Und wer Spaß an Meinungspluralität hat, liest sich unter dem Artikel das Heise-Forum dazu durch:
3/ Der Tatbestand stellt den Sachverhalt (streitig und unstreitig) technisch so detailliert dar, wie bislang kein anderes mir bekanntes deutsches Urteil. Lesenswert, hier Beispiel #RealTimeBidding und #Xandr.
Vortrag Kläger (S. 158):
4/ Immer noch Tatbestand. Vortrag der Beklagten zur (angeblich fehlenden) Verantwortlichkeit. Die Dritten seien verantwortlich, nicht die Beklagte. Wer jetzt an #FashionID denkt, steckt mitten drin in der Diskussion um die Verantwortlichkeiten nach #GDPR und #ePrivacy:
4/b Noch ein toller Beitrag zu #RTB und #GDPR, dieses Mal von @mikarv und @fborgesius (2022): Hier liegt der Fokus auf den Datenschutzgrundsätzen wie Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit sowie der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Sehr lesenswert!
4/c Wie man #RTB in einer Klageschrift darstellen kann, ist hier im Verfahren @johnnyryan v @IABTechLab, @xandr u.a. nachzulesen. Die @ICCLtweet wird gleichfalls vom Team Herbrich/Niekrenz unterstützt:
5/ Für die Praktiker:innen interessant: Klageanträge sind bestimmt (S. 183), Nachahmung (aber auch Nachschärfen) also möglich:
6/ Für Nerds interessant: Anwendungsbereiche von #TTDSG und #DSGVO können sich überschneiden (S. 187), so auch hier. Das hat der EuGH in C-645/19 so gesagt, wie man in der Besprechung von @TilmanHerbrich nachlesen kann ;-)
7/ Etwas für die Kommentarliteratur (z.B. irgendeine "Einführung vor § 25 TTDSG"😉) ist diese Kernaussage des Urteils (S. 189): Werbetrackingcookies zu setzen und/oder auszulesen ist ohne informiert-freiwillige Einwilligung unzulässig und begründet Unterlassungsansprüche:
7/a Werbung: Wer sich mit Unterlassungsansprüchen und Datenschutz beschäftigt, für den ist das Kapitel von @TilmanHerbrich im neuen Beck-Handbuch „Datenschutz im Internet“ ein Muss. Der S/B/R erscheint im April 2023 und kann bereits vorbestellt werden. beck-shop.de/schwartmann-be…
8/ Nichts Neues für Nerds: Der #TCString des @iab_news#TCF ist ein personenbezogenes Datum, u.a. deshalb, weil er einem Individuum zugeordnet werden soll (S. 190):
9/ Das Gericht bezieht die Ausführungen der belgischen Aufsichtsbehörde #APD ausdrücklich ein (S. 192). Für Rechtsberater:innen ein dezentes Zeichen, wie wichtig es ist, die Entscheidungspraxis in ganz Europa zu beachten:
9/b Mittlerweile hat das Berufungsgericht Antwerpen einige Fragen aus dem Verfahren dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt, u.a. zum Personenbezug. Ob das sein musste, daran kann man zweifeln ;-)
10/ Eine große Wahrheit gelassen formuliert, schön für die Kommentarliteratur: Websitebetreiber sind verantwortlich für das, was sie auf der eigenen Website treiben (S. 193):
10/a Ob Anbieter von CMPs wie #OneTrust selbst Controller sind oder aber Processor mit reduzierten Pflichten, kann man in dem klugen Beitrag von Santos/Nouwens/Toth/@nataliabielova / Roca (2021) nachlesen: link.springer.com/chapter/10.100…
10/b Experten der @TUBraunschweig und @SAP (ja, SAP!) haben Cookie-Banner untersucht. Ergebnis: Erschreckend. Viele CMPs scheitern an Art. 5.1.f, 25, 32 DSGVO, was auch nachfolgende Verarbeitungen rechtswidrig machen kann. #DataSupplyChain
11/ Jetzt wird es grundsätzlich: Das Gericht verwirft die Einwilligung, die mittels @IAB#TCF-zertifizierter #CMP eingeholt wurde, gestützt durch eine Stellungnahme des überzeugend argumentierenden BayLDA, im Verfahren beteiligt nach § 12a UKlaG (S. 195):
12/ Detailliert begründet das Gericht, warum es sich bei das angegriffene Banner eine rechtswidrige Gestaltung ist. Eine der stärksten und nachhaltigsten Passagen des Urteils. #DarkPatterns und #DeceptiveDesign werden es künftig vor deutschen Gerichten schwer haben (2 Screens):
12/a Bereits vor zwei Jahren erzielte der Kläger einen Erfolg gegen #DarkPatterns am #LGRostock. Meine Voraussage dazu war vielleicht optimistisch, aber Ende 2022 sehen wir doch allerorten einen konsequenteren Normenvollzug. Warum? Das Thema ist beliebt.
12/c Und die Fachliteratur zu #DarkPatterns und CMPs wird immer dichter. Topaktueller und schlauer Aufsatz von @ccmoeller zu "Dark Patterns in Consent-Bannern":
12/h Internationale Publikationen zu #DarkPatterns und #CMPs #2
“Dark Patterns after the GDPR: Scraping
Consent Pop-ups and Demonstrating their Influence” von Nouwens, Liccardi, @mikarv, Karger, Kagal
13/ Kurz, schmerzlos, gut begründet zieht das Gericht einen spürbaren Schlussstrich unter die Debatte zur Frage, was denn „unbedingt erforderlich“ nach Art. 5.3 der #ePrivacy-Richtlinie (25 II Nr. 2 TTDSG) bedeuten soll. Looking at you, @bvdw, @ard, @zdf u.a.
14/ Fazit: Sehr lesenswertes Urteil, das die Sach- und Rechtslage umfassend darstellt und zitierfähige Passagen enthält. Die Sorgfalt, die das Gericht hierbei aufgewendet hat, wird Parteien in anderen Verfahren zugutekommen aber auch die Datenschutzaufsichtsbehörden stärken.
15/ PS: Es ist das erste in einer ganzen Reihe von Urteilen, die binnen Jahresfrist zu diesem Themenkreis zu erwarten sind. #TeamSpirit ist stets mittendrin statt nur dabei und sorgt für Rechtsprechung, die den Kommentator:innen von TTDSG/DSGVO etwas zum Kauen gibt ;-)
Auch wenn manche Kritik an der aktuellen Bundesregierung und ihrer Führung in diesen *Kriegszeiten* unberechtigt sein mag:
Dass wir *Krieg* haben und dass wir alles tun müssen, damit die Ukraine diesen *Krieg* gewinnt, ist in den den Parteizentralen noch nicht angekommen.
Krieg ist ein Wort, mit dem wir Deutschen nicht viel mehr verbinden, als schwarzweiße Bilder. Krieg ist weit weg, 3. Welt, irgendwo in Afrika oder Afghanistan. Lasst uns in Ruhe. Wir bauen Autos, Maschinen, Chemikalien, machen TÜV. Krieg haben die Anderen, wir nicht.
Dass wir Krieg in seiner Totalität, Emotion und Gewalt nicht erkennen, entsprechend unfähig sind, schnell und entschlossen zu handeln, liegt auch an unserer nach innen gekehrten Weltsicht. Deutschland über alles und um uns herum ist nichts. Wir fühlen uns sicher.
Nach 7-Tage-Reise durch Berlin, Brüssel und Wien mit vielen Eindrücken und Gesprächen mit internationalen Kolleg:innen stelle ich fest, dass wir in Deutschland weder Disziplin, noch Gemeinsinn noch rationale Ängste haben. Wohl aber pflegen wir eine irrationale Überheblichkeit.
Restaurant/Museum:
Berlin: manchmal Sichtkontrolle (!) des 2G-QR-Codes. Nie Ausweis, nie Scan.
Brüssel: Überall Scan, manchmal Ausweis.
Wien: Klare Ansprache, immer Ausweis, Scan und oft kritischer Blick ins Gesicht. Auch im Freien. Ach ja, drinnen nur 2G+PCR.
Natürlich ist das alles ein subjektiver Eindruck weniger Tage und aus wenigen Orten. Dennoch ist erkennbar, dass die Pandemie anderswo anders gehandhabt wird. Beispiele:
Nee, Freundchen. Das war kein Missverständnis. Das ist deine Linie, die du mit @MarcoBuschmann, @Wissing und Kubicki ausgekaspert hast. Ihr wollt keine Kontaktbeschränkungen. You break it, you own it. Das ist jetzt eure Pandemie.
Wer bereits Erfahrungen und Insights hat, gern her damit (DM, Threema etc).
Gute Güte! Bin nicht einmal angemeldet, scrolle nur durch die „Datenschutzbestimmungen“. Die sind skurril, vorsichtig ausgedrückt.
Hier hat jemand Humor bei der Anwendung von Art. 6 DSGVO.
In den DSI, die ausschließlich für die App (!) gelten, findet sich dieser lustige Passus zu Emails. Wer nicht aufpasst mit seinen journalistischen Anfragen hat plötzlich einen (Vor-)Vertrag an der Backe ;-)