Der #DSA ist da – aber 85 Seiten sind euch zu lang? Und bei Point-and-Click-Adventures war euch das Rätseln auch immer zu anstrengend? Dann seid ihr hier richtig: Willkommen beim quick&dirty-#Walkthrough-#Thread zum Digital Services Act!
ec.europa.eu/digital-single…
Notice & Take-down bleibt bestehen – ganz egal, ob es um Transport, Caching oder Hosting von Inhalten geht (Art. 3-5): Solange den Diensten kein illegaler Inhalt bekannt ist, haften sie nicht. Oberbegriff für diese Dienste ist nun "Intermediäre". (#MStV-Verwirrung ist unterwegs.)
Darüber hinaus enthält Art. 6 nun eine #GoodSamaritan-Klausel: Wenn Intermediäre selbst nach illegalen Inhalten forschen, berührt das die Haftungsfreiheit nicht. Gleichzeitig gibt's aber keine Pflicht zur aktiven Suche (Art. 7).
Mehr zum Hintergrund: cdt.org/insights/posit…
Auf Anfrage nationaler Behörden müssen die Intermediäre illegale Inhalte löschen (Art. 8) und Nutzer-Infos herausgeben (Art. 9). Was die Anfragen beinhalten müssen, steht dort auch.
Intermediäre müssen einen "single point of contact" für elektr. Komm. mit den nat./EU-Behörden einrichten – samt mindestens 1 EU-Sprache zur Kommunikation (Art.10). Wer nicht niedergelassen ist, muss einen rechtlichen Stellvertr. benennen (Art. 11).
Außerdem Pflicht: Transparenz bei der Content Moderation. Regeln/Maßnahmen/Techniken müssen offengelegt werden. (Art. 12)
Zudem jährliche #Transparenzberichte (#NetzDG, anyone?) – allerdings nicht nur für staatliche Lösch-Anforderung, sondern auch für jene "at the providers’ own initiative". (Art. 13) Das ist prima und vermeidet den Fehler, der beim NetzDG gemacht wurde.
#Hosting-Provider müssen Meldungen für Notice&Take-Down-Verfahren ermöglichen (Art. 14), aber jede Löschung ggü. Nutzer detailliert (!) begründen – und *alle Löschungen & Begründungen öffentlich machen* (anonymisiert in EU-Datenbank) (Art. 15)
Plattformen (die nicht nur hosten, sondern auch öff. verfügbar machen) müssen Beschwerdesystem für Moderations-Entscheidungen einrichten (Art. 17), außerdem eine außergerichtl. Schlichtung (Art. 18) ermöglichen. Ihre Transparenz geht auch weiter, z.B. Nutzerzahlen (Art. 23)
Man hat sich offenbar das #NetzDG samt Änderungsgesetzen angeschaut und räumt nun alles auf einmal ab. Der #DSA geht sogar noch weiter: Plattformen müssen nicht nur Nutzer sperren, die illeg. Content hochladen – sondern auch jene, die die Meldefunktionen missbrauchen (Art. 20) <3
Bisschen weniger streng als die #NetzDG-Änderung: nur bei "serious criminal offence involving a threat to the life or safety of persons" müssen Strafverfolger informiert werden (Art. 21)
Richtiger Kracher ist die Transparenz bei #Werbung: Welche, von wem bezahlt, warum angezeigt – "for each specific advertisement displayed to each individual recipient, in a clear and unambiguous manner and in real time" (Art. 24)
Für die Online-Shopper unter uns: Shopping-Plattformen wie #Amazon und Co müssen die Identität ihrer Verkäufer checken. (Art. 22)
Besondere #toobigtofail-Regeln gibt's außerdem für Plattformen >45 Mio. EU-Nutzern (Art. 45): Sie müssen jährlich ihr systemisches Risiko re: illegale/gefährliche Inhalte, Grundrechtsverletzungen usw. einschätzen (Art. 46) sowie Gegenmaßnahmen samt Audits einrichten (Art. 47f.)
Große Plattformen müssen dazu ihr Empfehlungssystem transparent machen (Hallo, § 93 #MStV!) und Alternativen anbieten – inkl. 1 Option, die *nicht* auf Personalisierung setzt (Art. 29). Dazu gibt's noch 1 öff. Werbedatenbank (Art. 30) und ggf Daten für Forschende (Art. 31) ...
... sowie für die Großen noch mehr Transparenzpflichten (Art. 33) und die Pflicht zum eigenen #DSA-Compliance-Officer (Art. 32)
Wenn sich schließlich ein system. Risiko zeigt, lädt die Kommission zur Erstellung gemeinsamer Codes-of-Conduct (Art. 35), mit Bezug auf Werbung soll's die auf jeden Fall geben (Art. 36).
Für den Notfall (i.e. Pandemie&Co): Krisenpläne zum Verbreiten öff. Infos (#Spahn&Google?)
Mitgliedsstaaten richten als #DSA-Aufsicht je einen "Digital Services Coordinator" ein (Art. 38f.), zuständig ist das Land des Hauptsitzes (Art. 40). Das #Herkunftslandprinzip bleibt uns so vrsl erhalten, aber langatmige #Rechtsdurchsetzung will der DSA vermeiden:
Feste Regeln für internat. Kooperation zwischen den DSA-Aufsichten soll zukünftig einiges beschleunigen, und notfalls macht die EU-#Kommission ein paar Ansagen (Art. 45), ggf. auf Hilferuf eines nationalen Digital Services Regulators (Art. 46)
Achja, und #Strafen gibt's natürlich auch: bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes, verhängt durch die Kommission. Auch täglich 5 Prozent sind möglich, als "Periodic Penalty Payments" (Alitteration ftw!) #endofthread
Aufmerksame Leser:innen werden bemerkt haben: Die Analyse begann mit dem Leak von gestern (85 Seiten), allerdings liegen die Änderungen zur heutigen Version eher im Detail.
Hier hat sich der obligatorische Typo eingeschlichen: Es handelt sich natürlich um Art. 25-28. (nicht 4_)

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