⚡KANZLER KURZ - BESCHULDIGTER IN EINEM STRAFVERFAHREN⚡
Die WKStA hat Ermittlungen aufgenommen. Konkret geht es um den Vorwurf der Falschaussage im Untersuchungsausschuss gem. § 288 Abs. 3 StGB. Aber Achtung! Er kann nix dafür, sagt Kurz. Man wird dort ja quasi dazu gedrängt!👇
Sollte ein Prozess vor Gericht stattfinden, welche Konsequenzen habe das dann für den Kanzler? Kurz sagt: Keine. Warum? Weil es ja eh nur ein Einzelrichterverfahren ist. Aha. Was soll das bedeuten? Konsequenzen nur wenn man vor dem Schöffensenat landet? Geschworenenprozess? 🤷‍♂️👇
Früher war mal die Grenze das Strafrecht. Ein Kanzler vor dem Richter heute? Kein Problem! Solangs kein Kapitalverbrechen ist...wer wird da schon "spitzfindig" sein? Aber so sehr er es verschleiern/kleinreden will, es ist keine Kleinigkeit. Strafrahmen ist mehrere Jahre:👇 Image
Worum geht es denn? Die Vorwürfe betreffen neu ausgewertete Chats aus dem Smartphone von ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid, die zeigen sollen, dass sich Kurz und Bonelli stärker als bisher bekannt in die Suche nach Aufsichtsräten für die Staatsholding involviert hatten.👇 Image
Spannend, dass Kurz offensichtlich die Diskrepanz zw. Chatnachrichten und Aussage im U-Ausschuss bewusst ist. Er scheint fix mit einem Strafantrag (so nennt man diese Form der Einbringung einer Anklage bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft im Einzelrichterverfahren) zu rechnen
Das ist schon bemerkenswert. Während der Finanzminister immer davon asprach, dass es keine Anklage geben werde bei ihm und alles fallengelassen werde, geht Kurz bei sich anscheinend von einer Anklage aus (siehe obiges Video). Nachdem in der Öffentlichkeit ja immer gesagt wurde,
ein angeklagter Minister sei nicht tolerabel, versucht hier Kurz anscheinend schon mal alle darauf vorzubereiten, dass man ev. bald einen Bundeskanzler vor dem Richter sehen werde. In der Hoffnung, dass das dann halt auch als neue Normalität wahrgenommen werde. Netter Versuch🤦‍♂️
Der Spin dazu: Alles lange her, ich erinnere mich nicht, alles Nebensache, der Ausschuss dreht einem die Worte im Mund um und versucht einen zur Falschaussage zu bewegen Das Wort im Mund umdrehen? Wie soll das gehen? Man muss bei Falschaussage schon selbst die Lüge aussprechen🤷‍♂️
Bis dato hieß es bei Blümel und Co: Bevor es zu einer rechtskräftigen Anklage oder gar einer Verurteilung komme seien Rücktrittsforderungen fehl am Platze. Kurz verschiebt die Grenze. Inzwischen soll selbst die Anklage egal sein. Wann wird auch die Verurteilung irrelevant werden?
Wir erleben den Versuch einer stetigen Verschiebung der Grenzen. Es ist schon in Ordnung, dass nicht jede ev. willkürliche/anonyme Anzeige an der vielleicht keinerlei Substrat ist, zu Konsequenzen führt. Aber bis es zu einer Hauptverhandlung kommt muss ja einiges passieren👇 Image
Will sagen: Es wird mal ermittelt, eine Anklage (Strafantrag) wird erst eingebracht wenn sich der Anfangsverdacht konkretisiert hat und genügend Tatsachen vorliegen, dass eine - so formuliert es § 210 StPO - Verurteilung NAHE LIEGT. 👇 Image
Profil hat gerade Teile der Verständigung an Kurz, der „Mitteilung nach §50 Strafprozessordnung“ veröffentlicht. Mit dieser wurden Kanzler Kurz und sein Kabinettschef von der WKStA über die Einleitung der Ermittlungsverfahren informiert.👇
profil.at/amp/oesterreic… ImageImage
In der Verständigung zitiert Die WKStA dann aus diversen Chatverläufen um aufzuzeigen, inwieweit die Aussagen im Ausschuss in Widerspruch zu den damaligen Abläufen stehen. Möge sich jeder selbst ein Bild machen👇👇👇 ImageImageImage
Die im Profil Artikel zitierten Fragmente erscheinen mir doch ein ziemlich dichtes Tatsachensubstrat zu ergeben. Die Sache "daschlogn", das wird es wohl nicht mehr spielen. Und das erklärt auch recht gut warum der Kanzler in der heutigen Pressekonferenz von einer Anklage ausgeht.
Kurz hat das Dokument ja gelesen. Im damaligen U-Ausschuss hat er wohl nicht damit gerechnet, dass diese Chats je ans Tageslicht kommen. Es wird also wohl zur Verhandlung kommen. Ein Kanzler auf der Anklagebank? Heutzutage anscheinend kein Problem. Das klang früher anders👇 Image
Die Beweislage ist hier ja recht unkompliziert. Die Aussagen im Ausschuss liegen vor, ebenso die Chat Protokolle. Im Verfahren wir der Knackpunkt sein, den VORSATZ falsch auszusagen, auch nachzuweisen. Daher hat der Kanzler in der PK ja gleich als Verteidigung vorgebracht, dass
er natürlich ausgesagt habe so gut er sich erinnern kann. Bei Diskrepanzennwird er daher wohl anführen sich halt falsch erinnert zu haben. Ob das Gericht ihm das dann auch glaubt, steht auf einem andern Blatt. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Hier findet ihr übrigens das gesamte Schreiben samt Chatprotokolle zum Download. Es ist schauderhaft, aber lohnt sich👇
zackzack.at/2021/05/12/der…
FAZIT: Nach Durchsicht des Aktes sag ich mal so: Wenn es hier zu keinem Strafantrag kommt, dann weiß ich auch nicht nehr. Ausgang ist natürlich ungewiss, Freispruch im Zweifel für den Angeklagten weil der Vorsatz falsch auszu sagen nicht nachweisbar war ist natürlich auch möglich
Aber ein Verfahren muss es bei den vorliegenden Tatsachen geben, das weiß der Kanzler auch und hat es indirekt eh scho angekündigt. Ich wär grad so gern Mäuschen in der WKStA und bei der alten schwarzen ÖVP. 😉

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14 May
⚡FALSCHAUSSAGE IST KEIN BAGATELLDELIKT⚡
Andreas Hanger (ÖVP), Abgeordneter zum Nationalrat bezeichnet im TV das Delikt der Falschaussage gem. § 288 Abs. 3 StGB als "Bagatelldelikt". Eine (fassungslose) Betrachtung #Thread 👇
Zuerst mal eine strafrechtliche Einordnung. Auf das Delikt der Falschaussage steht eine Strafdrohung von bis zu 3 Jahren (!) Haft. Schon das alleine indiziert, dass der Staat das nicht als Bagatelle wertet. Vergleichbar wäre das beispielsweise mit der schweren Körperverletzung👇 ImageImage
Ebenso die Körperverletzung an einem Beamten, z.B. einem Polizisten oder auch das Begehen eines SCHWEREN Betruges wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet. Nach Hangers Logik wären das alles Bagatelldelikte? Das lässt tief blicken👇 Image
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11 May
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5 May
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Aktuell sind manche unserer Grundrechte teilw. eingeschränkt. Dies ist, bei Gefahr, wenn es aus den im Grundrecht an geführten Gründen NOTWENDIG ist, auch zulässig, solang die Einschränkung verhältnismäßig ist. Das Grundrecht selbst lässt dies zu, schön zu sehen bei der EMRK👇
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5 May
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#Regierung #COVID19 #Corona
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Neuseeland:
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Österreich:
➡️ Infektionen gesamt: 622.213
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Unser kindlicher Kanzler hat halt nur ab dem 1.#lockdown eine Gedächtnislücke....👇😳
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4 May
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