Neues im Komplex #Nordkreuz: Die Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage gegen den Waffenhändler Frank T. aus Güstrow und den Mitarbeiter einer Waffenbehörde. Vorwürfe: Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz, versuchte Strafvereitelung, Anstiftung zum Diebstahl & Hehlerei.
Der Mitarbeiter der Waffenbehörde soll im November 2017 10 Patronen Kriegswaffenmunition, die beim #Nordkreuz-Admin Marko G. sichergestellt worden war, an Frank T. übergeben haben. (Dem Mitarbeiter fehlte offenkundig nötige Distanz zu Marko G., vgl. taz.de/Rechte-Prepper…)
Frank T. soll im Herbst 2018 einem sächsischen Polizeibeamten angeboten haben, als Vergütung für eine private Schießfortbildung dienstliche Munition entgegenzunehmen. Der Polizist soll Munition im Wert von min. 3680 € entwendet haben, die T. bekam. (vgl. taz.de/Ermittlungen-g…)
Die Staatsanwaltschaft Rostock führte 8 weitere Verfahren gegen Frank T., diese sind inzwischen alle beendet. Die allermeisten wurden eingestellt, teils gegen Auflage, ein Fall wurde an die Ordnungsbehörde abgegeben. Die Anhaltspunkte ergaben sich oft aus sichergestellten Chats.
Es ging u.a. um folgende Vorwürfe: Anstiftung zum illegalen Transport einer Waffe, illegaler Gebrauch von Kriegsmunition auf dem Schießplatz (teils nur Ordnungswidrigkeit bzw. war für Polizisten doch erlaubt), versuchte Anstiftung zu Unterschlagung (ist aber nicht strafbar). ...
Ein mutmaßlicher Betrug zum Nachteil der Bremer Polizei ist verjährt. Frank T. soll im Mai 2018 Patronen im Wet von 2000 Euro bekommen haben zum Schießen, die er dann aber offenbar weitergab. In diesem Fall wurde wohl schlicht zu langsam ermittelt.
Der bekannteste Fall: Frank T. schenkte Innenminister #Caffier eine Pistole, ein Schießtraining & Munition. Caffier wurde deswegen rechtskräftig wegen Vorteilsannahme zu 45 Tagessätzen verurteilt. Das Verfahren gegen T. wurde nach §153a StPO gegen Zahlung von 3000 € eingestellt.
Aus dem Strafbefehl gegen Caffier ergeben sich ein paar bislang nicht bekannte Details: Caffier hat die Glock 19, Gen. 4FS, BFVR 060, mit eingraviertem Schriftzug "Baltic Shooters" anlässlich seines Geburtstages bekommen. Einer seiner Personenschützer überbrachte sie ihm.
Das war zwischen 1. & 4.1. 2018. Im Januar oder Februar gab Frank T. Caffier ein kostenloses Schießtraining auf dem Schießplatz Güstrow, Dauer 90 bis 120 Minuten. Da bekam Caffier 75-100 Patronen S&B (ca. 16 €) & eine Schachtel Patronen v. Hornady Typ Critical Duty (ca. 50€).
Viele verbreiten hier den Account, in dem sich angeblich die gestern in Russland nach einer Protestaktion festgenommene TV-Mitarbeiterin äußert. Der Account ist aber Fake und das kann man selbst schnell herausfinden. Nämlich so: (Thread)
Eigentlich reicht schon die Grundregel: Ein neuer Account (hier Tweets seit 9.3.) mit großem öffentlichem Interesse ist fast immer fake. Aber sie könnte ihn ja anlässlich des Protests auch neu angelegt haben. Sehr unplausibel aber, dass sie aus dem Polizeigewahrsam twittert.
Wenn man aber nun nach Tweets mit dem Twitterhandle sucht, tauchen gar nicht alle Tweets aus dem Account auf. Das spricht dafür, dass das Twitterhandle, also der Nutzername, geändert wurde.
#FrancoA-Prozess vor dem OLG Frankfurt geht jetzt um 14 Uhr weiter. Der Angeklagte wird zum ersten Mal aus der U-Haft in die Hauptverhandlung gebracht.
Der Richter liest vor, was bei Franco A. vor einer guten Woche alles gefunden wurde: 23 Abzeichen und Anstecknadeln mit Hakenkreuz, teilweise NSDAP-Orden. 21 Mobiltelefone, 50 ungenutzte Prepaid-Karten, 7 Hiebwaffen, u.a. Macheten.
Geheimdienste haben mitbekommen, dass Franco A. mit einer größeren Tasche zu einem Bundeswehrkumpel nach Straßburg reist. Er kam mit der vollen Tasche & einer Aldi-Tüte zurück. Der MAD hat den Staatsschutz der Polizei in Offenbach informiert. Daraufhin die Kontrolle von Franco A.
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen die beiden terrorverdächtigen Mitglieder der rechtsextremen Preppergruppe #Nordkreuz eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (Q: @dpa)
Neues von André S. alias #Hannibal: Das Landgericht Mosbach hat den Ex-#KSK-Soldaten heute in einem Berufungsverfahren zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Es sieht nur noch einen fahrlässigen und keinen vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Das Amtsgericht hatte ihn zu 85 Tagessätzen verurteilt. Sollte das Urteil nun rechtskräftig werden, verlöre André S. nicht unbedingt seine waffenrechtliche Zuverlässgkeit. Hintergrund des Verfahrens ist ein paramilitärisches #Uniter-Training, das wir in der taz aufgedeckt hatten.
Laut dem Kollegen @CaOesterreich, der den Prozess verfolgt hat, wurden als Zeugen lediglich zwei Mitarbeitende des Trainingsgeländes, ein Co-Organisator des Tainings, ein Polizist und ein Waffensachverständiger als Zeugen befragt. Keine Teilnehmenden.
Guten Morgen, Frankfurt! Heute mal wieder beim #FrancoA-Prozess.
Vor dem OLG wurde heute ein Bundeswehr-Offizier als Zeuge befragt. Er hat Migrationshintergrund & kennt Franco A. (& auch Maximilian T.) aus dem Jägerbataillon 291 in Illkirch, sie hatten auch privat miteinander zu tun. Er habe viel mit Franco über politische Themen diskutiert.
Bereits kurz nach dem Kennenlernen habe ihm Franco eine Mail mit einer Holocaust-Leugnung weitergeleitet. Auch sonst seien seine Äußerungen eindeutig gewesen. Er habe sich etwa darüber ausgelassen, dass die Deutschen nicht mehr so deutsch sein können, wie sie wollen.
Heute fand in Frankfurt die letzte Verhandlung im #FrancoA-Prozess für dieses Jahr statt. Das Gericht spielte weitere Audioaufnahmen vor, in denen die politische Gesinnung des Angeklagten offenbar wird.
Franco A. behauptet im Anschluss wiederholt, seine Äußerungen seien nicht antisemitisch, denn er äußere sich "nicht aufgrund einer Ablehnung einer Ethnie, sondern aufgrund einer sachlichen Auseinandersetzung". Da reicht es dem Vorsitzenden Richter.
Der Richter spricht von "einer Distanzierung, die gleichzeitig eine Wiederholung ist." Wenn Franco A. bei seiner Einlassung Straftaten begehe (z.B. Volksverhetzung), müsse er das unterbrechen und die GBA-Vertreter:innen würden das an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben,