ein Sofortprogramm auch für den Sektor Industrie notwendig gewesen.“

10/ Die Energiewirtschaft hat zwar das Sektorziel im Jahr 2022 knapp unterschritten, gegenüber dem Vorjahr sind die THG-Emissionen allerdings um ca. 11 Mt CO2-Äq. gestiegen. „Es zeigt sich, dass es bei allen Sektoren knapp wird mit der Zielerreichung.“

11/ „Das bedeutet übrigens auch, dass nur wenig Spielraum besteht, zwischen den Sektoren so auszugleichen, dass das Gesamtziel in Zukunft erreicht wird“, führt Barbara Schlomann aus.

12/ Der Expertenrat findet bis auf einen geringfügigen Korrekturbedarf bei den Emissionen des Verkehrssektors keinen Anhaltspunkt, dass das @Umweltbundesamt bei der Berechnung der Vorjahresemissionen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen. Für das Jahr 2022 hat das UBA

13/ eine Umstellung auf eine stärker modellbasierte Methode vorgenommen, was vom Vorsitzenden H.-M. Henning positiv bewertet wird: „Das Vorgehen deckt sich nun weitgehend mit demjenigen der offiziellen Emissionsberichterstattung an die Vereinten Nationen. Dies begrüßen wir.“

14/ Vor dem Hintergrund der Herausforderung der Zielerreichung in allen genannten Sektoren ordnet der Expertenrat auch die Eckpunkte aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses zur Novelle des #Klimaschutzgesetz|es ein.

15/ Während einige der geplanten Änderungen das Erreichen der Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzgesetz erkennbar und nachhaltig unterstützen können und teilweise auch Vorschläge des Expertenrats aufnehmen, bergen andere die Gefahr einer Abschwächung der Gesetzeswirkung. #KSG

16/ „Entscheidend ist, dass die derzeit im #Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes“, betont die stellvertretende Vorsitzende @BrigitteKnopf.

17/ „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im #Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, führt @BrigitteKnopf aus und ergänzt:

18/ „Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“ @BrigitteKnopf
Link zum Zweijahresgutachten: expertenrat-klima.de/publikationen/

19/ Eine abschließende Beurteilung der Überlegungen des Koalitionsausschusses ist allerdings aufgrund noch vieler offener Fragen zur Ausgestaltung nur auf Basis der konkreten Ausformulierungen des Gesetzestextes möglich. Der Expertenrat gibt hierzu im Bericht empfehlende Hinweise

20/ Der Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2022 des Expertenrats für Klimafragen ist auf unserer Website verfügbar: expertenrat-klima.de
Zum Prüfbericht: expertenrat-klima.de/publikationen/
Zur Pressemitteilung: expertenrat-klima.de/news/
#Klimaschutz #Klimaschutzgesetz

21/ Zum Hintergrund: Der Prüfbericht wird gemäß einem im Bundes-#Klimaschutzgesetz (§12 Abs. 1) festgelegten Prüfmechanismus erstellt und der Bundesregierung und dem Bundestag vorgelegt.

22/ Am kommenden Mittwoch stellen die Ratsmitglieder des Expertenrats @ERK_Klima den Prüfbericht in einem #Webinar vor:
📆Mi., 19.4., 14:00-15:30 Uhr

Registrierung: uba-meeting.webex.com/weblink/regist…

Herzlichen Dank für den großen Einsatz ans gesamte Team!
@FraunhoferISE
@MCC_Berlin
@FraunhoferISI
@ewi_koeln
@RheinMain_HS

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