Ferreau zu BGH zu Facebook (auf Grundlage der Pressemitteilung): "Die Absicherung des freien Meinungsbildungsprozesses bleibt auch in der digitalen Welt eine objektivrechtliche Gewährleistungsaufgabe des Gesetzgebers." 1/4
Bei YouTube dürfte "die hohe Wirkmächtigkeit audiovisueller Inhalte zu berücksichtigen sein"; für den tatsächlichen Einfluss "eines Netzwerks wie Twitter", dass es "vor allem von Politikern, Journalisten, Aktivisten und Wissenschaftlern frequentiert" werde 2/
"Mit dem Versuch einer Rationalisierung der Sanktionierungspraxis der Netzwerkbetreiber ist der BGH nicht allein: Auch der (insoweit kompetente) Landesgesetzgeber hat inzwischen eine Regulierung von „Medienintermediären“ im Medienstaatsvertrag... etabliert" (§§ 93, 94 MStV). 3/
Hinter den Regelungen für Rundfunk und Presse "liegen universelle Prinzipien eines freien Meinungsbildungsprozesses, zu denen auch die Sicherung von Staats- und gegebenenfalls Gruppenferne zählt". 4/4
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"A new report by three voting rights groups found that 24 laws have been passed in 14 states this year that will allow state legislatures to “politicize, criminalize and interfere in election administration.”" 2/
"[W]e also discuss the Republican Party’s minoritarian path to power, potential nightmare 2024 election scenarios, how voting rights became a culture war issue, whether the United States is becoming a “competitive authoritarianism” political system..." 3/
"Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen."
"Der tatsächliche Hintergrund des anthropogenen Klimawandels, seine Folgen und die Risiken werden in den [Berichten] des „Weltklimarats“ (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen ‒ Intergovernmental Panel on Climate Change <IPCC>) beschrieben." (Rn. 16) (@IPCC_CH) 2/
"Bis 2100 wird der globale mittlere Meeresspiegelanstieg nach Projektionen bei 1,5 °C globaler Erwärmung 26 bis 77 cm betragen. Bei einer Erwärmung um 2 °C werden es etwa 10 cm mehr sein..." 3/
In dem Fall würde ich keine Unverhältnismäßigkeit sehen. Aber der Punkt ist (unabhängig von rechts oder links) sicher ein wichtiger und grundrechtsdogmatisch spannender: Eingriffsverlagerung auf andere Gruppen als milderes, gleich geeignetes Mittel? 1/
Die VB sieht ja Beschränkungen des Arbeitslebens als insgesamt mildere Eingriffe (S. 23-25). Darüber kann man sicher im Einzelnen diskutieren.
Der Ansatz, hier auf die Gesamt-Freiheitsbelastung zu schauen, scheint mir aber grds. richtig oder jedenfalls gut verfechtbar? 2/
Das verlangt zwar schon bei der Prüfung, ob ein Mittel insgesamt milder ist, einen Vergleich (eine Abwägung) der Freiheitsbelastungen verschiedener Gruppen. Mit der Angemessenheitsprüfung identisch wird es dadurch aber, so scheint mir, nicht. 3/
@Chr_Rath mit (unterschiedlich nachvollziehbarer) Kritik an den Notbremse-Anträgen .
Das BVerfG, das "bisher nur in einer Handvoll Fällen ein Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt" hat, werde "[v]ermutlich" auch diese Eilanträge ablehnen. 1/5
"Damit sind die Bürger:innen nicht schutzlos gestellt. Verwaltungsgerichte können auch gegen ein Gesetz vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Das hat Karlsruhe schon 2004 im Zuge der BSE-Rinderwahnsinn-Krise festgestellt." 2/
"Die Verfassungsbeschwerden wirken aber auch in der Sache nicht zwingend". Karlsruhe sei "kein Ersatzgesetzgeber und keine gute Fee für politische Wünsche". 3/
In "etwa einem Dutzend Ländern" wurde "noch keine einzige Spritze gegen Covid-19" gesetzt. Die ärmsten Staaten "haben bis heute gerade mal 0,3% der verfügbaren Vakzine abbekommen". 2/
"Bis zur Mitte des Jahres können diese Länder lediglich für 3,3% ihrer Einwohner auf Impfstoffe hoffen - eine absurd niedrige Zahl. Und es könnte sein, dass selbst dieses Ziel der Covax-Initiative verfehlt wird." 3/