➡️ BEMERKENSWERTE OE24 UMFRAGE
Gestern brachte das #Fellner TV folgende Umfrage in seiner Sendung. Das finde ich recht bemerkenswert, ist dieses Blatt doch eher für kanzlertreue Berichterstattung bekannt. Das Volk glaubt den Beteuerungen des Kanzlers mehrheitlich nicht👇
Der Unterschied twischen denen, die im galuben und denen, die das nicht tun ist beachtlich. 10% ist nicht nix. Der Kanzler ist offensichtlich in seiner ersten veritablen Krise. Seine Zustimmungswerte u ter seinen Wählern sind nich immer recht gut,aber das hier ist auch ein Signal
Auch ist anscheinend eine Mehrheit der Österreicher für einen Rücktritt schon im Falle einer Anklage und auch hier recht deutlich mit 6%. Spannend: Wie die Österreich Korrespondentin der @SZ gestern sagte, wäre ein angeklagter Minister in Deutschland unvorstellbar. Bei uns...👇
Warum in Österreich die Anklage eigentlich immer die rote Linie war? Nun...auch das Recht definiert die Anklage als eine gewisse Zäsur:👇👇👇
Wie im oben verlinkten Thread aisgeführt, bedeutet die Anklage eben eine gewisse Dichte des Tatvorwurfes, Die Verurteilung muss wahrscheinlicher sein, als der Freispruch. Das Gericht hat das zu überprüfen, widrigenfalls zirückzuweisen. Und daran knüpft das Recht auch Folgen:
Man beachte hier § 112 BDG 👇, also das Dienstrecht der Beamten: "wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden."
Das Gesetz betont sehr wohl, dass für Ämter in der Verwaltung das Ansehen in der Öffentlichkeit relevant ist. Minister sind, ebenso wie Beamte, Teil der Staatsfunktion Verwaltung. Der Unterschied ist natürlich,dass sie gewählt sind. Aber das Ansehen des Amtes ist ein Wert.
Ein Wert den das Recht für die Verwaltung betont und in der dementsprechenden Norm auch auf die Anklage dezidiert verweist. Der, sagen wir mal "moralische Anspruch" an die Verwaltung, findet sich auch in unserer Rechtsordnung.
Der geschätzte @frankhoepfel1 weist hier völlig zurecht darauf hin, dass dies nur fpr das Disziplinarecht zutrifft und auf die politische Verantwortung natürlich nicht 1:1 übertragbar ist. Womit er natürlich Recht hat. Deshalb gibt es diese Norm auch nicht für den gewählten...
Teil der Staatsfunktion Verwaltung. Die komplette Übertragbarkeit wollte ich damit auch nicht insinuieren. Lediglich die Tatsache, dass unsere Rechtsordnung prinzipiell sehr wohl die Idee eines Anspruches an korekktes Verhalten von Staatsorganen kennt,
da dies für das Vertrauen der Allgemeinheit in eine ordentliche Verwaltung essenziell ist. Der Beamte hat eben in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
Diese Bestimmung gilt fpr den gewöhlten Teil der Verwaltung nicht. Was ich damit aufzeigen Wollte ist, dass das im wesentlichen die Grundidee der Rechtsordnung für die Verwaltung ist. Daraus kann man eben m.E. den POLITISCHEN Anspruch argumentieren, dass auch...
Regierungsmitglieder, als oberste Organe der Verwaltung diese Grundsätze leben SOLLTEN. Dies nur zur Klarstellung, falls es hier Missverständnisse gab und vielen Dank an @frankhoepfel1 für den wertvollen Einwand!
Will sagen: Die politische Forderung nach Rücktritt bei Anklage ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, sondern greift eine Idee auf, die unserer Rechtsordnung dpr die Verwaltung prinzipiell kennt. Win rechtlicher Anspruch lässt sich daraus natürlich nicht ableiten.
Nachsatz: Über so g'scheite und wichtige Anmerkungen von Experten/Interessierten freu ich mich übrigens sehr! Weil, wenn man schreibt, bekommt man manchmal gar nicht mit, was Andere missverstehen könnten. Und Fehler passieren mir, wie jedem von uns, natürlich auch!
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⚡ MÜCKSTEIN MUCKT AUF? ⚡
Er wird sehr, sehr deutlich und ziemlich direkt, das ist mehr als eine Unmutsäußerung. Der bis dato recht angepasse Gesundheitsminister macht einen überaschenen Move....und etwas recht Untypisches für einen Politiker in der Regierung. Warum?👇
Eingangs die Feststellung ER ist der, der für die Sicherheit der Österreicher sorgt (das word Kurz nicht gefallen) dann die indirekte Schlussfolgerung, dass dies nicht das zentrale Motiv des Kanzlers sei, weil er ja vom geneinsamen Prozess abgehe. Der Kanzler baut Luftschlösser
Der Kanzler geht EINSEITIG vom gemeinsamen Prozess ab. Da passiert etwas Interessantes: Er macht einen internen Vorgang öffentlich. Er sagt: Stop, wir haben intern was anderes beschlossen, als du jetzt verkündest. Das ist selten, über interne Beschlüsse word selten offen geredet
⚡DEUTLICHE ANSAGE DES BUNDESPRÄSIDENTEN⚡
Diese Ansprache ist bemerkenswert. In vielerlei Hinsicht. Für den vorsichtig formulierenden Bundespräsidenten ist sie überdeutlich. Er spricht einzelne Aktionen dezidiert an. Sehenswert👇
Van der Bellen fordert sehr deutlich Respekt vor den Institutionen des Staates ein. Und er findet eine sehr klare und bildliche Formulierung für das was diese Institutionen sind👇👇👇
Hernach spricht er die Institutionen klar an:
„Zu versuchen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss lächerlich zu machen, ist entbehrlich“.
⚡VERLÄNGERUNG DES "IBIZA" U-AUSCHUSS⚡
Ich muss hier mal ganz grundsätzlich eine rechtliche Analyse starten, weil gerade rechtlich Unrichtiges über parlamentarische Kontrollrechte verbreitet wird. Es geht um die Verlängerung des U-Ausschusses. #Thread 👇
Die Grünen wollen einer Verlängerung des U-Ausschusses nicht zustimmen. Spannend liest sich die Begründung von Michel Reimon. Spannend weil rechtlich erstaunlich fehlerhaft. Der Mann ist allerdings Abgeordneter zum Nationalrat. Und er sollte seine Kontrollrechte kennen. 👇👇👇
In seiner Begründung warum die Grünen nicht zustimmen könnten behauptet Reimon wie folgt:👇 Aber stimmt das? Könnte die Regierung einen U-Ausschuss ewig verlängern um unloebsame Ausschüsse zu blockieren? Nein. Natürlich nicht. Ein kurzer Blick ins Gesetz genügt.
⚡FALSCHAUSSAGE IST KEIN BAGATELLDELIKT⚡
Andreas Hanger (ÖVP), Abgeordneter zum Nationalrat bezeichnet im TV das Delikt der Falschaussage gem. § 288 Abs. 3 StGB als "Bagatelldelikt". Eine (fassungslose) Betrachtung #Thread 👇
Zuerst mal eine strafrechtliche Einordnung. Auf das Delikt der Falschaussage steht eine Strafdrohung von bis zu 3 Jahren (!) Haft. Schon das alleine indiziert, dass der Staat das nicht als Bagatelle wertet. Vergleichbar wäre das beispielsweise mit der schweren Körperverletzung👇
Ebenso die Körperverletzung an einem Beamten, z.B. einem Polizisten oder auch das Begehen eines SCHWEREN Betruges wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet. Nach Hangers Logik wären das alles Bagatelldelikte? Das lässt tief blicken👇
⚡KANZLER KURZ - BESCHULDIGTER IN EINEM STRAFVERFAHREN⚡
Die WKStA hat Ermittlungen aufgenommen. Konkret geht es um den Vorwurf der Falschaussage im Untersuchungsausschuss gem. § 288 Abs. 3 StGB. Aber Achtung! Er kann nix dafür, sagt Kurz. Man wird dort ja quasi dazu gedrängt!👇
Sollte ein Prozess vor Gericht stattfinden, welche Konsequenzen habe das dann für den Kanzler? Kurz sagt: Keine. Warum? Weil es ja eh nur ein Einzelrichterverfahren ist. Aha. Was soll das bedeuten? Konsequenzen nur wenn man vor dem Schöffensenat landet? Geschworenenprozess? 🤷♂️👇
Früher war mal die Grenze das Strafrecht. Ein Kanzler vor dem Richter heute? Kein Problem! Solangs kein Kapitalverbrechen ist...wer wird da schon "spitzfindig" sein? Aber so sehr er es verschleiern/kleinreden will, es ist keine Kleinigkeit. Strafrahmen ist mehrere Jahre:👇