#Polizeizeugen sind Zeugen 1. Klasse. Eine Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit durch Staatsanwaltschaft u Gericht findet kaum statt. Polizist*innen gelten als neutral und objektiv. Sie liefern widerspruchsfreie Aussagen ab.
Da sie - anders als 'zivile' Zeug*innen - ihre Aussagen vor der Verhandlung nochmals durchlesen können, geht es nicht um d Wiedergabe einer Erinnerung sondern um das repetieren der Aussage aus der Akte.
Umgekehrt sind die inoffiziellen Regeln in den Verfahren, in denen Polizist*innen beschuldigt werden.