Die #Datenschutzkonferenz hat entschieden, dass künftig auch Log-Dateien grundsätzlich vom Recht auf Datenkopien umfasst sein sollen. Das - und ein befreundeter #Entwickler, der das auf den ersten Blick ganz knorke findet - gibt Anlass einmal zu beleuchten, (1/14)
welchem gallopierendem Wahnsinn wir gerade zuschauen - und die Logdateien sind nur ein kleiner Ausschnitt. Lieber @arvidep: Du bist ja als IoT-Entwickler mit #Linux vertraut und setzt es sicher bei vielen Gelegenheiten ein. Ich habe ein Beispiel gewählt, (2/14)
@arvidep das sich an das anlehnt, was die Schöpfer der DSGVO geraucht haben müssen: cracklib. Es sieht nämlich so aus: Hoffen wir, dass Jean Pierre LeJacq Dir wohlgesonnen ist. Er ist einer von rund 14.0000 Entwicklern, die zum Linux-Kernel beigetragen haben. Namentlich ist er u. (3/14)
@arvidep a. Urheber der Datei cracklib.conf und sein Name steht im Klartext in jeder Linux-Distribution, die das Programm cracklib ausliefert (also eigentlich jede). Du findest die Datei unter /etc.
Mag Jean Pierre LeJacq Dich nicht, hast Du harte Zeiten vor Dir. (4/14)
@arvidep Du bist nämlich in mannigfaltiger Hinsicht Verantwortlicher für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Du hast sie gespeichert, vervielfältigt und weitergegeben. (5/14)
@arvidep Du musstest ihn daher bei Erhebung der Daten (also dem Download jedes ISO-Images) kontaktieren und ihm einen langen Katalog von Informationen übermitteln, so etwa die Adresse (nicht aber den Namen) Deines Datenschutzbeauftragten. (6/14)
@arvidep Jetzt hast Du ihn heiß gemacht: Es sind doch SEINE Daten! Was machst Du wohl damit? Nun, das kann er herausfinden. Du musst ihm neben umfangreichen Auskünften Kopien der von Dir vorgehaltenen Daten zur Verfügung stellen. Da Software ja der Entwicklung unterliegt, (7/14)
@arvidep wirst Du verschiedene Versionen der Datei verwendet haben. Such sie. Kopier sie. Ja, auch die in der VM bei Amazon, die Du mal zum Testen von irgendeinem Quatsch angelegt hast. (8/14)
@arvidep Die Gerichte verstehen da keinen Spaß: Eine auch nur verzögerte Auskunftserteilung soll nach einem jüngeren Urteil einen immateriellen Schaden verursachen, der zur Zahlung von 2.000,00 € verpflichtet. Deshalb: Halt Dich ran. (9/14)
@arvidep Was verarbeitest Du auch unkontrolliert fremde Daten, Du mieser Schuldner. Und jetzt drück ich Dir die Daumen, dass die anderen Linux-Entwickler nichts von diesem $$$-Programm erfahren. (10/14)
@arvidep Sonst fragen die auch noch "alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten" an. Genau: Die schuldest Du auch. Find besser mal raus, welchen Mirror Du beim Download damals benutzt hast. Und ja: Du musst die Daten recherchieren. Kannst Du nicht? Hegemon, (11/14)
Ich denke, Du siehst, was ich meine, oder? Die #DSGVO ist ein Gesetz von Irren für Irre. Das beste, was man mit ihr machen kann, ist Geld mit der Angst ihrer Opfer zu verdienen. So wie ich.
Und warum schreib ich das? (12/14)
@arvidep Weil ich #Datenschutzrecht für so wichtig halte, dass man alles tun muss, um den Gesetzgeber dazu zu bringen, (13/14)
@arvidep es wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen: Als primäres Abwehrrecht gegen den Staat und eine auf Einzelfälle beschränkte Missbrauchskontrolle im privaten Bereich.
Die DSGVO ist ein einziger, demokratie- und freiheitsfeindlicher Unfall.
Schönen Abend! (14/14)
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Liebes @km_bw - mir ist aufgefallen, dass Sie vielleicht gar nicht um die Hintergründe wissen, die Ihre Entscheidung pro #Microsoft365 so gefährlich machen. Ich möchte Ihnen daher kurz ein paar (amtliche) Fakten vor Augen führen. (1/18)
Ihrer Entscheidung liegt, soweit man das Ihren öffentlichen Äußerungen entnehmen kann, der Gedanke zu Grunde, dass #Microsoft365 ein gutes, ausgereiftes Produkt ist. Die Kritik, (2/18)
damit die Nutzer (und ihre Kommunikationspartner außerhalb der Schulen) dem Zugriff durch ein US-Unternehmen und damit US-Geheimdiensten auszusetzen, haben Sie pauschal als ungerechtfertigt zurück gewiesen.
1/x Mit einigem Erstaunen stelle ich fest, dass es auch in #Datenschutz-Fachkreisen immer noch #Microsoft365-Apologeten gibt. Die kritisieren die Feststellungen der #DSK u.a. damit, diese habe veraltete Vertragsbedingungen mit Stand 03/20 untersucht. @RAinDiercks
hält die...
@RAinDiercks 2/x ...Ergebnisse sogar für irrelevant, weil es sich um "Rechtshistorie" handele.
Dabei wird übersehen, dass Microsoft keineswegs einseitig Vertragsbedingungen von Bestandskunden ändern kann. Damit steht vielmehr fest, dass gerade wegen der Veränderungen eine rechtskonforme...
3/x ...Nutzung verhindern: Microsoft verarbeitet die Daten ja gerade nicht mehr auf einer vertraglichen Grundlage.
Ebenso differenziert muss man den Vorwurf an die DSK werten, deren Betrachtung sei undifferenziert:
Das ist kein Wunder. Die Datenschutzbestimmungen von...
@ArmbrusterRalf@salomon_alex@gunnar67@KM_BW@Nextclouders@ionos_de 1/x Ich verstehe, dass Sie in irgendeiner Form mit dem Auswahlprozess in BW befasst sind - schön, wenn man so direkt diskutieren kann. Und daher auch eingangs und vorab: Bitte verstehen Sie die obige Mutmaßung über Korruption nicht als auf Sie persönlich bezogen. Sie ist nur...
Die Idee, man könnte durch TOM verhindern, dass #Microsoft US-Behörden Zugang zu den Daten der Lehrer und Schüler gibt, treibt ja aktuell nicht nur die öffentliche Hand um.
@maxschrems berichtet gerade gegenüber der @EU_Commission von einem Schreiben der irischen #Datenschutz-Aufsichtsbehörden, wonach man die gerichtl Verpflichtung zum Einschreiten gegenüber Facebook für mindestens die nächsten 2 Jahre ignorieren werden.
@maxschrems@EU_Commission Jetzt spricht Axel Voss: Er stimme "zu 99,9 %" mit @maxschrems überein. Und widerspricht sich direkt mit seinen folgenden Ausführungen:
Der Konflikt soll nicht auf legislativer Ebene (oder durch Enforcement) gelöst werden. Es müsse irgendein Weg gefunden werden, KMU zu schützen.
@maxschrems@EU_Commission Er gehe davon aus, dass mit den USA nichts zu machen sei. Daher seine Frage, was man tun könne, um KMU Rechtssicherheit zu bieten.