Gerade zum ersten Mal gesendet mein heutiges Interview zur neuen Lockdown-Verordnung. Musste etwas lachen, dass ich als "renommierter Jurist" eingeleitet wurde 😆 So alt bin ich wieder auch nicht
RECHTSSTAAT und LOCKDOWN (Thread): Eines vorausgeschickt, es ist eine extrem unangenehme Gratwanderung für mich. Grundsätzlich wären verhältnismäßige Maßnahmen notwendig, aber eine eklatante Missachtung des Rechtsstaats bleibt einfach inakzeptabel.
Erstes Problem ist die Bestimmung zur AUSGANGSSPERRE: Da ist bereits der Gesetzestext im CovidMG wegen der weiten und unklaren Ausnahmen problematisch. Ich bezweifle, dass das mangels „Bestimmtheit“ hält und zwar sowohl Gesetz als auch VO („alles ausgenommen“).
Außerdem verlangt §5 CovidMG, dass die Maßnahme 1. unerlässlich ist, und 2. kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht. Diese Hürde ist nach den derzeit bekannten Informationen nicht übersprungen. Viel einfacher wären zB Abendparties einfach zu verbieten. Das wäre gesetzeskonform
UPDATE zum 10.04.2020: #Rechtslage zu #COVID19at zu Einschränkungen des täglichen Lebens. Teilweise klarer als bisher. Neuerungen: #Maskenpflicht gibt es nun wirklich. Aufgrund des Umfangs geteilt, THREAD Nr 1: PRIVAT (1)
Disclaimer: Auch ohne Verbote bei Epidemien vernünftig verhalten, dh 1. Nicht krank in die Arbeit, 2. Niemanden anhusten, 3. Abstand halten, 4. Hände waschen, 5. Risikogruppen keiner Gefahr aussetzen (2)
UPDATE zum 05.04.2020: #Rechtslage zu #COVID19at zu Einschränkungen des täglichen Lebens. Es ist für morgen auch ein „Gesamterlass“ angekündigt, der offenbar Regeln kodifizieren und zusammenfassen soll. Es bleibt abzuwarten, ob damit weitere Änderungen verbunden sind (1)
Wieder vorangestellt sei, dass sich jeder auch ohne Verbote bei Epidemien vernünftig verhalten sollte: 1. Nicht krank in die Arbeit, 2. Niemanden anhusten, 3. Abstand halten, 4. Hände waschen, 5. Risikogruppen keiner Gefahr aussetzen (2)