Der #Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht den Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2022 und legt den Bericht gemäß § 12 Abs. 1 KSG der #Bundesregierung und dem Deutschen #Bundestag vor.
Der Bericht ist hier verfügbar: expertenrat-klima.de
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2/ Inhalt des Berichts:
- Prüfung der Emissionsdaten 2022
- Entwicklungen in den Sektoren
- Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die #Emissionen
- Einordnung der Eckpunkte vom #Koalitionsausschuss zum #KSG
3/ Im Jahr 2022 sind die Emissionen ggü. 2021 von 760 auf 746 Mt CO2-Äq. um 1,9 % gesunken. Wie schon im Jahr zuvor lagen die berichteten Emissionswerte für den Verkehrs- und den Gebäudesektor auch im Jahr 2022 oberhalb der jahresscharf im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte
4/ Im Gebäudesektor wurde das Ziel bereits im dritten Jahr in Folge verfehlt, im Verkehrssektor im zweiten Jahr in Folge. Laut § 8 Abs. 1 KSG müssen die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.
5/ Die Zielverfehlung im Gebäudesektor wäre ohne verschiedene für die Emissionsentwicklung günstige Effekte – wie die milde Witterung und Einsparungen durch geändertes Heizverhalten – noch deutlich größer ausgefallen.
6/ Im Verkehrssektor ist die notwendige Trendwende weiterhin nicht zu beobachten, die Emissionsentwicklung blieb auf gleichbleibend hohem Niveau.
7/ Ohne das in Folge des Krieges in der Ukraine geringer als erwartet ausgefallene Wachstum der Wirtschaftsleistung hätten nach einer Überschlagsrechnung die Treibhausgasemissionen ..
8/ um rund 9 Mt CO2-Äq. höher gelegen. „Das Emissionsgeschehen im Jahr 2022 war stark von der Energiepreiskrise geprägt. Insbesondere ist die deutliche Zielunterschreitung im Industriesektor im Wesentlichen auf energiepreisbedingte Produktionsrückgänge in der energieintensiven ..
9/ Industrie zurückzuführen und könnte daher von temporärer Natur sein“, ordnet Ratsmitglied B. Schlomann die Entwicklung ein. Mit dem Wissen von heute und den aktualisierten Daten aus dem Inventarbericht „wäre ein Sofortprogramm auch für den Sektor Industrie notwendig gewesen.“
10/ Die Energiewirtschaft hat zwar das Sektorziel im Jahr 2022 knapp unterschritten, gegenüber dem Vorjahr sind die THG-Emissionen allerdings um ca. 11 Mt CO2-Äq. gestiegen. „Es zeigt sich, dass es bei allen Sektoren knapp wird mit der Zielerreichung.“
11/ „Das bedeutet übrigens auch, dass nur wenig Spielraum besteht, zwischen den Sektoren so auszugleichen, dass das Gesamtziel in Zukunft erreicht wird“, führt Barbara Schlomann aus.
12/ Der Expertenrat findet bis auf einen geringfügigen Korrekturbedarf bei den Emissionen des Verkehrssektors keinen Anhaltspunkt, dass das @Umweltbundesamt bei der Berechnung der Vorjahresemissionen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen. Für das Jahr 2022 hat das UBA
13/ eine Umstellung auf eine stärker modellbasierte Methode vorgenommen, was vom Vorsitzenden H.-M. Henning positiv bewertet wird: „Das Vorgehen deckt sich nun weitgehend mit demjenigen der offiziellen Emissionsberichterstattung an die Vereinten Nationen. Dies begrüßen wir.“
14/ Vor dem Hintergrund der Herausforderung der Zielerreichung in allen genannten Sektoren ordnet der Expertenrat auch die Eckpunkte aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses zur Novelle des #Klimaschutzgesetz|es ein.
15/ Während einige der geplanten Änderungen das Erreichen der Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzgesetz erkennbar und nachhaltig unterstützen können und teilweise auch Vorschläge des Expertenrats aufnehmen, bergen andere die Gefahr einer Abschwächung der Gesetzeswirkung. #KSG
16/ „Entscheidend ist, dass die derzeit im #Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes“, betont die stellvertretende Vorsitzende @BrigitteKnopf.
17/ „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im #Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, führt @BrigitteKnopf aus und ergänzt:
18/ „Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“ @BrigitteKnopf
Link zum Zweijahresgutachten: expertenrat-klima.de/publikationen/
19/ Eine abschließende Beurteilung der Überlegungen des Koalitionsausschusses ist allerdings aufgrund noch vieler offener Fragen zur Ausgestaltung nur auf Basis der konkreten Ausformulierungen des Gesetzestextes möglich. Der Expertenrat gibt hierzu im Bericht empfehlende Hinweise
21/ Zum Hintergrund: Der Prüfbericht wird gemäß einem im Bundes-#Klimaschutzgesetz (§12 Abs. 1) festgelegten Prüfmechanismus erstellt und der Bundesregierung und dem Bundestag vorgelegt.
22/ Am kommenden Mittwoch stellen die Ratsmitglieder des Expertenrats @ERK_Klima den Prüfbericht in einem #Webinar vor:
📆Mi., 19.4., 14:00-15:30 Uhr
Der #Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht das von der Bundesregierung beauftragte Sondergutachten zur Prüfung der Treibhausgas-#Projektionsdaten 2024.
Das Gutachten und die Pressemitteilung sind hier verfügbar:
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2/ Anlass für die Beauftragung ist die #Novelle des Klimaschutzgesetzes. Sie sieht vor, dass der Expertenrat eine Feststellung zur Einhaltung des im #Klimaschutzgesetz vorgegebenen Emissionsbudget für den Zeitraum 2021 bis 2030 trifft (sektorenübergreifende kumulierte Klimaziele)
3/ Inhalte des Gutachtens:
➡️Prüfung der Projektionsdaten
➡️Feststellung zur Einhaltung des laut #Klimaschutzgesetzvorgegebenen Emissionsbudget 2021-2030 im Sinne der KSG-Novelle
➡️Einordnung der Projektionsdaten für 2031-2050 & LULUCF
➡️Governance& Verantwortung in #Novelle
Der #Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht die Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023. Die enthaltenen Maßnahmen für Gebäude & Verkehr stellen laut BReg auch Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 KSG dar und werden in einem gesonderten Prüfbericht analysiert.#Sofortprogramme
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2/ Das #Klimaschutzprogramm 2030 stellt ein umfangreiches Programm dar, das die Lücke zum KSG-Zielpfad bis 2030 bis auf rund 200 MtCO2-Äq. verringern soll. Damit hat das Klimaschutzprogramm einen zwar hohen, aber gemäß #Klimaschutzgesetzunzureichenden Minderungsanspruch.
3/ Die Bundesregierung legt im #Klimaschutzprogramnicht dar, wie die verbleibende Differenz zu den Zielen nach #Klimaschutzgesetzgeschlossen werden soll. Der Expertenrat hat von der Bundesregierung eine umfängliche, insgesamt aber unzureichende Datengrundlage erhalten.
Der #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima veröffentlicht das Zweijahresgutachten zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen.
Der Bericht ist hier verfügbar: expertenrat-klima.de
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2/ Gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§ 12 Abs. 4 KSG) untersucht das unabhängige Gremium die bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends bezüglich der Jahresemissionsmengen und die Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung nach dem KSG.
3/ Betrachtet wird zunächst der Zeitraum 2000-2021, in dem die Treibhausgasemissionen in Deutschland temperaturbereinigt um rund 27 % zurückgingen. Dabei trug die Energiewirtschaft fast die Hälfte zu dieser Minderung bei, insbesondere ab dem Jahr 2014. In den Sektoren …
Der #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima veröffentlicht den Prüfbericht zu den Sofortprogrammen 2022 für den Gebäude- und Verkehrssektor. Der Bericht ist hier verfügbar: expertenrat-klima.de
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2/ Die Prüfung des Expertenrats folgt einem dreigliedrigen Schema: 1) Prüfung der ausgewiesenen Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads 2) Prüfung des Vorgehens zu deren Berechnung 3) Prüfung der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung
3/ Der Expertenrat für Klimafragen stellt fest, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Gebäudesektor bei Realisierung der von den Ministerien @BMWK und @BMWSB_Bund angegebenen Minderungswirkung in Höhe von 137 Mt CO2-Äq. in Verbindung mit einem geänderten Referenzpfad