In einem Kontraste-Beitrag über die #Querdenken-Szene haben wir Herrn Heiko Schrang als „Rechtsesoteriker und Antisemit“ bezeichnet. Gegen die Einordnung „Antisemit“ klagte Herr #Schrang. 1/6
Kontraste hat in allen Instanzen Recht bekommen. Das OLG Frankfurt/M kam zu dem Urteil: Herrn #Schrang als Antisemiten zu bezeichnen war legitim und durch die Meinungsfreiheit gedeckt. 2/6
Es gebe „ausreichende Anhaltspunkte dafür“ #Schrang „als Antisemit beurteilen“ zu können. Ausschlaggebend waren für die Richter u.a. verschwörungsideologische Äußerungen Schrangs zu… 3/6
Soros, Rothschild oder GoldmanSachs. Auch die Behauptung Schrangs, Kanzlerin Merkel arbeite für Hochfinanz & Zionisten wurde entsprechend bewertet. Das Urteil des OLG Frankfurt ist rechtskräftig. 4/6
Das Aktenzeichen lautet 16 W 87/20. Wir danken Prof. Gideon Botsch, der anhand unserer Recherchen zu #Schrang ein Gutachten für das Gericht verfasst hat. 5/6
Thread: Stellungnahme der #Kontraste-Redaktion zu den Vorwürfen angeblicher Trickserei von #FocusOnline gegen uns. Worum geht es? (1/x)
Kontraste hat am 11.5. auf tagesschau.de einen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, wann Armin #Laschet und seine #NRW Landesregierung Kenntnis von der PR-Begleitung der… (2/x)