"A new report by three voting rights groups found that 24 laws have been passed in 14 states this year that will allow state legislatures to “politicize, criminalize and interfere in election administration.”" 2/
"[W]e also discuss the Republican Party’s minoritarian path to power, potential nightmare 2024 election scenarios, how voting rights became a culture war issue, whether the United States is becoming a “competitive authoritarianism” political system..." 3/
Why isn't there a collective outcry of 100+ scholars of democracy on this? Oh, wait ...
June 1: "[O]ur entire democracy is now at risk." 4/
"Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen."
"Der tatsächliche Hintergrund des anthropogenen Klimawandels, seine Folgen und die Risiken werden in den [Berichten] des „Weltklimarats“ (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen ‒ Intergovernmental Panel on Climate Change <IPCC>) beschrieben." (Rn. 16) (@IPCC_CH) 2/
"Bis 2100 wird der globale mittlere Meeresspiegelanstieg nach Projektionen bei 1,5 °C globaler Erwärmung 26 bis 77 cm betragen. Bei einer Erwärmung um 2 °C werden es etwa 10 cm mehr sein..." 3/
In dem Fall würde ich keine Unverhältnismäßigkeit sehen. Aber der Punkt ist (unabhängig von rechts oder links) sicher ein wichtiger und grundrechtsdogmatisch spannender: Eingriffsverlagerung auf andere Gruppen als milderes, gleich geeignetes Mittel? 1/
Die VB sieht ja Beschränkungen des Arbeitslebens als insgesamt mildere Eingriffe (S. 23-25). Darüber kann man sicher im Einzelnen diskutieren.
Der Ansatz, hier auf die Gesamt-Freiheitsbelastung zu schauen, scheint mir aber grds. richtig oder jedenfalls gut verfechtbar? 2/
Das verlangt zwar schon bei der Prüfung, ob ein Mittel insgesamt milder ist, einen Vergleich (eine Abwägung) der Freiheitsbelastungen verschiedener Gruppen. Mit der Angemessenheitsprüfung identisch wird es dadurch aber, so scheint mir, nicht. 3/
@Chr_Rath mit (unterschiedlich nachvollziehbarer) Kritik an den Notbremse-Anträgen .
Das BVerfG, das "bisher nur in einer Handvoll Fällen ein Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt" hat, werde "[v]ermutlich" auch diese Eilanträge ablehnen. 1/5
"Damit sind die Bürger:innen nicht schutzlos gestellt. Verwaltungsgerichte können auch gegen ein Gesetz vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Das hat Karlsruhe schon 2004 im Zuge der BSE-Rinderwahnsinn-Krise festgestellt." 2/
"Die Verfassungsbeschwerden wirken aber auch in der Sache nicht zwingend". Karlsruhe sei "kein Ersatzgesetzgeber und keine gute Fee für politische Wünsche". 3/
In "etwa einem Dutzend Ländern" wurde "noch keine einzige Spritze gegen Covid-19" gesetzt. Die ärmsten Staaten "haben bis heute gerade mal 0,3% der verfügbaren Vakzine abbekommen". 2/
"Bis zur Mitte des Jahres können diese Länder lediglich für 3,3% ihrer Einwohner auf Impfstoffe hoffen - eine absurd niedrige Zahl. Und es könnte sein, dass selbst dieses Ziel der Covax-Initiative verfehlt wird." 3/
🚨Conseil d'Etat turns French national security against European liberty. 🚨
Vallée/Coauthor: In a "Securitarian Solange" it allows for the "sweeping collection" of personal data, defying EU law and the ECJ - and "abusing" Solange not to defend, but to restrict liberty. 1/11
"The ECJ has considered in its October 2020 ruling that this practice was not only violating the directive but also violating the EU’s Charter of Fundamental Rights." 2/
The Conseil refused the ultra vires route, "welcomed by Jacques Ziller and many legal scholars", but it also chose an even more "confrontational objection" to the ECJ's ruling "which could have very profound and long lasting consequences" and "has been largely unreported". 3/
Goos bedenkenswert dazu, warum im #Sterbehilfe-Urteil "die Tragik jedes Suizids" aus dem Blick gerät.
"Der Suizid kann letzter Ausdruck von Würde sein. Das Ertragen von Schmerzen und Leid und des zunehmenden Angewiesenseins auf Andere in Krankheit und Sterben aber auch." 1/17
"Meines Erachtens hätte sich das Bundesverfassungsgericht wesentlich kürzer und auch weniger grundsätzlich fassen können." 2/
Es hatte bisher "aus guten Gründen vermieden, eine bestimmte Deutung von Menschenwürde exklusiv zu setzen, und sich darauf beschränkt, Situationen zu benennen, in denen die Würde des Menschen jedenfalls verletzt ist". 3/