Neues von André S. alias #Hannibal: Das Landgericht Mosbach hat den Ex-#KSK-Soldaten heute in einem Berufungsverfahren zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Es sieht nur noch einen fahrlässigen und keinen vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Das Amtsgericht hatte ihn zu 85 Tagessätzen verurteilt. Sollte das Urteil nun rechtskräftig werden, verlöre André S. nicht unbedingt seine waffenrechtliche Zuverlässgkeit. Hintergrund des Verfahrens ist ein paramilitärisches #Uniter-Training, das wir in der taz aufgedeckt hatten.
Laut dem Kollegen @CaOesterreich, der den Prozess verfolgt hat, wurden als Zeugen lediglich zwei Mitarbeitende des Trainingsgeländes, ein Co-Organisator des Tainings, ein Polizist und ein Waffensachverständiger als Zeugen befragt. Keine Teilnehmenden.
Das Gericht: André S. sei fahrlässigerweise davon ausgegangen, dass er die Softair-Waffen den Teilnehmenden habe aushändigen dürfen. Kein Beweis, dass er sie persönlich auch benutzt hat. Grundlegendes zum Schießtraining eines mutmaßlich rechtsextremen Vereins wurde nicht geklärt.
Das Gericht teilt lediglich mit, dass André S. wegen "fahrlässigen unerlaubten Führens von Schusswaffen" zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt wurde. Zudem sei die Einziehung von fünf Soft-Air Sturmgewehren aufgehoben worden.
Das hatte ich über den Prozess vor dem Amtsgericht berichtet:
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen die beiden terrorverdächtigen Mitglieder der rechtsextremen Preppergruppe #Nordkreuz eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (Q: @dpa)
Guten Morgen, Frankfurt! Heute mal wieder beim #FrancoA-Prozess.
Vor dem OLG wurde heute ein Bundeswehr-Offizier als Zeuge befragt. Er hat Migrationshintergrund & kennt Franco A. (& auch Maximilian T.) aus dem Jägerbataillon 291 in Illkirch, sie hatten auch privat miteinander zu tun. Er habe viel mit Franco über politische Themen diskutiert.
Bereits kurz nach dem Kennenlernen habe ihm Franco eine Mail mit einer Holocaust-Leugnung weitergeleitet. Auch sonst seien seine Äußerungen eindeutig gewesen. Er habe sich etwa darüber ausgelassen, dass die Deutschen nicht mehr so deutsch sein können, wie sie wollen.
Heute fand in Frankfurt die letzte Verhandlung im #FrancoA-Prozess für dieses Jahr statt. Das Gericht spielte weitere Audioaufnahmen vor, in denen die politische Gesinnung des Angeklagten offenbar wird.
Franco A. behauptet im Anschluss wiederholt, seine Äußerungen seien nicht antisemitisch, denn er äußere sich "nicht aufgrund einer Ablehnung einer Ethnie, sondern aufgrund einer sachlichen Auseinandersetzung". Da reicht es dem Vorsitzenden Richter.
Der Richter spricht von "einer Distanzierung, die gleichzeitig eine Wiederholung ist." Wenn Franco A. bei seiner Einlassung Straftaten begehe (z.B. Volksverhetzung), müsse er das unterbrechen und die GBA-Vertreter:innen würden das an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben,
Heute ist die jährliche öffentliche Anhörung der Chefs der Nachrichtendienste im #PKGr des Bundestages.
Genauer: Chef*innen. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) ist durch seine (recht neue) Präsidentin Martina Rosenberg vertreten.
#BfV-Chef Haldenwang: "Die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland geht weiter vom Rechtsextremismus aus. (...) Wir sehen Netzwerke und besorgniserregend ist, dass in diesen Netzwerken nicht selten Abgehörige der Sicherheitsbehörden und Streitkräfte vertreten sind."
Ed gab im vergangenen Jahr 508 neue Verdachtsfallbearbeitungen im Bereich #Rechtsextremismus & Reichsbürger. Das ist mit Abstand der größte Bereich von insgesamt 574 Fällen.
#MAD über Corona-Auswirkungen: „Einerseits musste die Abwehrarbeit unter erschwerten Bedingungen fortgesetzt werden, andererseits brachte die Pandemie offensichtlich jenen kräften neuen Schwung, die bereits seit längerer zeit das Kommen eines ominösen „Tag x“ heraufbeschwören.“
Beim #FrancoA-Prozess hat heute ein Kriminalpolizist aus Wien ausgesagt. Er war am Flughafen als einer der ersten mit dem Fall befasst. Nachdem der Alarm am Waffenversteck in der Behindertentoilette ausgelöst wurde, waren erst uniformiere Beamte dort und dann auch er. ...
Franco A. gab als Grund für die Reise an: Er wolle die Waffe zurückgeben und den Akademikerball besuchen. Der Beamte war bei Durchsuchung überrascht, dass er ein Taschenmesser dabei hatte, obwohl er direkt vom Flugzeug kam. Auch einen handgekritzelten Plan stellte er sicher. ...
Diesen Plan mit den Wörtern "Stratagie" und "Taktik" habe er damals als etwas interpretiert, das mit taktischen Bewegungen bei Demonstrationen zu tun hat. Weil Franco A. ja vom Akademikerball sprach und es es immer Demos im Umfeld gab. ...