"Die Ausführungen zur Folgenabwägung indizieren", dass das Gericht "von der späteren Korrigierbarkeit eines etwaigen Kompetenzverstoßes ausgeht (Rn. 111)". Aber reichen die angeführten Maßnahmen dafür? "Zweifel erscheinen angebracht." 2/
Rechtswirkungen bis zur Hauptsacheentscheidung "blieben unberührt, soweit sie sich nicht im Verhandlungswege rückabwickeln lassen". "Dass das Gericht trotzdem auf eine summarische Prüfung verzichtet, passt nicht zur bisherigen Rechtsprechung und ist deshalb bemerkenswert." 3/
"Der Senat vermeidet die rechtlich komplexe und vermutlich in der internen Beschlussfassung heikle summarische Prüfung der ultra-vires-Rüge durch eine in der bisherigen Dogmatik des Eilrechtsschutzes nicht angelegte Differenzierung." 4/
"Eine solche, auf „Fernwirkungen“ beschränkte Kontrolle wird dem besonderen Charakter von Integrationsverfassungsbeschwerden gerecht, weil diese kein Individualinteresse verfolgen, sondern ein von den Beschwerdeführern für sich in Anspruch genommenes Allgemeininteresse." 5/
(Das erscheint durchaus plausibel - und wäre ein klarer Unterschied z.B. zur Identitätskontrolle auf Menschenwürdeverletzungen. Die individuellen Auswirkungen auf das Recht auf Demokratie erscheinen zumindest deutlich vermittelter. 6/)
(Auch wenn auch das Recht auf Demokratie dem Grunde nach in der Menschenwürde verankert ist, spricht doch gegen seine Subjektivierung als ein umfassendes Anti-Integrationsrecht über Art. 38 I 1 GG sehr vieles. 7/)
(Wenn schon Anti-Europa-Popularklage, dann zumindest nicht mit Durchschlagswirkung schon im Eilverfahren - das wäre ein Begründungsansatz, obgleich sich der Beschluss selbst zur Rechtfertigung der Abweichung ausschweigt. 8/8)
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
@Chr_Rath mit (unterschiedlich nachvollziehbarer) Kritik an den Notbremse-Anträgen .
Das BVerfG, das "bisher nur in einer Handvoll Fällen ein Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt" hat, werde "[v]ermutlich" auch diese Eilanträge ablehnen. 1/5
"Damit sind die Bürger:innen nicht schutzlos gestellt. Verwaltungsgerichte können auch gegen ein Gesetz vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Das hat Karlsruhe schon 2004 im Zuge der BSE-Rinderwahnsinn-Krise festgestellt." 2/
"Die Verfassungsbeschwerden wirken aber auch in der Sache nicht zwingend". Karlsruhe sei "kein Ersatzgesetzgeber und keine gute Fee für politische Wünsche". 3/
In "etwa einem Dutzend Ländern" wurde "noch keine einzige Spritze gegen Covid-19" gesetzt. Die ärmsten Staaten "haben bis heute gerade mal 0,3% der verfügbaren Vakzine abbekommen". 2/
"Bis zur Mitte des Jahres können diese Länder lediglich für 3,3% ihrer Einwohner auf Impfstoffe hoffen - eine absurd niedrige Zahl. Und es könnte sein, dass selbst dieses Ziel der Covax-Initiative verfehlt wird." 3/
🚨Conseil d'Etat turns French national security against European liberty. 🚨
Vallée/Coauthor: In a "Securitarian Solange" it allows for the "sweeping collection" of personal data, defying EU law and the ECJ - and "abusing" Solange not to defend, but to restrict liberty. 1/11
"The ECJ has considered in its October 2020 ruling that this practice was not only violating the directive but also violating the EU’s Charter of Fundamental Rights." 2/
The Conseil refused the ultra vires route, "welcomed by Jacques Ziller and many legal scholars", but it also chose an even more "confrontational objection" to the ECJ's ruling "which could have very profound and long lasting consequences" and "has been largely unreported". 3/
Goos bedenkenswert dazu, warum im #Sterbehilfe-Urteil "die Tragik jedes Suizids" aus dem Blick gerät.
"Der Suizid kann letzter Ausdruck von Würde sein. Das Ertragen von Schmerzen und Leid und des zunehmenden Angewiesenseins auf Andere in Krankheit und Sterben aber auch." 1/17
"Meines Erachtens hätte sich das Bundesverfassungsgericht wesentlich kürzer und auch weniger grundsätzlich fassen können." 2/
Es hatte bisher "aus guten Gründen vermieden, eine bestimmte Deutung von Menschenwürde exklusiv zu setzen, und sich darauf beschränkt, Situationen zu benennen, in denen die Würde des Menschen jedenfalls verletzt ist". 3/
Steinbeis (@Verfassungsblog): Am Tag des 50-Mrd.-Nachtragshaushalts "möchte ich Ihnen ein ganz bestimmtes Sondervotum zur Lektüre empfehlen". "Es stammt aus dem Jahr 1996 und der Feder des legendären Ernst-Wolfgang Böckenförde."
"In beispielloser Schärfe attestiert er seinen Senatskolleg_innen, mit diesem... Erlass eines neuen Verfassungsmaßstabs der Vermögensbesteuerung ihre Kompetenzen überschritten (man könnte auch sagen: ultra vires entschieden)... zu haben." 2/
Steinbeis: Der Gesetzgeber solle "ein wunderschönes neues Vermögensteuergesetz erlassen", Einwände der Verfassungswidrigkeit "gelassen ignorieren und es auf ein erneutes Verfahren in Karlsruhe ankommen lassen":
U.S. Supreme Court, Jones v. Mississippi (2021): Life without parole (= dying in prison) for juveniles
Dark prospects for the #RightToHope in this court with only three liberals left (for decades to come...?): Sotomayor, J. with whom Kagan and Breyer, JJ. join, dissenting. 1/14
(From a European perspective the whole concept of "irreparable corruption" seems incompatible with human dignity. And dignity (or at least the rule of law) always demands the possibility of parole. But some restrictions were at least closer to human rights than none.) 2/
Sotomayor calls out an attempt of stealth overruling:
"[T]he Court attempts to circumvent stare decisis principles by claiming that “[t]he Court’s decision today carefully follows both Miller and Montgomery.”... The Court is fooling no one." 3/